Sie beziehen Einkünfte in Belgien (zum Beispiel Lohn, Pension, Miete) und
- Sie wohnen im Ausland oder
- Sie halten sich für eine begrenzte Zeit in Belgien auf (zum Beispiel für die Arbeit oder ein Studium).
Dann müssen Sie eine „Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden“ einreichen.
Erklärung 2024 (Einkommen 2023)
- Sie erhalten Ihre Steuererklärung zwischen Mitte September und Anfang Oktober 2024 per Post.
- Möchten Sie Ihre Steuererklärung online (über Tax-on-web) einreichen? Dann können Sie dies ab Mitte September 2024 tun.
- Sie müssen Ihre Steuererklärung bis zum 22. November 2024 einreichen.
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Benötigen Sie Hilfe?
- Kontaktieren Sie Ihr Veranlagungsamt.
- Wir helfen Ihnen beim Einreichen Ihrer Erklärung: telefonisch oder nach Terminvereinbarung.
Hat sich Ihre Situation geändert?
- Ihr Partner wurde in Ihrer Erklärung nicht oder zu Unrecht aufgeführt?
- Melden Sie schnell jegliche Änderung Ihrer Adresse, Ihrer familiären Lage oder Ihrer Kontonummer.
Erhalt einer Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Warum habe ich eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden erhalten? Muss ich diese Erklärung einreichen?
Warum habe ich eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden erhalten?
Wir haben festgestellt, dass Sie (und eventuell auch Ihr Partner) im vergangenen Jahr Einkünfte belgischer Herkunft hatten: zum Beispiel eine Entlohnung, eine Pension, eine Miete usw.
Weitere Informationen zu den betreffenden Einkünften finden Sie in der Erläuterungsbroschüre (Seiten 1 und 2).
Deshalb müssen Sie eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden in Belgien einreichen. Darin müssen Sie alle Einkünfte belgischer und ausländischer Herkunft angeben, die Sie im letzten Jahr bezogen haben.
Muss ich die Erklärung einreichen?
Wenn Sie eine Erklärung erhalten haben, müssen Sie diese immer einreichen. Auch dann, wenn Sie keine Einkünfte belgischer Herkunft oder nur steuerfreie Einkünfte belgischer Herkunft haben.
'Wie fülle ich meine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden richtig aus?'
Werde ich Steuern zahlen müssen?
Das hängt von Ihren Einkünften, Ihrer Lage und dem Land ab, in dem Sie wohnen.
Sie müssen keine Steuern auf in Belgien steuerfreie Einkünfte belgischer Herkunft und auf Einkünfte ausländischer Herkunft zahlen.
Nachdem Sie Ihre Erklärung eingereicht haben, erhalten Sie einen „Steuerbescheid“. Darin steht, ob Sie Steuern zahlen müssen oder nicht (oder ob Sie einen Betrag erstattet bekommen).
Wann werde ich eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden erhalten?
Sie können Ihre Erklärung ab sofort online einreichen.
Die Erklärungen 2023 wird zwischen Mitte September und Anfang Oktober 2024 verschickt.
Kann ich die Erklärung (und die Dokumente zur Erklärung) in einer anderen Sprache erhalten?
Sie wohnen in Belgien
Leider können wir Ihnen die Dokumente nicht in einer anderen Sprache zusenden. Dies hängt nämlich von der Gemeinde ab, in der Sie wohnen.
Auf dieser Website können Sie die Dokumente für die Erklärung in Französisch, Niederländisch und Deutsch einsehen.
Sie wohnen nicht in Belgien
Sie können die Dokumente in Französisch, Niederländisch oder Deutsch erhalten. Wenden Sie sich an Ihr Veranlagungsamt, wenn Sie die Sprache ändern möchten, in der Sie die Dokumente erhalten.
Achtung: Auch wenn Sie jetzt die Änderung der Sprache beantragen, müssen Sie die Erklärung verwenden, die Sie erhalten haben. Wir werden Ihnen dieses Jahr keine weitere Erklärung zusenden.
Auf dieser Website können Sie die Erklärungsdokumente in Französisch, Niederländisch und Deutsch einsehen.
Als ich in Belgien wohnte, erhielt ich einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung. Werde ich einen solchen Vorschlag für die Steuer der Gebietsfremden erhalten?
