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Mit MwSt. kaufen

Mit MwSt. kaufen

  • Wann muss ich beim Kauf einer Wohnung MwSt. zahlen?

    Wenn Sie eine neue Wohnung von einem Bauträger kaufen, müssen Sie 21 % MwSt. zahlen. Auch eine Privatperson hat die Möglichkeit, ihre neue Wohnung mit MwSt. zu verkaufen. Sie wird Ihnen dies mitteilen und muss dies in der ersten schriftlichen Vereinbarung vermerken (z. B. der vorläufigen Verkaufsvereinbarung).

  • Wann gilt eine Wohnung als „neu“?

    Eine Wohnung gilt bis einschließlich zum 31. Dezember des zweiten Jahres nach dem Jahr, in dem sie erstmals in Gebrauch genommen oder bewohnt wurde, als neu.

    Beispiel: Eine Wohnung, die 2022 erstmals in Gebrauch genommen wurde, gilt bis einschließlich zum 31.12.2022 als neu.

  • Was muss ich an MwSt. für eine neue Wohnung zahlen, wenn der Verkäufer mit MwSt. verkauft?

    Der anwendbare MwSt.-Satz ist im Prinzip 21 %. Wenn Sie jedoch eine neue Sozialwohnung kaufen, müssen Sie 12 % MwSt. zahlen, wenn Sie sie beim ÖSHZ kaufen, und 6 % MwSt., wenn Sie sie bei einer regionalen Wohnungsbaugesellschaft oder einer anerkannten Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau kaufen.

  • Was muss ich als Wohnungskäufer tun, wenn der Verkäufer mit MwSt. verkauft?

    Dann brauchen Sie nichts zu unternehmen. Der Verkäufer erledigt alle MwSt.-Formalitäten. Er gibt in der Verkaufsurkunde das MwSt.-Amt an, bei dem er eine Sondererklärung 104.5 einreicht. Er vermerkt ebenfalls in der Verkaufsurkunde, wann die erste Eintragung in die Heberolle zum Immobiliensteuervorabzug stattgefunden hat.

  • Ich kaufe eine neue Wohnung. Muss ich MwSt. auf das Grundstück zahlen?

    Was das zu der neuen Wohnung gehörende Grundstück betrifft: Darauf ist im Prinzip der MwSt.-Satz von 21 % anwendbar.

    Dazu müssen die drei folgenden Bedingungen gemeinsam erfüllt sein:

    • Es ist erlaubt, auf dem Grundstück zu bauen, und das errichtete Gebäude unterliegt der MwSt.
    • Das Grundstück und das Gebäude werden von ein und derselben Person verkauft.
    • Das Grundstück und das Gebäude werden gleichzeitig abgetreten.

    Wenn diese drei Bedingungen nicht gleichzeitig erfüllt sind, zahlen Sie die Registrierungsgebühren auf den Ankauf des Grundstücks. Diese belaufen sich auf 12 % des Kaufpreises, wenn Sie ein Grundstück in der Flämischen Region kaufen, und auf 12,5 %, wenn Sie Grundstück in der Region Brüssel-Hauptstadt erstehen.

  • Was ist mit der MwSt., wenn ich ein Haus oder eine Wohnung auf Plan kaufe?

    Wenn Sie ein Haus oder Appartement auf Plan kaufen, gilt für das Grundstück Folgendes:

    • Das Appartement oder Haus muss noch errichtet werden: Sie zahlen die Registrierungsgebühren auf den Ankaufspreis des Grundstücks.
    • Das Appartement oder Haus befindet sich bereits im Bau: Sie zahlen die MwSt. auf den Ankaufspreis des Grundstücks.

    Wenn Sie nur ein Baugrundstück kaufen, zahlen Sie die Registrierungsgebühren nur auf den Preis des Grundstücks, da Sie ja keinen Neubau mit zugehörigem Grundstück kaufen.