Sie beziehen Einkünfte in Belgien (zum Beispiel Lohn, Pension, Miete) und
- Sie wohnen im Ausland oder
- Sie halten sich für eine begrenzte Zeit in Belgien auf (zum Beispiel für die Arbeit oder ein Studium).
Dann müssen Sie eine „Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden“ einreichen.
Spezifische Informationen für Selbstständige (mit MwSt.-Nummer)
Erklärung 2022
Die Frist ist abgelaufen. Sie können Ihre Steuererklärung weiterhin online abgeben.
Wie reiche ich meine Erklärung online ein?
Erklärung 2023
Die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden für das Veranlagungsjahr 2023 (Einkommen 2022) ist ab Mitte September 2023 erhältlich.
Erhalt einer Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Warum habe ich eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden erhalten? Muss ich diese Erklärung einreichen?
Warum habe ich eine Erklärung erhalten?
Wir haben festgestellt, dass Sie (und eventuell auch Ihr Partner) 2021 Einkünfte in Belgien hatten: zum Beispiel einen Lohn, eine Pension, Mieteinnahmen usw. Weitere Informationen zu den betreffenden Einkünften finden Sie in der Erläuterungsbroschüre.
Deshalb müssen Sie eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden in Belgien einreichen. Sie müssen dort alle belgischen Einkünfte sowie alle ausländischen Einkünfte angeben, die im Jahr 2021 vereinnahmt wurden. Ihre ausländischen Einkünfte müssen angegeben werden, wenn Sie belgische Einkünfte haben. Sie müssen Ihren Steuerbescheid des Wohnsitzstaates als Anlage beifügen.
Werde ich Steuern zahlen müssen?
Das hängt von Ihren Einkünften, Ihrer Situation und Ihrem Wohnsitzstaat ab.
In bestimmten Fällen sind die belgischen Einkünfte in Belgien steuerfrei. Das bedeutet, dass Sie keine Steuern zahlen müssen, selbst wenn Sie eine Steuererklärung einreichen, in der diese Einkünfte angegeben sind.
Nachdem Sie Ihre Erklärung eingereicht haben, erhalten Sie einen „Steuerbescheid“. Dieses Dokument gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Sie Steuern zahlen müssen oder nicht (oder ob Ihnen eine Überzahlung erstattet wird).
Ich habe 2021 keine belgischen Einkünfte bezogen. Was muss ich tun?
Sie haben eine Steuererklärung erhalten, aber Sie sind der Meinung Sie sollten in Ihrer Situation keine Steuererklärung einreichen?
Wir raten Ihnen nach wie vor, eine Erklärung zusammen mit einer Notiz, in der Sie Ihre Situation erläutern, einzureichen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die für Sie zuständigen Dienststelle. Wir werden Ihre Situation prüfen und Ihnen erklären, was Sie tun müssen.
Ich verlasse Belgien oder ich lasse mich in Belgien nieder. Muss ich eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen?
Wann werde ich eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden erhalten?
Für das Einkommen 2022 erhalten Sie Ihre Erklärung auf Papier ab Oktober 2023.
In bestimmten Fällen können Sie Ihre Erklärung auch online über MyMinfin (Tax-on-web) einreichen. Sie müssen also nicht darauf warten, dass Sie Ihre Erklärung per Post erhalten.
Kann ich das Erklärungsformular (und die erklärungsbezogenen Dokumente) in einer anderen Sprache erhalten?
Sie wohnen in Belgien
Leider können wir Ihnen die Dokumente nicht in einer anderen Sprache zusenden. Die Sprache hängt von der Gemeinde ab, in der Sie wohnen.
Auf dieser Website können Sie die Erklärungsdokumente in Französisch, Niederländisch und Deutsch einsehen.
Sie wohnen nicht in Belgien
Sie können die Dokumente in Französisch, Niederländisch oder Deutsch erhalten. Wenden Sie sich an Ihr Veranlagungsamt, wenn Sie die Sprache ändern möchten, in der Sie die Dokumente erhalten.
