Zu Lasten - Student
Ich arbeite als Student. Bin ich noch zu Lasten meiner Eltern?
Um zu Lasten Ihrer Eltern zu sein, müssen Sie mehrere Bedingungen erfüllen.
- Am 1. Januar des Jahres, das dem Jahr der Einkünfte folgt, zu deren Haushalt gehören.
Um für Steuerjahr 2022 (Einkünfte 2021) zu Lasten Ihrer Eltern zu sein, müssen Sie daher am 1. Januar 2022 zu deren Haushalt gehören.
Achtung! Wenn Sie aus Studiengründen vorübergehend nicht bei Ihrer Familie wohnen (z. B. weil Sie unter der Woche in einer Studentenwohnung wohnen), gelten Sie in der Regel weiterhin als zum Haushalt Ihrer Eltern gehörend.
- Keine Entlohnungen erhalten, die für Ihre Eltern berufliche Werbungskosten darstellen.
z. B. Sie helfen Ihren Eltern während der Ferien in der familieneigenen Metzgerei. Der Lohn, den Sie erhalten, stellt für Ihre Eltern berufliche Werbungskosten dar. In diesem Fall gelten Sie nicht mehr als zu Lasten Ihrer Eltern.
- Ihre Nettoexistenzmittel dürfen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.
Dieser Betrag variiert je nachdem, ob Ihre Eltern gemeinsam oder einzeln veranlagt werden.
- Am 1. Januar des Jahres, das dem Jahr der Einkünfte folgt, zu deren Haushalt gehören.
Ich arbeite als Student. Welcher Höchstbetrag an Nettoexistenzmittel darf nicht überschritten werden, um noch zu Lasten meiner Eltern zu bleiben?
Dieser Betrag variiert je nachdem, ob Ihre Eltern gemeinsam oder einzeln veranlagt werden.
Wenn Ihre Eltern: Höchstbetrag der Nettoexistenzmittel - Einkünfte 2021 (Steuerjahr 2022) Höchstbetrag der Nettoexistenzmittel - Einkünfte 2022 (Steuerjahr 2023) gemeinsam veranlagt werden 3.410 Euro (= 7.102,50 Euro Brutto) 3.490 Euro (= 7.272,50 Euro Brutto) einzeln veranlagt werden und Sie steuerlich nicht als Person mit einer Behinderung gelten 4.920 Euro (= 8.990 Euro Brutto) 5.040 Euro (= 9.210 Euro Brutto) steuerlich als Person mit einer Behinderung gelten 6.240 Euro (= 10.640 Euro Brutto) 6.400 Euro (= 10.910 Euro Brutto) Berechnung des Nettobetrags
Bruttobetrag
- Freibetrag (falls zutreffend. Einkünfte 2021: 2.840 Euro. Einkünfte 2022: 2.910 Euro)
- pauschale Kosten (20 % des Bruttobetrags*) oder nachgewiesene tatsächliche Werbungskosten (wenn höher)
= Nettobetrag
*Für Entlohnungen von Arbeitnehmern und Profite: Mindestbetrag 470 Euro (Steuerjahr 2022).
*Für Entlohnungen von Arbeitnehmern und Profite: Mindestbetrag 480 Euro (Steuerjahr 2023).
Weitere Informationen finden Sie unter student@work.