Sie beziehen Einkünfte in Belgien (zum Beispiel Lohn, Pension, Miete) und
- Sie wohnen im Ausland oder
- Sie halten sich für eine begrenzte Zeit in Belgien auf (zum Beispiel für die Arbeit oder ein Studium).
Dann müssen Sie eine „Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden“ einreichen. Brauchen Sie Hilfe?
Sie möchten MyMinfin (Tax-on-Web) verwenden, können aber die Angaben Ihres Partners nicht eingeben?
Erhalt einer Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Warum habe ich eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden erhalten? Muss ich diese Erklärung einreichen?
Warum habe ich eine Erklärung erhalten?
Wir haben festgestellt, dass Sie (und eventuell auch Ihr Partner) 2019 Einkünfte in Belgien hatten: zum Beispiel einen Lohn, eine Pension, Mieteinnahmen usw. Weitere Informationen zu den betreffenden Einkünften finden Sie in der Erläuterungsbroschüre (Teil 1 und 2).
Deshalb müssen Sie eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden in Belgien einreichen. Sie müssen in der Erklärung alle Einkünfte angeben, die Sie 2019 in Belgien hatten.
Werde ich Steuern zahlen müssen?
Das hängt von Ihren Einkünften, Ihrer Situation und Ihrem Wohnsitzstaat ab.
In bestimmten Fällen sind die belgischen Einkünfte in Belgien steuerfrei. Das bedeutet, dass Sie keine Steuern zahlen müssen, selbst wenn Sie eine Steuererklärung einreichen, in der diese Einkünfte angegeben sind.
Nachdem Sie Ihre Erklärung eingereicht haben, erhalten Sie einen „Steuerbescheid“. Dieses Dokument gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Sie Steuern zahlen müssen oder nicht (oder ob Ihnen eine Überzahlung erstattet wird).
Ich bin Pensionierter. Wie erkläre ich meine belgische Pension?
Sie beziehen eine belgische Pension und wohnen:
- in Kanada
- in Deutschland
- in Frankreich
- im Großherzogtum Luxemburg
- in Italien
- in den Niederlanden
- in Portugal
- in der Schweiz
- in Spanien
- im Vereinigten Königreich
- in den Vereinigten Staaten
Sie wohnen in einem anderen Land und wünschen Informationen? Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Dienststelle.
Ich habe 2019 keine belgischen Einkünfte bezogen. Was muss ich tun?
Sie haben eine Steuererklärung erhalten, aber Sie sind der Meinung Sie sollten in Ihrer Situation keine Steuererklärung einreichen?
Wir raten Ihnen nach wie vor, eine Erklärung zusammen mit einer Notiz, in der Sie Ihre Situation erläutern, einzureichen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die für Sie zuständigen Dienststelle. Wir werden Ihre Situation prüfen und Ihnen erklären, was Sie tun müssen.
Ich verlasse Belgien oder ich lasse mich in Belgien nieder. Muss ich eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen?
Wann werde ich eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden erhalten?
2020 erhalten Sie Ihre Erklärung auf Papier ab Ende Oktober.
In bestimmten Fällen können Sie Ihre Erklärung auch online über MyMinfin (Tax-on-web) einreichen. Sie müssen also nicht darauf warten, dass Sie Ihre Erklärung per Post erhalten.
Einreichung einer Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Wann muss ich die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen?
Sie müssen Ihre Erklärung für Steuerjahr 2020 (Einkünfte 2019) einreichen
- per Post: spätestens am 22. Januar 2021
- online über MyMinfin (Tax-on-web): spätestens am 22. Januar 2021
- über einen Bevollmächtigten (zum Beispiel einen Buchhalter): spätestens am 22. Januar 2021
Wie kann ich die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden online über MyMinfin (Tax-on-web) einreichen?
Sie verfügen über einen belgischen Personalausweis
Wie können Sie vorgehen?
- Gehen Sie auf MyMinfin.be.
- Identifizieren Sie sich
- entweder über itsme®
- oder mit Ihrem Personalausweis (Sie benötigen einen Kartenleser und den PIN-Code Ihres Personalausweises)
- entweder über itsme®
Sie verfügen über den Personalausweis eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
Zurzeit können Sie MyMinfin verwenden, wenn Sie über den Personalausweis eines der folgenden Länder verfügen (Diese Liste wird demnächst um weitere Länder erweitert):
- Deutschland
- Estland
- Großherzogtum Luxemburg
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Portugal
- Slowakei
- Spanien
Wie können Sie vorgehen?
