Wie kann ich eine Schenkung beweglicher Güter registrieren?
Eine Privaturkunde über eine Schenkung beweglicher Güter ist ein Dokument, das der Schenker und der Beschenkte ohne die Mitwirkung eines Notars erstellen.
Sie haben drei Möglichkeiten, eine Privaturkunde über eine Schenkung beweglicher Güter zur Registrierung vorzulegen.
Achtung: Wenn Sie eine Schenkung beweglicher Güter über Ihren Notar abwickeln, kümmert sich der Notar im Prinzip um die Registrierung, außer bei „im Ausland ausgestellten notariellen Urkunden über Schenkungen beweglicher Güter durch einen Einwohner des Königreichs“. Um eine ausländische notarielle Urkunde zu registrieren, gehen Sie wie folgt vor.
1. Über MyMinfin
Am einfachsten ist es, die Privaturkunde über die Schenkung beweglicher Güter über MyMinfin zur Registrierung vorzulegen.
- Stellen Sie sicher, dass Sie die unterzeichnete Privaturkunde über die Schenkung beweglicher Güter im PDF-Format auf Ihrem PC vorliegen haben.
Die Schenkung beweglicher Güter besteht aus einem Dokument
Die PDF-Datei muss:
- entweder ein Scan des Dokuments mit den handschriftlichen Unterschriften des Schenkers und des Beschenkten
- oder ein digitales Originaldokument mit den elektronischen Unterschriften des Schenkers und des Beschenkten sein.
Die Schenkung beweglicher Güter besteht aus verschiedenen Dokumenten (Urkunde mit Anlagen)
Sie müssen alle Dokumente in einer PDF-Datei zusammenfügen. In dieser PDF-Datei müssen:
- entweder die Scans der Dokumente mit den handschriftlichen Unterschriften zusammengefügt sein
- oder die digitalen Originaldokumente mit den elektronischen Unterschriften des Schenkers und des Beschenkten zusammengefasst sein, wobei die elektronischen Unterschriften auf den einzelnen Dokumenten erhalten bleiben müssen.
Wie wird das Formular auf elektronischem Weg über eID unterzeichnet? - Melden Sie sich in MyMinfin an und gehen Sie die verschiedenen Schritte in der Anwendung durch.
- Wenn die vorgelegte Schenkung beweglicher Güter die gesetzlichen Bedingungen für die Registrierung erfüllt, werden Ihnen (dem Hinterleger) die mögliche Zahlungsbenachrichtigung und der Nachweis über die Registrierung übermittelt. Wenn die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt sind, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, der den Grund für die Ablehnung enthält.
- Wenn Sie Ihre Schenkung digital über MyMinfin zur Registrierung vorlegen, können Sie (der Hinterleger) diese Mitteilungen über das MyMinfin-Portal unter „Meine Dokumente“ unmittelbar einsehen, sobald diese erstellt wurden.
- Ist Ihre eBox aktiviert? Dann erhalten Sie eine Meldung, sobald die Mitteilungen verfügbar sind.
2. Per Post
Sie können die Privaturkunde über eine Schenkung beweglicher Güter auch per Post zur Registrierung vorlegen.
- Tragen Sie die unterzeichnete Privaturkunde über eine Schenkung beweglicher Güter und alle Anlagen zusammen, die Sie zur Registrierung vorlegen möchten.
Verwenden Sie Abschriften dieser Dokumente mit handschriftlichen Unterschriften des Schenkers und des Beschenkten. Die Dokumente in Papierform, die Sie an das Scanningcenter senden, werden nach dem Scannen nämlich nicht automatisch zurückgesandt.
- Geben Sie auf dem zu registrierenden Dokument an, wer die Urkunde über eine Schenkung beweglicher Güter zur Registrierung vorlegt:
- Vorname
- Name
- vollständige Adresse
Diese Person erhält die eventuelle Zahlungsaufforderung und den Registrierungsbericht (Nachweis für die Registrierung) oder den Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung. - Senden Sie die zu registrierenden Dokumente in einem ausreichend frankierten Umschlag an eines der Scanningcenter.