Leider können wir Ihnen keinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung für die Steuer der Gebietsfremden zusenden. Dies liegt daran, dass wir im Voraus nicht genügend Informationen über Ihre möglichen Einkünfte ausländischer Herkunft haben.
Sie müssen daher eine Erklärung ausfüllen, entweder online oder auf Papier.
Ich habe die Erklärung noch nicht erhalten. Was kann ich tun?
Die Erklärungen werden zwischen Mitte September und Anfang Oktober 2024 versandt.
Sie möchten nicht warten? Ihre Erklärung ist bereits online verfügbar.
Sie möchten die Erklärung auf Papier verwenden, haben sie aber noch nicht erhalten? Dann kontaktieren Sie uns ab dem 18. Oktober 2024.
Anfragen, die wir vor dem 18. Oktober erhalten, werden nicht bearbeitet.
Einreichung einer Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Wann muss ich die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen?
Sie müssen Ihre Steuererklärung bis zum 22. November 2024 einreichen.
Wie fülle ich meine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden richtig aus?
Welche Rubriken müssen zwingend ausgefüllt werden?
Sie müssen folgende Rubriken ausfüllen, auch wenn Sie keine Einkünfte zu erklären haben:
- Rahmen III, A, 1 – „Persönliche Angaben“: Geben Sie mindestens einen Code an.
- Rahmen III, A, 5 – „Unterlagen Sie in Belgien der sozialen Sicherheit?“: Kreuzen Sie Code 1082/2082 („Ja“) oder Code 1083/2083 („Nein“) an.
- Rahmen III, A, 6: Kreuzen Sie nur einen Code an (siehe nächste Frage).
- Rahmen XIV – Einkünfte ausländischer Herkunft und steuerfreie Einkünfte belgischer Herkunft: Füllen Sie in jedem Fall mindestens einen Code aus.
- Haben Sie Einkünfte ausländischer Herkunft erzielt? Um die Bearbeitung Ihrer Erklärung zu erleichtern, bitten wir Sie, den Steuerbescheid für diese Einkünfte als Anlage zu Ihrer Erklärung mitzusenden.
- Wenn Sie keine Einkünfte ausländischer Herkunft und keine steuerfreien Einkünfte belgischer Herkunft bezogen haben, kreuzen Sie Code 1057/2057 an.
Wie füllen Sie Rahmen III, A, 6 aus?
Kreuzen Sie einen dieser Codes an: 1093, 1094, 1095, 1073, 1078, 1079, 1080 oder 1081.
- Haben Ihre in Belgien steuerpflichtigen Berufseinkünfte im vergangenen Jahr mindestens 75 % Ihrer gesamten weltweiten Berufseinkünfte ausgemacht (weltweit = alle belgischen und ausländischen Einkünfte)?
- Ja: siehe Frage 2.
- Nein: siehe Frage 4.
- Waren Sie im vergangenen Jahr Einwohner eines anderen Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums als Belgien?
- Ja: Siehe Frage 3.
- Nein: kreuzen Sie Code 1073 an.
- In welcher Region haben Sie hauptsächlich gearbeitet?
- in der Flämischen Region: kreuzen Sie Code 1093 an.
- in der Wallonischen Region: kreuzen Sie Code 1094 an.
- in der Region Brüssel-Hauptstadt: kreuzen Sie Code 1095 an.
- In welchem Land waren Sie im vergangenen Jahr wohnhaft?
- Frankreich: kreuzen Sie Code 1078 an.
- Niederlande: kreuzen Sie Code 1079 an.
- Luxemburg: kreuzen Sie Code 1080 an.
- Anderes Land: kreuzen Sie Code 1081 an.
Sie wohnen in Deutschland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, den Niederlanden oder im Vereinigten Königreich?
Nutzen Sie unsere Anwendung, um zu erfahren:
- wie Sie Ihre belgischen Einkünfte (Pension, Lohn und Einkünfte aus unbeweglichen Gütern) erklären,
- in welchem Land diese Einkünfte besteuert werden.
Ich bin Pensionierter. Wie erkläre ich meine belgische Pension?