Achtung: Auch wenn Sie jetzt die Änderung der Sprache beantragen, müssen Sie die Erklärung verwenden, die Sie erhalten haben. Wir werden Ihnen dieses Jahr keine weitere Erklärung zusenden.
Auf dieser Website können Sie die Erklärungsdokumente in Französisch, Niederländisch und Deutsch einsehen.
Einreichung einer Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Wann muss ich die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen?
Die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden für das Veranlagungsjahr 2023 (Einkommen 2022) ist ab Mitte September 2023 erhältlich. Genaue Termine für die Einreichung werden noch bekannt gegeben.
Wie fülle ich die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden korrekt aus?
Welche Rubriken müssen verpflichtend ausgefüllt werden?
Sie müssen folgende Rubriken ausfüllen, auch wenn Sie keine Einkünfte zu erklären haben:
- Rahmen III, A, 1 – „Persönliche Angaben“: Kreuzen Sie mindestens einen Code an.
- Rahmen III, A, 5.1 – „Unterlagen Sie in Belgien der sozialen Sicherheit?“: Kreuzen Sie Code 1082/2082 („ja“) oder Code 1083/2083 („nein“) an.
- Rahmen III, A, 6-7-8: Kreuzen Sie nur einen Code an (siehe nächste Frage).
- Rahmen XIII – Einkünfte ausländischer Herkunft und steuerfreie Einkünfte belgischer Herkunft: Füllen Sie mindestens einen Code aus.
- Wenn Sie keine Einkünfte ausländischer Herkunft und keine steuerfreien Einkünfte belgischer Herkunft bezogen haben, kreuzen Sie Code 1057/2057 an.
- Wenn Sie keine Einkünfte ausländischer Herkunft und keine steuerfreien Einkünfte belgischer Herkunft bezogen haben, kreuzen Sie Code 1057/2057 an.
Wie füllen Sie Rahmen III, A, 6-7-8 aus?
Kreuzen Sie einen dieser Codes an: 1093, 1094, 1095, 1073, 1078, 1079, 1080 oder 1081.
- Haben Ihre in Belgien steuerpflichtigen Berufseinkünfte im Jahr 2021 mindestens 75 % Ihrer gesamten weltweiten Berufseinkünfte ausgemacht (weltweit = alle belgischen und ausländischen Einkünfte)?
- Ja: siehe Frage 2.
- Nein: siehe Frage 4.
- Waren Sie 2021 in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums als Belgien ansässig?
- Ja: Siehe Frage 3.
- Nein: Kreuzen Sie Code 1073 an (kreuzen Sie in den Rubriken 7 und 8 keine weiteren Codes an).
- In welcher Region haben Sie hauptsächlich gearbeitet?
- in der Flämischen Region: Kreuzen Sie Code 1093 an (kreuzen Sie in den Rubriken 7 und 8 keine weiteren Codes an).
- in der Wallonischen Region: Kreuzen Sie Code 1094 an (kreuzen Sie in den Rubriken 7 und 8 keine weiteren Codes an).
- in der Region Brüssel-Hauptstadt: Kreuzen Sie Code 1095 an (kreuzen Sie in den Rubriken 7 und 8 keine weiteren Codes an).
- In welchem Land waren Sie 2021 ansässig?
- Frankreich: Kreuzen Sie Code 1078 an (kreuzen Sie in den Rubriken 6 und 8 keine weiteren Codes an).
- Niederlande: Kreuzen Sie Code 1079 an (kreuzen Sie in den Rubriken 6 und 8 keine weiteren Codes an).
- Luxemburg: Kreuzen Sie Code 1080 an (kreuzen Sie in den Rubriken 6 und 8 keine weiteren Codes an).
- Anderes Land: Kreuzen Sie Code 1081 an (kreuzen Sie in den Rubriken 6 und 7 keine weiteren Codes an).
Sie wohnen in Deutschland, Frankreich, Luxemburg oder den Niederlanden?
Nutzen Sie unsere Anwendung, um zu erfahren:
- wie Sie Ihre belgischen Einkünfte (Pension, Lohn und Einkünfte aus unbeweglichen Gütern) erklären,
- in welchem Land diese Einkünfte besteuert werden.