Niederländischsprachige Dokumente
FOD Financiën – Scanningcentrum
Roerende schenking
Gaston Crommenlaan 6 PB 446
9050 Gent
Französischsprachige Dokumente
SPF Finances – Centre de Scanning
Donation biens meubles
Avenue Prince de Liège 133 BP 446
5100 Namur
Deutschsprachige Dokumente
FÖD Finanzen – Scanningcenter
Donation biens meubles
Avenue Prince de Liège 133 BP 446
5100 Namur - Wenn die vorgelegte Schenkung beweglicher Güter die gesetzlichen Bedingungen für die Registrierung erfüllt, werden Ihnen (dem Hinterleger) die mögliche Zahlungsbenachrichtigung und der Nachweis über die Registrierung übermittelt. Wenn die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt sind, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, der den Grund für die Ablehnung enthält.
Wenn Sie die Schenkung per Post zur Registrierung vorlegen, erhalten Sie die Mitteilungen auf dem Postweg. Beachten Sie dabei bitte die Fristen für die Postzustellung.
3. Vor Ort im Amt Rechtssicherheit (nach Absprache)
Bitte beachten Sie: Da der Antrag über MyMinfin oder per Post eingereicht werden kann, ist es nicht notwendig, sich zum Amt Rechtssicherheit zu begeben.
Wünschen Sie dennoch einen Termin? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
- Wählen Sie die Nummer 02 572 57 57, um einen Termin zu vereinbaren. Ein Contact Center-Vertreter leitet Ihre Terminanfrage an den zuständigen Dienst weiter, der sich dann mit Ihnen in Verbindung setzt, um den Termin zu protokollieren.
Bei der Terminvereinbarung wird Ihnen die Adresse des Amts Rechtssicherheit mitgeteilt, an das Sie sich wenden können. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrem Termin nur das Dokument einreichen können, das registriert werden soll.
- Tragen Sie die unterzeichnete Privaturkunde über eine Schenkung beweglicher Güter und alle Anlagen zusammen, die Sie zur Registrierung vorlegen möchten.
Dabei handelt es sich vorzugsweise um Abschriften der Dokumente mit den handschriftlichen Unterschriften des Schenkers und des Beschenkten.
- Geben Sie auf dem zu registrierenden Dokument an, wer die Urkunde über eine Schenkung beweglicher Güter zur Registrierung vorlegt.
- Vorname
- Name
- vollständige Adresse
Wenn es sich um eine Schenkung beweglicher Güter handelt, bei der die Registrierungsgebühren der Region Brüssel-Hauptstadt oder der Wallonischen Region zuerkannt werden, können Sie vor Ort per Bancontact bezahlen (da die Schenkungssteuer sehr hoch sein kann, sollten Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen, um das Limit für mögliche Zahlungen mit Bancontact über Ihre Debitkarte zu erhöhen).
- Finden Sie sich zum angegebenen Zeitpunkt beim Amt Rechtssicherheit ein. Dort können Sie die Urkunde über eine Schenkung beweglicher Güter einreichen.
Wenn die vorgelegte Schenkung beweglicher Güter die gesetzlichen Bedingungen für die Registrierung erfüllt, werden Ihnen die mögliche Zahlungsbenachrichtigung und der Nachweis über die Registrierung per Post übermittelt, sobald die Akte durch das zuständige Amt bearbeitet wurde.
Beachten Sie dabei bitte die Fristen für die Postzustellung. Es wird Ihnen daher vor Ort kein Nachweis über die Registrierung ausgehändigt.
- Stellen Sie sicher, dass Sie die unterzeichnete Privaturkunde über die Schenkung beweglicher Güter im PDF-Format auf Ihrem PC vorliegen haben.
Gibt es bestimmte Angaben zu den Schenkungen beweglicher Güter, die vom Amt für Rechtssicherheit verlangt werden?
Um eine Privaturkunde über eine Schenkung beweglicher Güter registrieren lassen zu können, muss das Dokument folgende Angaben enthalten:
- die Namen des Schenkers und des Beschenkten,
- Name
- Vorname(n)
- Geburtsort und -datum
- Adresse
- das geschenkte Gut/die geschenkten Güter/die geschenkten Beträge und ihr Wert,
- den Steuerwohnsitz (der tatsächliche Wohnsitz des Schenkers (oder auch: sein wirklicher, effektiver, ständiger Wohnsitz, an dem seine Familie ansässig ist oder an dem sich der Mittelpunkt seiner Tätigkeit oder der Sitz seiner Geschäfte bzw. seiner Erwerbstätigkeit befindet), wobei dieser nicht unbedingt mit dem im Bevölkerungsregister angegebenen „gesetzlichen Wohnsitz“ übereinstimmt:
- der oder die verschiedene(n) Steuerwohnsitz(e) des Schenkers in den letzten fünf Jahren vor dem Datum der Vorlage zur Registrierung,
- der oder die verschiedene(n) Steuerwohnsitz(e) des Beschenkten in den letzten fünf Jahren vor dem Datum der Vorlage zur Registrierung. Die Angabe der verschiedenen Steuerwohnsitze des Beschenkten ist in einer Steuererklärung nur zwingend erforderlich, wenn es sich um eine Schenkung eines Nicht-Einwohners des Königreichs an einen Einwohner des Königreichs handelt (und somit nicht um Schenkungen beweglicher Güter seitens eines Einwohners des Königreichs).