Sie beziehen eine belgische Pension und wohnen:
- in Kanada
- in Deutschland
- in Frankreich
- im Großherzogtum Luxemburg
- in Griechenland
- in Italien
- in den Niederlanden
- in Portugal
- in Spanien
- im Vereinigten Königreich
Sie wohnen in einem anderen Land und wünschen Informationen? Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Dienststelle.
Muss ich meine belgischen unbeweglichen Güter angeben?
Als Gebietsfremder müssen Sie eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen und Ihre belgischen unbeweglichen Güter erklären, wenn:
- Sie diese belgischen unbeweglichen Güter vermieten und der Gesamtbetrag der Einkünfte aus Ihren unbeweglichen Gütern mindestens 2.500 Euro beträgt.
Weitere Informationen zum Grenzbetrag von 2.500 Euro finden Sie in der Erläuterungsbroschüre (s. hierunter) unter der Rubrik „Wer muss eine Erklärung ausfüllen?“
Sehen Sie sich unsere Seite über die Einkünfte aus unbeweglichen Gütern an, um zu erfahren, wie der Betrag der Einkünfte aus unbeweglichen Gütern bestimmt wird. - Sie Berufseinkünfte belgischer Herkunft (Lohn, Pension usw.) beziehen, unabhängig davon, ob diese Einkünfte in Belgien steuerpflichtig sind oder durch Abkommen befreit sind.
Wohnen Sie in Deutschland, Spanien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden oder im Vereinigten Königreich?
Nutzen Sie unsere Anwendung, um zu erfahren:
- wie Sie Ihre belgischen Einkünfte (Pension, Lohn und Einkünfte aus unbeweglichen Gütern) erklären,
- in welchem Land diese Einkünfte besteuert werden.
- Sie diese belgischen unbeweglichen Güter vermieten und der Gesamtbetrag der Einkünfte aus Ihren unbeweglichen Gütern mindestens 2.500 Euro beträgt.
Kann ich eine zusätzliche Frist für die Einreichung meiner Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden erhalten?
Sie können keine zusätzliche Frist beantragen. Es ist also sinnlos, sich diesbezüglich an uns zu wenden.
Sie müssen Ihre Erklärung spätestens am 22. November 2024 einreichen, unabhängig davon, ob Sie sie online oder auf Papier einreichen.
Welche Folgen hat es, wenn ich meine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden nicht fristgerecht einreiche?
In diesem Fall riskieren Sie eine Geldbuße oder einen Steuerzuschlag.
Darüber hinaus können wir auf das Verfahren der „Veranlagung von Amts wegen“ zurückgreifen In diesem Fall verfügen wir über eine Frist von vier Jahren, um Ihre Steuer festzulegen bzw. zu ändern.
Auch wenn die Frist bereits verstrichen ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Erklärung (so schnell wie möglich) einzureichen. Wenn Sie kein Erklärungsformular haben, wenden Sie sich an das zuständige Veranlagungsamt.
Kontaktangaben und Dokumente für die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Wie erreiche ich das Veranlagungsamt für meine Steuererklärung als Gebietsfremder?
Wenden Sie sich:
- vorzugsweise per Telefon : +32 2 572 57 57 (direkter Code: 17006)
- oder per E-Mail: p.liege.foreigners@minfin.fed.be.
Es ist nicht möglich, direkt zu unseren Büros zu kommen. Bitte rufen Sie zuerst an.
Haben Sie Fragen zur Zahlung oder Erstattung Ihrer Steuer (zum Beispiel bei Zahlungsschwierigkeiten)? Dafür ist ein anderer Dienst zuständig. Lesen Sie die FAQ zur Zahlung oder die FAQ zur Erstattung.
Erläuterungsbroschüre und Dokumente für die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Die PDF-Version der Erklärung dient nur zur Information. Sie dürfen diese also nicht verwenden, um Ihre Erklärung einzureichen.
- Erklärung 2024 (PDF, 1.88 MB)
- Vorbereitung 2023 - Teil 1 (PDF, 4.27 MB)
- Erläuterungen 2024 - Teil 1 (PDF, 2.22 MB)
- Vorbereitung 2023 - Teil 2 (PDF, 3.23 MB)
- Erläuterungen 2024 - Teil 2 (PDF, 736.95 KB)
- Begleitschreiben 2024 (PDF, 348.84 KB)
Anhänge
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