Sie sind Gebietsfremder und ändern Ihre Adresse oder Ihre familiäre Situation (Personenstand) ändert sich? Je nach Situation müssen Sie unterschiedliche Schritte unternehmen.
Eine Änderung der Adresse oder der familiären Lage (als Gebietsfremder) melden
Sie wohnen in Belgien
Sie müssen die Änderung bei Ihrer Wohngemeinde melden. Ihre Angaben werden nach einigen Tagen automatisch in unseren Systemen angepasst.
Wir bereiten jedoch den Versand der Erklärungen mehrere Wochen im Voraus vor. Wenn wir die Information nicht rechtzeitig erhalten, ist es möglich, dass Sie Ihre Erklärung an Ihre alte Adresse erhalten oder dass Ihr Partner nicht korrekt in Ihrer Erklärung aufgeführt wird usw.
Sie wohnen im Ausland und haben die belgische Staatsangehörigkeit
Sie müssen die Änderung dem belgischen Konsulat oder der belgischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland melden. Ihre Angaben werden nach einigen Tagen automatisch in unseren Systemen angepasst.
Wir bereiten jedoch den Versand der Erklärungen mehrere Wochen im Voraus vor. Wenn wir die Information nicht rechtzeitig erhalten, ist es möglich, dass Sie Ihre Erklärung an Ihre alte Adresse erhalten oder dass Ihr Partner nicht korrekt in Ihrer Erklärung aufgeführt wird usw.
Sie wohnen im Ausland und haben nicht die belgische Staatsangehörigkeit
Sie müssen uns ein Dokument zukommen lassen, das die Änderung der Adresse oder der familiären Lage belegt
Die Art des Dokuments hängt vom Land ab, in dem die Änderung der Adresse oder der familiären Lage stattgefunden hat:
In manchen Fällen bitten wir Sie um eine beglaubigte Abschrift. Diese Abschrift muss neueren Datums sein (höchstens sechs Monate).
Vermerken Sie Ihre Referenzangaben auf dem Dokument und lassen Sie es gegebenenfalls übersetzen
Sie (und/oder Ihr*e Partner*in) haben eine belgische „Nationalregisternummer“ oder eine belgische „Bis-Nummer“? Geben Sie diese auf dem Dokument an. Diese Nummer steht auf Ihrem belgischen Identitätsdokument (Personalausweis, Aufenthaltstitel usw.) oder (in bestimmten Fällen) auf Ihren belgischen Einkommenskarten.
Das Dokument muss in deutscher, französischer, niederländischer oder englischer Sprache sein. Wenn das Dokument in einer anderen Sprache ausgestellt wurde, müssen Sie es von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen.
Senden Sie uns das Dokument per Post
FÖD Finanzen - Zentrum P Brüssel StGF - Verwaltung
Avenue Prince de Liège 133 bte 516
5100 Namur
Wir werden Ihre Akte dann anpassen
Wenn wir die Information nicht rechtzeitig erhalten, ist es möglich, dass Sie Ihre Erklärung an Ihre alte Adresse erhalten oder dass Ihr Partner nicht korrekt in Ihrer Erklärung aufgeführt wird usw.
Eine Kontonummer hinzuzufügen oder ändern
Eine Kontonummer hinzuzufügen oder ändern
Sie können uns Ihre neue Kontonummer mitteilen:
- über MyMinfin (jederzeit)
- in Ihrer Erklärung auf Papier
- wenn Sie Ihren Steuerbescheid erhalten (das Verfahren ist auf dem Dokument vermerkt).
Um zu erfahren, wie Sie eine Kontonummer hinzufügen oder ändern können, sehen Sie sich folgende FAQ an.