Ich bin Pensionierter. Wie erkläre ich meine belgische Pension?
Sie beziehen eine belgische Pension und wohnen:
- in Kanada
- in Deutschland
- in Frankreich
- im Großherzogtum Luxemburg
- in Italien
- in den Niederlanden
- in Portugal
- in der Schweiz
- in Spanien
- im Vereinigten Königreich
- in den Vereinigten Staaten
Sie wohnen in einem anderen Land und wünschen Informationen? Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Dienststelle.
Warum muss ich in Rahmen XIII der Erklärung meine ausländischen Einkünfte eintragen? Ich dachte, ich würde nur auf meine belgischen Einkünfte besteuert.
Tatsächlich werden ausländische Einkünfte in Belgien nicht besteuert, wenn sie durch ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind. Um das richtige Besteuerungssystem bestimmen zu können, ist es unerlässlich, dass Sie Ihre ausländischen Einkünfte (und gegebenenfalls die Ihres Partners) angeben. Für das richtige Ausfüllen der Erklärung muss der ausländische Steuerbescheid beigefügt werden.
Kann ich eine Fristverlängerung zum Ausfüllen der Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden erhalten?
Sie können keine zusätzliche Frist beantragen, unabhängig davon, ob Sie Ihre Erklärung auf Papier oder online einreichen. Sie brauchen uns also diesbezüglich nicht zu kontaktieren.
Sie nutzen MyMinfin (Tax-on-Web)
Sie müssen Ihre Erklärung online bis zum 25. November 2022 einreichen.
Sie reichen eine Erklärung auf Papier ein
Sie müssen Ihre Erklärung auf Papier bis zum 10. November 2022 bei uns einreichen.
Ausnahme: Wenn Sie Ihre Erklärung auf Papier nach dem 11. Oktober 2022 erhalten haben, verfügen Sie über eine Frist von einem Monat, um Ihre Erklärung einzureichen. Diese Frist wird automatisch gewährt, Sie müssen nichts beantragen.
Beispiel: Sie haben Ihre Erklärung am 15. Oktober 2022 erhalten. Sie müssen sie also bis zum 14. November 2022 an uns zurücksenden.
Sie beantragen eine Erklärung auf Papier nach dem 10. November 2022
In diesem Fall gilt die automatische Frist von einem Monat nicht. Unabhängig vom Datum, an dem Sie sie uns zusenden, wird Ihre Erklärung (auf Papier) als verspätet betrachtet.
Wir bitten Sie jedoch, Ihre Erklärung so schnell wie möglich zu senden oder – vorzugsweise – online einzureichen.
Was geschieht, wenn ich die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden nicht innerhalb der Frist einreiche?
Sie riskieren eine Geldbuße oder einen Steuerzuschlag.
Zudem können wir auf das Verfahren der „Veranlagung von Amts wegen“ zurückgreifen In diesem Fall verfügen wir über eine Frist von vier Jahren, um Ihre Steuer festzulegen bzw. zu ändern.
Auch wenn die Frist bereits verstrichen ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Erklärung (so schnell wie möglich) einzureichen. Wenn Sie kein Erklärungsformular haben, wenden Sie sich an das zuständige Veranlagungsamt.
Kontaktangaben und Dokumente für die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Wie erreiche ich das Veranlagungsamt für meine Steuererklärung als Gebietsfremder?
Wenden Sie sich:
- vorzugsweise per Telefon : +32 2 572 57 57 (directe code: 17004)
- oder per E-Mail: p.liege.foreigners@minfin.fed.be.
Es ist nicht möglich, direkt zu unseren Büros zu kommen. Bitte rufen Sie zuerst an.
Haben Sie Fragen zur Zahlung oder Erstattung Ihrer Steuer (zum Beispiel bei Zahlungsschwierigkeiten)? Dafür ist ein anderer Dienst zuständig. Lesen Sie die FAQ zur Zahlung oder die FAQ zur Erstattung.
Erläuterungsbroschüre und Dokumente für die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Die PDF-Version der Erklärung dient nur zur Information. Sie dürfen diese also nicht verwenden, um Ihre Erklärung einzureichen.