- das Datum der Schenkung (Datum muss in der Vergangenheit liegen, da grundsätzlich bereits erfolgt),
- die Unterschriften des Schenkers und des Beschenkten,
- das Verwandtschaftsverhältnis
- das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem, z. B. Kind, Lebenspartner, Bruder/Schwester, Tante/Neffe usw. oder keine Verwandtschaft
- das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem, z. B. Kind, Lebenspartner, Bruder/Schwester, Tante/Neffe usw. oder keine Verwandtschaft
- die (Vorsorge-)Vollmacht für außergerichtlichen Schutz, sofern anwendbar. Der Beschenkte muss die Schenkung auch ausdrücklich annehmen (z. B. ausdrückliche Annahme seitens des Beschenkten).
WICHTIG: Sind die Angaben nicht in dem Dokument enthalten, so wird die Registrierung des Dokumentes abgelehnt und das Amt Rechtssicherheit verlangt weitere Informationen. Die Registrierung der Schenkung beweglicher Güter kann erst an dem Datum erfolgen, an dem Sie die zusätzlichen Informationen zusammen mit der Urkunde erneut vorgelegt haben.
Anhand dieser Informationen kann das Amt Rechtssicherheit feststellen, welche regionalisierten Sätze gelten und welche Region(en) die Schenkungssteuer erhalten muss (müssen).
Bei Vorlage auf dem Postweg (oder nach Terminabsprache vor Ort im Amt) müssen Sie auf dem Dokument auch angeben, wer die Urkunde über eine Schenkung beweglicher Güter zur Registrierung vorlegt:- Vorname
- Name
- vollständige Adresse
Diese Person erhält die eventuelle Zahlungsaufforderung und den Registrierungsbericht (Nachweis für die Registrierung) oder den Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
- die Namen des Schenkers und des Beschenkten,
Wann wird meine Schenkung beweglicher Güter registriert?
Das Amt Rechtssicherheit registriert Ihre vorgelegte Privaturkunde über eine Schenkung beweglicher Güter, wenn diese die gesetzlichen Voraussetzungen für die Registrierung erfüllt.
In der Flämischen Region registrieren wir die Schenkung:
- wenn wir das Dokument vor 12 Uhr erhalten, am Empfangsdatum des Dokuments.
- wenn wir das Dokument nach 12 Uhr erhalten (oder am Wochenende, an einem Feiertag oder an einem Brückentag), am nächsten Werktag, sowohl bei Dokumenten, die über MyMinfin eingereicht werden, als auch bei per Post zugesandten Dokumenten.
Das Amt Rechtssicherheit leitet das registrierte Dokument an den Flämischen Steuerdienst weiter, der seinerseits die geschuldete Steuer einfordert und die entsprechende Zahlungsaufforderung verschickt.
In der Region Brüssel-Hauptstadt und in der Wallonischen Region registrieren wir die Schenkung nach Eingang der Zahlung der Schenkungssteuer auf dem Konto des Amts Rechtssicherheit. Um den genauen Betrag der Schenkungssteuer und die Kontonummer des Amts zu erfahren, geben Sie bei der Vorlage Ihrer Schenkung Ihre E-Mail-Adresse an. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung in Ihrer Mailbox, sobald diese Angaben im Portal MyMinfin verfügbar sind. Wenn Sie Ihre Schenkung auf dem Postweg vorlegen, erhalten Sie die Informationen per Post, wobei Sie die Fristen für die Postzustellung berücksichtigen müssen.
Wenn Ihre Schenkung registriert ist, erhalten Sie (der Hinterleger) den Nachweis für die Registrierung:
- digital über das MyMinfin-Portal bei einer digitalen Einreichung der Schenkung,
- auf Papier bei Vorlage per Post oder am Schalter.
Welche Region zuständig ist und welche Tarife anwendbar sind, erfahren Sie unter folgendem Link: Schenkungen | FÖD Finanzen (belgium.be).
Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.