Sie haben Anspruch auf eine Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten, die den
Bedingungen entsprechen.
Für 2022 (Steuerjahr 2023) können Sie
maximal 14,40 Euro pro Betreuungstag und pro Kind unter 14 Jahren (oder unter 21 Jahren bei einer schweren Behinderung) geltend machen. (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 15,70 Euro).
Die Steuerermäßigung beläuft sich auf
45 % dieser Ausgaben.
Sie tragen diese (begrenzten) Ausgaben in Rahmen X, Rubrik B,
Kode 1384 Ihrer Steuererklärung ein. Die Steuerermäßigung (45 %) wird automatisch berechnet.
Beispiel:
2022 gezahlte Betreuungskosten für ein Kind, das am 16. November 2022 das 14. Lebensjahr vollendet hat:
- vom 1. Januar bis 30. Juni 2022: 75 Tage zum Satz von 4,20 Euro pro Tag
- vom 2. bis 6. Juli 2022: 5 Tage zum Satz von 14,50 Euro pro Tag
- vom 9. Juli bis 31. August 2022: 30 Tage zum Satz von 7,60 Euro pro Tag
- vom 1. September bis 15. November 2022: 40 Tage zum Satz von 4,20 Euro pro Tag
- vom 16. November bis 31. Dezember 2022: 25 Tage zum Satz von 4,20 Euro pro Tag
Bestimmung des zu erklärenden Betrags:
- 4,20 Euro x (75 Tage + 40 Tage) = 483 Euro
- 14,50 Euro/Tag zu begrenzen auf 14,40 Euro/Tag, d.h.: 14,40 Euro x 5 Tage = 72 Euro
- 7,60 Euro x 30 Tage = 228 Euro
- Gesamtbetrag = 783 Euro
Die ab 16. November 2022 für die Kinderbetreuung gezahlten Ausgaben berechtigen nicht zu einer Steuerermäßigung. Das Kind hat an diesem Tag sein 14. Lebensjahr vollendet. Für diese Kosten erhalten Sie daher keine Bescheinigung.