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Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden

Die Information auf dieser Seite bezieht sich auf das Steuerjahr 2023.

Sie beziehen Einkünfte in Belgien (zum Beispiel Lohn, Pension, Miete) und

  • Sie wohnen im Ausland oder
  • Sie halten sich für eine begrenzte Zeit in Belgien auf (zum Beispiel für die Arbeit oder ein Studium).

Dann müssen Sie eine „Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden“ einreichen.
 

Einreichen der Erklärung 2023 (Einkünfte 2022)

  • Die Frist für die Einreichung der Erklärung war der 24. November 2023. Sie haben Ihre Erklärung noch nicht eingereicht? Tun Sie dies so schnell wie möglich.

Die Erklärung online einreichen

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Erhalt einer Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden

  • Warum habe ich eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden erhalten? Muss ich diese Erklärung einreichen?

    Warum habe ich eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden erhalten?

    Wir haben festgestellt, dass Sie (und eventuell auch Ihr Partner) im vergangenen Jahr Einkünfte belgischer Herkunft hatten: zum Beispiel eine Entlohnung, eine Pension, eine Miete usw.

    Weitere Informationen zu den betreffenden Einkünften finden Sie in der Erläuterungsbroschüre (Seiten 1 und 2).

    Daher müssen Sie in Belgien eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen. Darin müssen Sie alle Einkünfte belgischer und ausländischer Herkunft angeben, die Sie im vergangenen Jahr bezogen haben. Sie müssen Ihre Einkünfte ausländischer Herkunft angeben, wenn Sie Einkünfte belgischer Herkunft haben. Sie müssen den Steuerbescheid Ihres Wohnsitzstaates beifügen.

    Werde ich Steuern zahlen müssen?

    Das hängt von Ihren Einkünften, Ihrer Lage und dem Land ab, in dem Sie wohnen.

    In bestimmten Fällen werden belgische Einkünfte in Belgien von der Steuer befreit. Das bedeutet, dass Sie keine Steuern zahlen müssen, auch wenn Sie eine Erklärung einreichen, in der Einkünfte angegeben sind.

    Nachdem Sie Ihre Erklärung eingereicht haben, erhalten Sie einen „Steuerbescheid“. Darin steht, ob Sie Steuern zahlen müssen oder nicht (oder ob Sie einen Betrag erstattet bekommen).

    Ich habe im vergangenen Jahr keine belgischen Einkünfte bezogen. Was muss ich tun?

    Sie haben eine Erklärung erhalten, glauben aber, dass Sie sie in Ihrer Situation nicht einreichen müssen?

    Wir raten Ihnen, die Erklärung trotzdem einzureichen, zusammen mit einer Mitteilung, in der Sie Ihre Situation erläutern. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die für Sie zuständigen Dienststelle. Wir werden Ihre Situation prüfen und Ihnen erklären, was Sie tun müssen.

  • Wann werde ich eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden erhalten?

    Sie können Ihre Erklärung ab sofort online einreichen.

    Die Erklärungen 2023 wird zwischen Mitte September und Anfang Oktober 2024 verschickt.

  • Kann ich die Erklärung (und die Dokumente zur Erklärung) in einer anderen Sprache erhalten?

    Sie wohnen in Belgien

    Leider können wir Ihnen die Dokumente nicht in einer anderen Sprache zusenden. Dies hängt nämlich von der Gemeinde ab, in der Sie wohnen.

    Auf dieser Website können Sie die Dokumente für die Erklärung in Französisch, Niederländisch und Deutsch einsehen.

    Sie wohnen nicht in Belgien

    Sie können die Dokumente in Französisch, Niederländisch oder Deutsch erhalten. Wenden Sie sich an Ihr Veranlagungsamt, wenn Sie die Sprache ändern möchten, in der Sie die Dokumente erhalten.

    Achtung: Auch wenn Sie jetzt die Änderung der Sprache beantragen, müssen Sie die Erklärung verwenden, die Sie erhalten haben. Wir werden Ihnen dieses Jahr keine weitere Erklärung zusenden.

    Auf dieser Website können Sie die Erklärungsdokumente in Französisch, Niederländisch und Deutsch einsehen.

  • Als ich in Belgien wohnte, erhielt ich einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung. Werde ich einen solchen Vorschlag für die Steuer der Gebietsfremden erhalten?

    Leider können wir Ihnen keinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung für die Steuer der Gebietsfremden zusenden. Dies liegt daran, dass wir im Voraus nicht genügend Informationen über Ihre möglichen Einkünfte ausländischer Herkunft haben.

    Sie müssen daher eine Erklärung ausfüllen, entweder online oder auf Papier.

  • Ich habe die Erklärung noch nicht erhalten. Was kann ich tun?

    Die Erklärungen werden zwischen Mitte September und Anfang Oktober 2023 versandt.

    Sie möchten nicht warten? Ihre Erklärung ist bereits online verfügbar.

    Sie möchten die Erklärung auf Papier verwenden, haben sie aber noch nicht erhalten? Dann kontaktieren Sie uns ab dem 18. Oktober 2023.

    Anfragen, die wir vor dem 18. Oktober erhalten, werden nicht bearbeitet.

Einreichung einer Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden

  • Wann muss ich die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen?

    Sie müssen Ihre Steuererklärung bis zum 24. November 2023 einreichen.

  • Wie fülle ich meine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden richtig aus?

    Welche Rubriken müssen zwingend ausgefüllt werden? 

