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Heimladestation für Elektroautos

Wenn Sie eine feste Ladestation für Elektroautos zu Hause installieren, können Sie vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2024 eine Steuerermäßigung für die Ausgaben erhalten, die Sie für diese Installation getätigt haben.   

Die Steuerermäßigung variiert zwischen 45 % und 15 % der Ausgaben, je nachdem, in welchem Jahr die Ausgaben getätigt wurden.

  • Für Ausgaben, die vom 1. September 2021 bis einschließlich 31. Dezember 2021 getätigt wurden, beträgt der Höchstbetrag 1.500 Euro pro Ladestation und Steuerpflichtigem.
  • Für Ausgaben, die im Jahr 2022 getätigt wurden, beträgt der Höchstbetrag 1.750 Euro pro Ladestation und Steuerpflichtigem.
  • Für Ausgaben, die ab dem 1. Januar 2023 getätigt wurden, beträgt der Höchstbetrag 1.750 Euro für eine unidirektionale Ladestation pro Steuerpflichtigem oder 8.000 Euro pro bidirektionaler Ladestation und Steuerpflichtigem.

Es handelt sich um Ausgaben für den Kauf einer Ladestation im Neuzustand, ihre Installation und die Kontrolle der Installation.

Wenn Sie die Ausgaben (die für die Steuerermäßigung in Betracht kommen) in verschiedenen Besteuerungszeiträumen tätigen, können Sie die Steuerermäßigung nur für einen Besteuerungszeitraum beantragen. Sie können die Ermäßigung also nur für die Ausgaben beantragen, die Sie in diesem Besteuerungszeitraum getätigt haben.

Die Ladesäule muss:

  • im Haus oder in unmittelbarer Nähe Ihres Hauses installiert werden und
  • eine intelligente Ladesäule sein: Die Ladezeit und die Ladekapazität müssen von einem Energiemanagementsystem übermittelt werden können und
  • nur grünen Strom nutzen und
  • von einem zugelassenen Kontrollorgan genehmigt werden.

Für weitere Informationen sehen Sie sich die Rundschreiben (FR) an: