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Zahlungsschwierigkeiten

Schwierigkeiten bei der Zahlung meiner Steuern und anderer Schulden beim FÖD Finanzen

  • Wann muss ich Verzugszinsen zahlen?

    Wenn Sie nach Fälligkeitsdatum ihre Steuern zahlen, müssen Sie Verzugszinsen zahlen. Sie zahlen keine Zinsen, wenn Sie nicht 5,00 Euro pro Monat betragen.

    Der Jahressatz beträgt derzeit 4 %.

    Entwicklung des Satzes:

    vom 1.10.1986 bis 31.12.1998

    9,6 %

    vom 01.01.1999 bis 31.12.2017

    7 %

    ab 01.01.2018

    4 %

    Die Zinsen werden pro Monat ab dem 1. Tag des Monats nach dem Fälligkeitsdatum berechnet. Jeder angebrochene Monat wird als ganzer Monat berechnet.

    Beispiel: Sie müssen 1.500 Euro Steuern für den 16. März 2018 zahlen. Sie zahlen erst am 20. September 2018. Sie müssen also Verzugszinsen ab April bis September (6 Monate) zahlen.

    Der Zinsbetrag beläuft sich auf [1.500 Euro x 4 % (Jahressatz) x 6 Monate] ÷ 12 = 30 Euro

  • Was kann ich tun, wenn ich Probleme habe, meine Schulden pünktlich zu bezahlen?

    Haben Sie eine Schuld beim FÖD Finanzen und können diese aufgrund von vorübergehenden Zahlungsproblemen nicht rechtzeitig begleichen? Ein  Zahlungsplan (PDF, 116.03 KB) könnte die Lösung sein.

    Welches sind die Bedingungen, um von einem Zahlungsplan zu profitieren?

    SIE KÖNNEN IHRE SCHULDEN INNERHALB VON VIER MONATEN NACH DEM FÄLLIGKEITSDATUM BEGLEICHEN

    Einfach und ohne Formalitäten: Wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie von einem Zahlungsplan profitieren, ohne weitere Überprüfung Ihrer Einnahmen und/oder Ausgaben:

    • Sie müssen Ihren Antrag rechtzeitig (spätestens am Tag der Fälligkeit der Schuld) einreichen.
    • Sie haben keine weiteren Schulden beim FÖD Finanzen

    Achtung:

    • Wenn Sie eine dieser Bedingungen nicht erfüllen, bedeutet dies nicht unbedingt, dass ein Zahlungsplan ausgeschlossen wird. In diesem Fall werden wir Ihre Einnahmen und Ausgaben für den Betrag und die Laufzeit berücksichtigen (siehe "Sie können Ihre Schulden nicht innerhalb von vier Monaten nach dem Fälligkeitsdatum bezahlen" unten).
    • Auch mit einem Zahlungsplan bleiben Verzugszinsen fällig. Je früher Sie mit den Zahlungen beginnen, desto besser ist es für Sie.

    SIE KÖNNEN IHRE SCHULDEN NICHT INNERHALB VON VIER MONATEN NACH DEM FÄLLIGKEITSDATUM BEZAHLEN

    Wenn Sie eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen, können wir Ihren Antrag auf Zahlungsplan nicht automatisch akzeptieren, da wir zunächst Ihre Einnahmen und Ausgaben überprüfen müssen:

    • Sie können nicht innerhalb von vier Monaten zahlen.
    • Sie haben zusätzliche Schulden bei anderen Organisationen.
    • Sie haben den Zahlungsplan nach dem Fälligkeitsdatum Ihrer Schuld angefordert.

    Bei unserer Prüfung für Ihren Zahlungsplan berücksichtigen wir :

    • Ihrer Zahlungsfähigkeit. Diese wird nach Ihrem tatsächlichen Einkommen und einer Bemessungsskala für die fixen Ausgaben definiert.
    • die Frist, innerhalb derer die Schuld(en) entsprechend der Zahlungsfähigkeit getilgt werden können. Dabei können besondere oder außergewöhnliche Umstände berücksichtigt werden. Beispiel für besondere oder außergewöhnliche Umstände: hohe medizinische Kosten
    • die maximale Laufzeit des Plans, die niemals mehr als 12 Monate nach Entstehen der letzten im Antrag enthaltenen Schuld betragen darf.

    SIE KÖNNEN IHRE SCHULDEN NICHT INNERHALB VON 12 MONATEN NACH ENTSTEHEN DER SCHULD BEZAHLEN

    Ein Zahlungsplan wird Ihnen nicht helfen, weil Sie strukturelle Zahlungsprobleme haben, aber je nach Ihrer Situation gibt es Alternativen zu einem Zahlungsplan. Zum Beispiel: administrative Schuldenregelungkollektive Schuldenregelung ...

  • Wie beantrage ich einen Zahlungsplan?

    Sie haben eine Schuld beim FÖD Finanzen und können diese aufgrund vorübergehender Zahlungsprobleme nicht rechtzeitig begleichen, aber Sie können sie in 4 Monaten oder zwischen 4 und 12 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum begleichen? Machen Sie sich das Leben leichter: Fordern Sie einen Zahlungsplan online über MyMinfin an. Das ist die schnellste und einfachste Methode.

    Zahlungsplan anfordern über MyMinfin

    Wie kann ich einen Zahlungsplan beantragen, wenn ich keinen Zugang zu MyMinfin habe?

    1. Durch einen Brief an eines unserer Infozentren...

    Je nach Lage müssen Sie Folgendes an eines unserer Infozentren senden:

    • ein einfaches Schreiben mit Ihrem Antrag (wenn Sie Ihre Schulden innerhalb einer Frist von vier Monaten begleichen können),
      • Achtung: Denken Sie bitte daran, Folgendes in Ihrem Schreiben zu vermerken:
        • Ihre nationale Nummer,
        • die Referenzangabe der Schuld, für die Sie einen Zahlungsplan beantragen.
      • Beide Angaben finden Sie auf Ihrer Zahlungsaufforderung.
    • das Antragsformular (wenn Sie Ihre Schulden innerhalb einer Frist von vier bis zwölf Monaten begleichen können).

    Sie können ebenfalls das Kontaktformular verwenden: Wählen Sie dazu die Rubrik „Fragen zu Steuern, Zahlung und Erstattung“ und dann „Ich muss zahlen“. Achtung: Wenn Sie einen Zahlungsplan für einen Zeitraum von mehr als vier Monaten beantragen, müssen Sie das Antragsformular beifügen (siehe hiervor).

    2. Wenn Sie einen Termin in dem für Sie zuständigen Finanzamt oder in einem Infocenter (nicht in deutscher Sprache) vereinbaren

    Rufen Sie unser Contact Center an unter 02 572 57 57. Geben Sie bei Ihrem Anruf den fünfstelligen Code „19361“ ein, um direkt mit einem zuständigen Mitarbeiter verbunden zu werden.

    Achtung: Es ist sehr wichtig, Ihren Antrag so bald wie möglich einzureichen, um Verzugszinsen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Je schneller Sie Ihren Antrag einreichen, desto mehr Optionen haben Sie, um Ihre Schuld zu begleichen. 

  • Kann ich einen zuvor unterbrochenen Zahlungsplan wieder aufnehmen?

    Haben wir Ihren Zahlungsplan unterbrochen, weil Sie die getroffenen Vereinbarungen wegen Nichtzahlung oder durch verspätete Zahlung des monatlichen Betrags nicht eingehalten haben?

    Wollen Sie den Zahlungsplan trotzdem fortsetzen? Bitte kontaktieren Sie Ihr Beitreibungsteam.

  • Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich langfristig nicht in der Lage bin, meine Schulden zu bezahlen?

    Wir können Ihnen helfen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie langfristig, d.h. innerhalb von mehr als 12 Monaten nach Fälligkeit Ihrer Schulden, nicht in der Lage sind, Ihre Steuern zu zahlen. Diese werden als "strukturelle Zahlungsprobleme" bezeichnet. Wenn dies der Fall ist, gibt es eine Reihe spezifischer Verfahren:

    Die administrative Schuldenregelung (ASR)

    Dies ist ein spezielles Verfahren für Bürger oder Unternehmen mit strukturellen Zahlungsproblemen, das folgende Bedingungen erfüllt:

    • Die Schulden sind hauptsächlich beim FÖD Finanzen. Es gibt also keine bedeutenden unbezahlten Privatschulden;
    • Der Antrag auf einen Zahlungsplan wurde abgelehnt, weil die Prüfung der Zahlungskapazität ergab, dass die maximale Laufzeit von 12 Monaten nach Entstehung der letzten Schuld aufgrund struktureller Zahlungsprobleme nicht möglich war.

    WAS KANN EINE SCHULDENREGELUNG BEWIRKEN?

    Wir können die Entscheidung treffen, eine zusätzliche Zahlungsfrist zu gewähren, bis zu einem Maximum von 60 Monaten nach Eingang Ihres Antrags. Dieser Beschluss kann mit begleitenden Maßnahmen (z.B. Befreiung von Verzugszinsen) einhergehen.

    WAS KÖNNEN SIE TUN, UM VON EINER SCHULDENREGELUNG ZU PROFITIEREN?

    Nach der Analyse Ihres Antrags auf einen Zahlungsplan werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer ASR erfüllen. Wir werden Sie dann über das weitere Vorgehen informieren. Sie können dieses Verfahren nie direkt anfordern.

    Gesetzliche Alternativen

    Das Gesetz enthält auch eine Reihe von Verfahren, die Bürgern und Unternehmen bei strukturellen Zahlungsproblemen helfen können, wie z.B.:

    • Kollektive Schuldenregelung, für Bürger, die neben den Schulden beim FÖD Finanzen auch große private Schulden haben. Die kollektive Schuldenregelung stellt sicher, dass alle Gläubiger gemeinsam unter gerichtlicher Aufsicht zur Lösung der Schuldenprobleme ihrer Schuldner beitragen. Weitere Informationen zur kollektiven Schuldenregelung finden Sie in der Broschüre des FÖD Wirtschaft.
    • Insolvenzverfahren (einschließlich der gerichtlichen Reorganisation) bieten Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten eine Reihe von Möglichkeiten, den Konkurs zu vermeiden.

    Die unbegrenzte Aussetzung der Beitreibung

    In bestimmten Ausnahmefällen können wir beschließen, von Ihnen einen Teil Ihrer Steuern nicht einzufordern. Es handelt sich um die "unbestimmte Aussetzung der Beitreibung".

  • Was ist eine unbegrenzte Aussetzung und unter welchen Bedingungen kann man sie in Anspruch nehmen?

    Es kann sein, dass Sie Ihre Steuern langfristig, d.h. innerhalb von mehr als 12 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum Ihrer Schulden, nicht mehr bezahlen können.

    In bestimmten Ausnahmefällen kann der Direktor des regionalen Beitreibungszentrums beschließen, einen Teil Ihrer Steuern nicht von Ihnen zu fordern. Es handelt sich um die "unbegrenzte Aussetzung der Beitreibung".

    Um von der unbegrenzten Aussetzung der Beitreibung zu profitieren, müssen Sie eine Person sein, die:

    • nicht von einer kollektiven Schuldenregelung profitiert;
    • nicht Gegenstand eines Konkurses ist (Konkurs noch nicht abgeschlossen) ;
    • nicht von dem gerichtlichen Reorganisationsverfahren profitiert.

    Unter welchen Bedingungen können Sie von einer unbegrenzten Aussetzung profitieren?

    Dies ist eine Ausnahmeregelung, so dass Sie nur unter bestimmten Bedingungen davon profitieren können:

    • Sie müssen "unglücklich und gutgläubig" sein, d.h. Sie müssen unfähig sein, Ihre Steuern langfristig zu zahlen, ohne Ihre Insolvenz organisieren zu wollen;
    • Sie dürfen nicht bereits innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ihrem Antrag in den Genuss einer Entscheidung über eine unbegrenzte Aussetzung gekommen sein;
    • Sie müssen die im Beschluss des Direktors des Regionalen Regionalzentrums festgelegtenvBedingungen erfüllen, darunter die Zahlung eines Pauschalbetrags innerhalb der von ihm gesetzten Frist.

    Für welche Steuern können Sie eine unbegrenzten Zahlungsaussetzung erhalten?

    Der Antrag auf Aussetzung gilt nur für die persönliche Einkommenssteuer (IPP), einschließlich Erhöhungen, Geldstrafen und Verzugszinsen im Zusammenhang mit diesen Steuern und der Mehrwertsteuer (Steuer, Zinsen und Geldstrafen), sofern diese Steuern nicht angefochten werden oder nicht das Ergebnis von Steuerbetrug sind.

  • Wie ist das Verfahren zur Erlangung einer unbegrenzten Aussetzung ?

    Um die unbegrenzte Aussetzung zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag per Einschreiben an den Direktor des regionalen Beitreibungszentrums Ihres Wohnsitzes richten.

    Sie müssen dies in Ihrem schriftlichen Antrag angeben:

    • Ihre Identität (Name, Vorname, Adresse)
    • die betroffenen Beitreibungsteams: Sie finden sie auf Ihrem/n Steuerbescheid(en)
    • die Artikelnummer(n) der betreffenden Rolle(n): Sie finden sie auf Ihrem/n Steuerbescheid(en)
    • die Mehrwertsteuernummer (ehemalige für einen Antrag in Sachen Mehrwertsteuer)
    • Eine genaue Beschreibung Ihrer finanziellen Situation zur Unterstützung Ihres Antrags (z.B. Einkommen, Ausgaben, finanzielle Schwierigkeiten usw.).

    Nach diesem Versand erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Behalten Sie diese.

    Um Ihnen bei Ihrer Anfrage zu helfen, können Sie das Antragsformular herunterladen oder beim Beitreibungsteam anfordern.

    Welche Auswirkungen hat Ihr Antrag auf eine unbegrenzte Aussetzung?