    Sie müssen folgende Rubriken ausfüllen, auch wenn Sie keine Einkünfte zu erklären haben: 

    • Rahmen III, A, 1 – „Persönliche Angaben“: Geben Sie mindestens einen Code an. 
    • Rahmen III, A, 5 – „Unterlagen Sie in Belgien der sozialen Sicherheit?“: Kreuzen Sie Code 1082/2082 („Ja“) oder Code 1083/2083 („Nein“) an. 
    • Rahmen III, A, 6: Kreuzen Sie nur einen Code an (siehe nächste Frage). 
    • Rahmen XIII – Einkünfte ausländischer Herkunft und steuerfreie Einkünfte belgischer Herkunft: Füllen Sie in jedem Fall mindestens einen Code aus. 
      • Haben Sie Einkünfte ausländischer Herkunft erzielt? Um die Bearbeitung Ihrer Erklärung zu erleichtern, bitten wir Sie, den Steuerbescheid für diese Einkünfte als Anlage zu Ihrer Erklärung mitzusenden.
      • Wenn Sie keine Einkünfte ausländischer Herkunft und keine steuerfreien Einkünfte belgischer Herkunft bezogen haben, kreuzen Sie Code 1057/2057 an. 
         

    Wie füllen Sie Rahmen III, A, 6 aus? 

    Kreuzen Sie einen dieser Codes an: 1093, 1094, 1095, 1073, 1078, 1079, 1080 oder 1081. 

    rahmen III, A, 6 ausfüllen

    1. Haben Ihre in Belgien steuerpflichtigen Berufseinkünfte im vergangenen Jahr mindestens 75 % Ihrer gesamten weltweiten Berufseinkünfte ausgemacht (weltweit = alle belgischen und ausländischen Einkünfte)? 
      • Ja: siehe Frage 2.
      • Nein: siehe Frage 4.
         
    2. Waren Sie im vergangenen Jahr Einwohner eines anderen Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums als Belgien? 
      • Ja: Siehe Frage 3.
      • Nein: kreuzen Sie Code 1073 an.
         
    3. In welcher Region haben Sie hauptsächlich gearbeitet? 
      • in der Flämischen Region: kreuzen Sie Code 1093 an.
      • in der Wallonischen Region: kreuzen Sie Code 1094 an.
      • in der Region Brüssel-Hauptstadt: kreuzen Sie Code 1095 an.
         
    4. In welchem Land waren Sie im vergangenen Jahr wohnhaft? 
      • Frankreich: kreuzen Sie Code 1078 an.
      • Niederlande: kreuzen Sie Code 1079 an.
      • Luxemburg: kreuzen Sie Code 1080 an.
      • Anderes Land: kreuzen Sie Code 1081 an.
         

    Sie wohnen in Deutschland, Frankreich, Luxemburg oder den Niederlanden?

    Nutzen Sie unsere Anwendung, um zu erfahren:

    • wie Sie Ihre belgischen Einkünfte (Pension, Lohn und Einkünfte aus unbeweglichen Gütern) erklären,
    • in welchem Land diese Einkünfte besteuert werden.
  • Ich bin Pensionierter. Wie erkläre ich meine belgische Pension?

  • Muss ich meine belgischen unbeweglichen Güter angeben?

    Als Gebietsfremder müssen Sie Ihre belgischen unbeweglichen Güter angeben, wenn:

    • Sie andere Berufseinkünfte belgischer Herkunft haben (Entlohnung, Pension usw.),
    • Sie keine anderen Berufseinkünfte belgischer Herkunft haben, aber Ihre Wohnung vermietet ist und die Nettoeinkünfte aus unbeweglichen Gütern 2.500 Euro pro Jahr übersteigen. Sie können die Zinsen für Ihr Hypothekendarlehen von diesem Betrag abziehen.

    Die Nettoeinkünfte aus unbeweglichen Gütern werden auf der Grundlage des Katastereinkommens wie folgt ermittelt: KE (nicht indexiert) x Indexierungskoeffizient x 1,4.
     

    Wohnen Sie in Deutschland, Frankreich, Luxemburg oder den Niederlanden?

    Verwenden Sie unsere Anwendung, um herauszufinden:

    • wie Sie Ihre Einkünfte belgischer Herkunft (Pension, Entlohnung und Einkünfte aus unbeweglichen Gütern) angeben müssen,
    • in welchem Land diese Einkünfte besteuert werden.
  • Kann ich eine zusätzliche Frist für die Einreichung meiner Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden erhalten?

    Sie können keine zusätzliche Frist beantragen. Es ist also sinnlos, sich diesbezüglich an uns zu wenden.

    Sie müssen Ihre Erklärung spätestens am 24. November 2023 einreichen, unabhängig davon, ob Sie sie online oder auf Papier einreichen.

  • Welche Folgen hat es, wenn ich meine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden nicht fristgerecht einreiche?

    In diesem Fall riskieren Sie eine Geldbuße oder einen Steuerzuschlag.

    Darüber hinaus können wir auf das Verfahren der „Veranlagung von Amts wegen“ zurückgreifen In diesem Fall verfügen wir über eine Frist von vier Jahren, um Ihre Steuer festzulegen bzw. zu ändern.

    Auch wenn die Frist bereits verstrichen ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Erklärung (so schnell wie möglich) einzureichen. Wenn Sie kein Erklärungsformular haben, wenden Sie sich an das zuständige Veranlagungsamt.

Kontaktangaben und Dokumente für die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden