Belgien verlassen
Ich werde Belgien bald verlassen. Muss ich meinen Wegzug beim FÖD Finanzen melden?
Sie sind in Belgien wohnhaft und werden im Ausland wohnhaft sein.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Veranlagungsamt auf, um Ihren Wegzug zu melden.
Die Kontaktdaten Ihres Amtes finden Sie:- auf Ihrer Berechnung (Steuerbescheid)
- auf MyMinfin (nach Anmeldung)
- im Leitfaden der Dienststellen (Privatperson > Erklärung > Erklärung Steuer der natürlichen Personen > Gemeinde > Privatperson (P))
Sie erhalten dann eine „Sondererklärung“, mit der Sie Ihre Einkünfte aus dem Jahr Ihres Wegzugs (vom 1. Januar bis zum Tag Ihres Wegzugs) erklären können. Sie müssen diese Erklärung spätestens 3 Monate nach Ihrem Wegzug einreichen.
Wenn Sie nach Ihrem Wegzug weiterhin Einkünfte in Belgien haben (z. B. Lohn, Mieteinnahmen), müssen Sie eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen. Sie erhalten diese Erklärung automatisch.
Sie sind im Ausland wohnhaft?
Sie sind z. B. nach Belgien gekommen, um dort für eine begrenzte Zeit zu arbeiten, aber Ihr Wohnsitz und/oder Ihre Familie befinden sich weiterhin im Ausland. Daher unterliegen Sie bereits der Steuer der Gebietsfremden.
Sie müssen dem FÖD Finanzen nichts mitteilen.
Sie unterliegen weiterhin der Steuer der Gebietsfremden. Auch nach Ihrem Wegzug müssen Sie weiterhin eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen, solange Sie in Belgien Einkünfte haben. Sie erhalten Ihre Erklärung automatisch. Für das Jahr Ihres Wegzugs müssen Sie nicht zwei Erklärungen einreichen.
Sie bleiben in Belgien wohnhaft.
Sie ziehen für eine begrenzte Zeit ins Ausland (z. B. als Student oder für einen kurzen Berufsauftrag).
Dann müssen Sie keine Schritte beim FÖD Finanzen unternehmen.
Achtung! Sie müssen Ihre Erklärung (zur Steuer der natürlichen Personen) immer einreichen, auch wenn Sie im Ausland sind.Unterliege ich weiterhin der Steuer der natürlichen Personen?
Die Einwohner des Königreichs Belgien (natürliche Personen) unterliegen der belgischen Steuer der natürlichen Personen.
Sie sind ein Einwohner des Königreichs Belgien, wenn:- Ihr „Wohnsitz“ in Belgien liegt oder
- Ihr „Vermögenssitz" in Belgien liegt (wenn Sie keinen „Wohnsitz“ in Belgien haben).
Der „Wohnsitz“ wird durch eine gewisse Dauerhaftigkeit und Kontinuität gekennzeichnet. Es handelt sich um den Ort, an dem Sie effektiv und dauerhaft wohnen.
Der „Vermögenssitz“ kann als der Mittelpunkt Ihrer Wirtschaftstätigkeiten oder Ihrer Vermögensinteressen beschrieben werden.
Die Begründung des „Wohn- oder Vermögenssitzes" wird entsprechend den Umständen beurteilt.
Wenn Sie im Nationalregister in Belgien eingetragen sind, besteht eine gesetzliche Vermutung, dass Sie ein Einwohner des Königreichs Belgien sind (diese Vermutung ist widerlegbar).
Für verheiratete oder gesetzlich zusammenwohnende Personen liegt der Steuerwohnsitz dort, wo sich der Familienhaushalt befindet. Die Ehepartner und gesetzlich Zusammenwohnenden sind also entweder beide Einwohner des Königreichs oder Nicht-Einwohner des Königreichs, je nachdem ob ihr Steuerwohnsitz in Belgien liegt oder nicht.Ich bin im Ausland wohnhaft. Muss ich in Belgien eine Steuererklärung einreichen?
Sie haben noch Einkünfte in Belgien.
Nach Ihrem Wegzug aus Belgien beziehen Sie noch Einkünfte in Belgien (einen Lohn, Ihre Rente usw.).
Sie müssen diese Einkünfte in Belgien erklären und werden auf diese Einkünfte besteuert.
Sie erhalten in der zweiten Jahreshälfte (in dem Jahr, das auf das Jahr folgt, in dem Sie diese Einkünfte erzielt haben) per Post diese Erklärung. Sie können Ihre Erklärung ebenfalls über MyMinfin einreichen (mit Ihrem belgischen elektronischen Personalausweis, Ihrem PIN-Code und einem Kartenleser).
Sie müssen weiterhin eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen, solange Sie Einkünfte in Belgien haben.
Sie haben keine Einkünfte in Belgien.
Sie müssen in Belgien keine Steuererklärung mehr einreichen und sind in Belgien nicht mehr steuerpflichtig.Muss ich dem FÖD Finanzen eine Adressenänderung im Ausland oder eine Änderung des Personenstands (bei Heirat, gesetzlichem Zusammenwohnen, Trennung, Ehescheidung, Tod) melden?
Ja, wenn Sie eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden ausfüllen müssen. Je nach Ihrer Situation unterscheiden sich die zu unternehmenden Schritte.
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