    Ab dem Empfang Ihres Antrags bis zur endgültigen Entscheidung kann das Beitreibungsteam Sie weder zur Zahlung auffordern noch irgendwelche Verfolgungsmaßnahmen einleiten, um Sie zur Zahlung der in Ihrem Antrag enthaltenen Steuern und/oder Gebühren zu zwingen.

    Das Einnahmeteam kann jedoch bestimmte Maßnahmen ergreifen, wie z.B.:

    • die Verjährung dieser Steuern unterbrechen (z.B. indem es einen Gerichtsvollzieher beauftragt, Ihnen einen Zahlungs- oder Zwangsbefehl zuzustellen);
    • jegliche Steuerrückerstattungen oder Mehrwertsteuergutschriften einbehalten;
    • Sicherungsmaßnahmen durchführen;
    • eine Hypothekeneintragung für ein Gebäude, das Sie besitzen, vornehmen.

    Wann und wie werden Sie die Entscheidung erhalten?

    Im Prinzip erhalten Sie innerhalb von 6 Monaten nach Eingang Ihres Antrags per Einschreiben eine begründete Entscheidung.

    Wenn diese Entscheidung positiv ausfällt, wird die unbegrenzte Aussetzung Ihrer Steuern endgültig, aber nur dann, wenn Sie die vom Direktor des Regionalen Beitreibungszentrums in dieser Entscheidung festgelegten Bedingungen erfüllen (einschließlich der Zahlung eines bestimmten Betrags innerhalb einer bestimmten Frist).

    Können Sie den Vorteil der unbegrenzten Aussetzung verlieren?

    Sie verlieren in den folgenden Fällen direkt und automatisch den Vorteil der unbegrenzten Aussetzung:

    • wenn Sie die vom Direktor des Regionalen Beitreibungszentrums in seiner Entscheidung festgelegten Bedingungen nicht erfüllen (z.B. wenn Sie den angegebenen Betrag nicht bezahlen);
    • wenn Sie falsche Angaben gemacht haben, um die unbefristete Aussetzung zu erhalten;
    • wenn Sie Ihre Insolvenz arrangiert haben.

    Die Aberkennung erfolgt automatisch, so dass Sie keine Post erhalten, um Sie zu benachrichtigen.

    Das Beitreibungsteam kann Sie dann auffordern, Ihre Steuern zu zahlen oder Sie mit allen Mitteln zur Eintreibung zwingen, sie zu zahlen.

    Können Sie die Entscheidung des Regionaldirektors des Regionalen Beitreibungszentrums anfechten?

    Wenn Sie die Entscheidung des Direktors des regionalen Inkassozentrums anfechten möchten, müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Erhalt der Entscheidung schriftlich tun.

    Schicken Sie Ihrer Beanstandung an die Adresse

    FÖD Finanzen
    Beschwerdeausschuss "Unbegrenzte Aussetzung der Beitreibung".
    Boulevard du Roi Albert II 33 -Bk. 44
    1030 Brüssel

    Dieser Ausschuss wird seine Entscheidung im Prinzip innerhalb von 3 Monaten nach Eingang Ihrer Beanstandung treffen. Sie erhalten dann eine neue Entscheidung per Einschreiben. Diese neue Entscheidung ist vorbehaltlich der Erfüllung der Bedingungen endgültig.

  • Wie kann ich eine Zinsbefreiung beantragen?

    Die Befreiung von Verzugszinsen ist eine Maßnahme, die der Regionaldirektor nur in Fällen von ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten gewährt. Der Regionaldirektor kann unter bestimmten Bedingungen, die genauestens eingehalten werden müssen, die Verzugszinsen erlassen. So kann es beispielsweise erforderlich sein, dass Sie sich strikt an einen Zahlungsplan halten müssen.

    Wie können Sie eine Zinsbefreiung beantragen?

    Sie müssen einen Antrag auf Zinsbefreiung schriftlich beim Direktor des zuständigen regionalen Beitreibungszentrums beantragen. Sie müssen folgendes in Ihrem Antrag angeben:

    • Ihre Identität (Name, Vorname, Adresse)
    • Ihr Beitreibungsteam
    • die Referenznummer der Schuld (Sie finden sie auf Ihrem Steuerbescheid, dem Zahlungsbescheid, oder der Mahnung)
    • eine detaillierte Beschreibung Ihrer steuerlichen Situation

    Wenn der Regionaldirektor Ihnen die Befreiung von Verzugszinsen verweigert, erhalten Sie eine begründete Entscheidung. Sie können seine Ablehnungsgründe vor dem Gericht erster Instanz anfechten.

  • Was kann ich unternehmen, wenn ich Hilfe in einem Rechtsstreit mit dem FÖD Finanzen benötige?

    Sie können den Dienst Steuerschlichtung einschalten.