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Erklärung Kinderbetreuungkosten

Erklärung von Kinderbetreuungskosten

  • Ich zahle Kosten für die Betreuung meiner Kinder. Habe ich Anspruch auf einen Steuervorteil? Wie trage ich die Kosten in meine Steuererklärung ein?

    Sie haben Anspruch auf eine Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten, die den Bedingungen entsprechen.

    Für 2022 (Steuerjahr 2023) können Sie maximal 14,40 Euro pro Betreuungstag und pro Kind unter 14 Jahren (oder unter 21 Jahren bei einer schweren Behinderung) geltend machen. (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 15,70 Euro).

    Die Steuerermäßigung beläuft sich auf 45 % dieser Ausgaben.

    Sie tragen diese (begrenzten) Ausgaben in Rahmen X, Rubrik B, Kode 1384 Ihrer Steuererklärung ein. Die Steuerermäßigung (45 %) wird automatisch berechnet.

    Beispiel:
    2022 gezahlte Betreuungskosten für ein Kind, das am 16. November 2022 das 14. Lebensjahr vollendet hat:
    • vom 1. Januar bis 30. Juni 2022: 75 Tage zum Satz von 4,20 Euro pro Tag
    • vom 2. bis 6. Juli 2022: 5 Tage zum Satz von 14,50 Euro pro Tag
    • vom 9. Juli bis 31. August 2022: 30 Tage zum Satz von 7,60 Euro pro Tag
    • vom 1. September bis 15. November 2022: 40 Tage zum Satz von 4,20 Euro pro Tag
    • vom 16. November bis 31. Dezember 2022: 25 Tage zum Satz von 4,20 Euro pro Tag​
    Bestimmung des zu erklärenden Betrags:
    • 4,20 Euro x (75 Tage + 40 Tage) = 483 Euro
    • 14,50 Euro/Tag zu begrenzen auf 14,40 Euro/Tag, d.h.: 14,40 Euro x 5 Tage = 72 Euro
    • 7,60 Euro x 30 Tage = 228 Euro 
    • Gesamtbetrag = 783 Euro
    Die ab 16. November 2022 für die Kinderbetreuung gezahlten Ausgaben berechtigen nicht zu einer Steuerermäßigung. Das Kind hat an diesem Tag sein 14. Lebensjahr vollendet. Für diese Kosten erhalten Sie daher keine Bescheinigung.
  • Darf ich die Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten abziehen?

    Nein, denn Kinderbetreuungskosten sind private Ausgaben.
  • Ich habe die Kinderbetreuung von Dezember 2022 erst 2023 bezahlt. Darf ich diese Ausgaben in meine Steuererklärung 2023 (Einkommen 2022) eintragen?

    Nein, Sie dürfen diese Ausgaben nur in die Steuererklärung des Einkommensjahres eintragen, in dem Sie die Zahlung tatsächlich geleistet haben.

    Somit können Sie diese Ausgaben in Ihrer Steuererklärung 2024 (Einkommen 2023) eintragen.