Sie sind Gebietsfremder und ändern Ihre Adresse oder Ihre familiäre Situation (Personenstand) ändert sich? Je nach Situation müssen Sie unterschiedliche Schritte unternehmen.
Änderung der Adresse, des Familienstands oder der Kontonummer (als Gebietsfremder)
Sie wohnen in Belgien
Sie müssen die Änderung bei Ihrer Wohngemeinde bei Ihrer Wohngemeinde melden.
Sie wohnen im Ausland und haben die belgische Staatsangehörigkeit
Sie müssen die Änderung bei Ihrer Wohngemeinde dem belgischen Konsulat oder der belgischen Botschaft in ihrem Wohnsitzland melden.
Sie wohnen nicht in Belgien und haben nicht die belgische Staatsangehörigkeit
Senden Sie per Post eine Eheschließungsurkunde oder eine Bescheinigung über das gesetzliche Zusammenwohnen oder ein Dokument, das Ihre Adressänderung belegt.
FÖD Finanzen – Zentrum P Brüssel StGF – Verwaltung
Avenue Prince de Liège 133 bte 516<
5100 JambesDabei muss es sich um ein Dokument in deutscher, französischer, niederländischer oder englischer Sprache handeln. Wenn dies nicht der Fall ist, lassen Sie es von einem vereidigten Übersetzer übersetzen.
Sie (und/oder Ihr*e Partner*in) haben eine belgische „Nationalregisternummer“ oder eine belgische „Bis-Nummer“? Geben Sie diese auf dem Dokument an. Diese Nummer steht auf Ihrem belgischen Identitätsdokument (Personalausweis, Aufenthaltsgenehmigung usw.) oder (in bestimmten Fällen) auf Ihren belgischen Lohnkarten.
Wir werden Ihre Akte dann anpassen.
Eine Kontonummer hinzuzufügen oder ändern
Eine Kontonummer hinzuzufügen oder ändern
Sie können uns Ihre neue Kontonummer mitteilen:
- über MyMinfin (jederzeit)
- in Ihrer Erklärung auf Papier
- wenn Sie Ihren Steuerbescheid erhalten (das Verfahren ist auf dem Dokument vermerkt).