- Gehen Sie auf MyMinfin.be.
- Identifizieren Sie sich
Bei Problemen mit der Identifizierung werfen Sie einen Blick in die Hilfe oder kontaktieren Sie die zuständigen Dienststellen des betroffenen Landes.
Sie verfügen nicht über einen Personalausweis eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
Wenn Sie sich in Belgien aufhalten oder wenn Sie nach Belgien reisen können: Auch ohne europäischen Personalausweis haben Sie Zugang zu den Online-Diensten der Verwaltung. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem nächstgelegenen lokalen Registrierungsamt.
Wie fülle ich die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden korrekt aus?
Überprüfen Sie, ob Sie Folgendes richtig ausgefüllt haben:
- mindestens ein Code in Rahmen III, A, 1 - Persönliche Angaben,
- ein einziger Code in den Rahmen III. A, 6, III. A, 7 und III. A, 8,
- mindestens ein Code in Rahmen XIII - Einkünfte ausländischer Herkunft und steuerfreie Einkünfte belgischer Herkunft (wenn Sie keine Einkünfte ausländischer Herkunft und keine steuerfreien Einkünfte belgischer Herkunft bezogen haben, tragen Sie ein „x“ in Code 1057-10 oder 2057-77 ein).
Warum muss ich in Rahmen XIII der Erklärung meine ausländischen Einkünfte eintragen? Ich dachte, ich würde nur auf meine belgischen Einkünfte besteuert.
Tatsächlich werden ausländische Einkünfte in Belgien nicht besteuert, wenn sie durch ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind. Um das richtige Besteuerungssystem bestimmen zu können, ist es unerlässlich, dass Sie Ihre ausländischen Einkünfte (und gegebenenfalls die Ihres Partners) angeben.
Wo finde ich Hilfe bei der Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden?
- Werfen Sie einen Blick in die Erläuterungsbroschüre.
- Wenden Sie sich an Ihr Veranlagungsamt: +32 2 575 13 10
Es ist nicht mehr möglich, einen Termin zu vereinbaren, um Ihre Erklärung ausfüllen zu lassen.
Bitte beachten Sie: Unsere Büros sind zurzeit geschlossen. Es ist nicht möglich, vor Ort Hilfe beim Ausfüllen zu bekommen
Kann ich eine Fristverlängerung zum Ausfüllen der Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden erhalten?
Nein. Die Frist für die Einreichung der Erklärung kann nicht verlängert werden. Sie brauchen uns also diesbezüglich nicht zu kontaktieren.
Was geschieht, wenn ich die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden nicht innerhalb der Frist einreiche?
Sie riskieren eine Geldbuße oder einen Steuerzuschlag.
Zudem können wir auf das Verfahren der „Veranlagung von Amts wegen“ zurückgreifen In diesem Fall verfügen wir über eine Frist von drei Jahren, um Ihre Steuer festzulegen bzw. zu ändern.
Auch wenn die Frist bereits verstrichen ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Erklärung (so schnell wie möglich) einzureichen.
Kontaktangaben und Dokumente für die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Wie erreiche ich das Veranlagungsamt für meine Steuererklärung als Gebietsfremder?
Die Angaben des für Sie zuständigen Amtes finden Sie im Leitfaden der Dienststellen. Klicken Sie dafür auf: „International“ > „Erklärung“ > „Erklärung Steuer der Gebietsfremden - natürliche Personen“ > Kategorie: „Privatpersonen (P)“ > Sprache: NL, FR oder DE.
Es ist nicht möglich, direkt zu unseren Büros zu kommen. Bitte rufen Sie zuerst an.
Haben Sie Fragen zur Zahlung oder Erstattung Ihrer Steuer (zum Beispiel bei Zahlungsschwierigkeiten)? Dafür ist ein anderer Dienst zuständig. Lesen Sie die FAQ zur Zahlung oder die FAQ zur Erstattung.
Erläuterungsbroschüre und Dokumente für die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Die PDF-Version der Erklärung dient nur zur Information. Sie dürfen diese also nicht verwenden, um Ihre Erklärung einzureichen.