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Bedingungen

Unter welchen Bedingungen habe ich Anspruch auf die Steuerermäßigung für Kinderbetreuung?

  • Die Kosten müssen sich auf die Kinderbetreuung außerhalb der normalen Unterrichtszeiten, in denen das Kind dem Unterricht folgt, beziehen.

    Die Kosten müssen sich u.a. auf Folgendes beziehen:

    • Kinderbetreuung vor Beginn des Unterrichts (außerschulische Betreuung)
    • Kinderbetreuung in der Mittagspause
    • Kinderbetreuung nach den normalen Unterrichtszeiten (außerschulische Betreuung)
    • Kinderbetreuung während aller Ferien (z. B. von Jugendbewegungen organisierte Ferienlager, von Gemeinden organisierte Spielplätze, verschiedene Kurse in Sport, Wissenschaft, Sprache, Kultur usw.)
    • Kinderbetreuung während der Schulferien
    • Kinderbetreuung am Wochenende
    • Kinderbetreuung im Internat
    • Betreuung von Kindern, die noch nicht zur Schule gehen​
    Eventuelle zusätzliche Kosten wie Verpflegungskosten, Schulkosten, Kleidungskosten usw. gelten hingegen nicht als Kinderbetreuungskosten und können daher für die Steuerermäßigung nicht berücksichtigt werden.
     
    Auch folgende Kosten gelten nicht als Kinderbetreuungskosten:
    • Ausgaben für Waldklassen, Schneeklassen, Outdoor-Klassen, Seeklassen und andere Schulausflüge
    • Mehrkosten für Kurse, die im Rahmen des Unterrichts stattfinden
    • Kosten für Nachhilfestunden
    • Mitgliedsbeiträge von Vereinigungen
  • Die Kosten müssen sich auf die Kinderbetreuung im Europäischen Wirtschaftsraum beziehen.

    Die Kinderbetreuung kann sowohl in Belgien als auch in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen.

    Derzeit gehören folgende Länder zum Europäischen Wirtschaftsraum: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern.

  • Die Kosten müssen sich auf die Betreuung von Kindern beziehen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (oder das 21. Lebensjahr für Kinder mit einer schweren Behinderung).

    Ab dem vierzehnte (oder einundzwanzigstes) Geburtstag Ihres Kindes können die Kosten, die Sie für die Betreuung Ihres Kindes gezahlt haben, nicht mehr für die Steuerermäßigung berücksichtigt werden.

    Achtung! Es handelt sich dabei um das Alter, dass Ihr Kind zum Zeitpunkt der Betreuung im Jahr 2022 hatte, und nicht um das Alter am 1. Januar des Steuerjahres oder zum Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Steuererklärung 2023 ausfüllen.

    Beispiel:

    Der Sohn von Herrn Müller wurde während des ganzen Jahres 2022 betreut. Am 5. Juli 2022 wurde er 14 Jahre alt. Für die Betreuung seines Sohnes kann Herr Müller 2023 nur die Kosten für den Zeitraum vom 1. Januar bis 4. Juli 2022 geltend machen.
  • Die Kosten müssen sich auf die Betreuung von Kindern beziehen, die steuerlich zu Ihren Lasten sind oder für die Ihnen die Hälfte des Steuervorteils zuerkannt werden muss (Mitelternschaft).

    • Das Kind ist steuerlich zu Ihren Lasten
      Bedingungen, um ein Kind zu Lasten nehmen zu dürfen: siehe Kinder zu Lasten
    • Die Hälfte des Steuervorteils wird Ihnen zuerkannt (Mitelternschaft).
      Bedingungen, um die Hälfte des Steuervorteils für Kinder zu Lasten zu erhalten: siehe Mitelternschaft
  • Sie müssen über ein Berufseinkommen verfügen.

    Das Berufseinkommen umfasst unter anderem Löhne, Pensionen, Arbeitslosengeld, sonstige Ersatzeinkünfte, Gewinne, Profite usw.

    Achtung! Wenn Sie und Ihr Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnender Partner gemeinsam veranlagt werden, genügt es, wenn einer von Ihnen Berufseinkünfte bezieht, damit diese Bedingung erfüllt ist.
  • Die Kosten müssen an bestimmte, genau definierte Einrichtungen oder Personen gezahlt werden.

    Dies sind:
    • Einrichtungen oder Betreuungszentren, die vom Office de la Naissance et de l’Enfance (ONE) für die Französische Gemeinschaft, "Kind en Gezin" (K&G) für die Flämische Gemeinschaft oder von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt, bezuschusst und beaufsichtigt werden,
    • Einrichtungen oder Betreuungszentren, die von lokalen öffentlichen Behörden, öffentlichen Behörden der Gemeinschaften (andere als ONE, K&G oder die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft) oder öffentlichen Behörden der Regionen anerkannt, bezuschusst und beaufsichtigt werden,
    • Einrichtungen oder Betreuungszentren, die von ausländischen öffentlichen Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind, anerkannt, bezuschusst oder beaufsichtigt werden,
    • unabhängige Betreuungszentren oder Kindertagesstätten, die unter der Aufsicht des ONE, des K&G oder der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder durch ausländische öffentliche Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind, stehen,
    • oder Schulen im Europäischen Wirtschaftsraum bzw. Einrichtungen oder Betreuungszentren, die eine (persönliche oder rechtliche) Verbindung zu Schulen oder den Organisationsträgern haben.​
    Nicht vollständige  Liste der verschiedenen Betreuungseinrichtungen (PDF, 52.16 KB) (je nach Organisationsträger)
     
    Für weitere Informationen können Sie sich direkt an die Organisationsträger wenden.

    Um herauszufinden, ob ein unabhängiges Betreuungszentrum oder eine bestimmte Kindertagesstätte unter der Aufsicht einer ausländischen öffentlichen Einrichtung mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums steht, müssen Sie sich an die Einrichtung selbst wenden.
  • Sie müssen über eine von der Aufnahmeeinrichtung ausgestellte Bescheinigung verfügen

    Aufnahmeeinrichtungen müssen für alle Aktivitäten, die seit dem 27. Januar 2022 organisiert werden, eine  verpflichtende Vorlage für die Bescheinigung (PDF, 147.14 KB) verwenden.

    Ab diesem Datum können Sie die Steuerermäßigung nur noch in Anspruch nehmen, wenn Sie über diese Bescheinigung verfügen.

    Für Aktivitäten, die vor diesem Datum organisiert wurden, können Sie diese auch mit einer anderen von der Aufnahmeeinrichtung ausgestellten Bescheinigung in Anspruch nehmen.

    Anmerkung

    Wenn die Aufnahmeeinrichtungen auf technische Schwierigkeiten stoßen, können sie für Kinderbetreuung, die im Jahr 2022 stattgefunden hat, noch das alte Format der Bescheinigung (ihre eigene Bescheinigung oder die nicht verpflichtende Bescheinigung) verwenden