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Konten und andere finanzielle Vermögenswerte in Belgien (oder außerhalb des Staates des steuerlichen Wohnsitzes)

Auskünfte, die im Rahmen des internationalen Steuerinformationsaustauschs (CRS und FATCA) zu erteilen sind

  • Kann mein Finanzinstitut Auskünfte von mir verlangen?

    Wenn Sie über finanzielle Vermögenswerte (Konten, Lebensversicherungen, Aktien, Schuldverschreibungen usw.) in einem Finanzinstitut (Bank, Versicherungsunternehmen usw.) außerhalb Ihres steuerlichen Wohnsitzstaates verfügen, muss Ihr Finanzinstitut der betreffenden Steuerbehörde (dem FÖD Finanzen, wenn es sich um ein Finanzinstitut in Belgien handelt) Auskünfte über Ihre Lage erteilen.

    Vor dem Informationsaustausch ist es daher unerlässlich, dass Ihr Finanzinstitut Sie eindeutig identifizieren und Ihren steuerrechtlichen Status bestimmen kann.

    Ihr Finanzinstitut kann sie daher kontaktieren, um diese Auskünfte zu erhalten. Dann ist es notwendig, ihm die angeforderten Auskünfte zu erteilen sowie die eventuellen erforderlichen Belege und Bescheinigungen vorzulegen.

    Die Erteilung dieser Auskünfte dürfte keine Auswirkungen auf Sie haben, wenn Ihre Steuerlage in Ordnung ist.

  • Bin ich betroffen?

    Sie sind betroffen, wenn:

    • Sie steuerlich nicht in Belgien ansässig sind und finanzielle Vermögenswerte in Belgien haben

    → In diesem Fall werden die Informationen an die Steuerverwaltung Ihres Wohnsitzstaates weitergeleitet.

    • Sie steuerlich in Belgien ansässig sind und finanzielle Vermögenswerte bei einem ausländischen Finanzinstitut haben

    → In diesem Fall werden die Informationen vom Staat, in dem das Finanzinstitut seinen Sitz hat, an die belgische Steuerverwaltung weitergeleitet.

    Der Informationsaustausch betrifft sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sowie Inhaber (von Konten oder Versicherungsverträgen) und Begünstigte.

  • Warum müssen Finanzinstitute Informationen zur Verfügung stellen?

    Im Rahmen der FATCA

    FATCA bzw. Foreign Account Tax Compliance ist ein amerikanisches Gesetz, das darauf abzielt, die globale Steuerumgehung durch US-Bürger oder -Einwohner zu verhindern. Belgische Finanzinstitute sind daher verpflichtet, der amerikanischen Steuerverwaltung (über den FÖD Finanzen) bestimmte Informationen zu Ihren Kunden (US-Bürger oder -Einwohner) zu übermitteln.

    Um die Aufgabe der belgischen Finanzinstitute zu erleichtern und die Gegenseitigkeit des Austauschs zu gewährleisten hat Belgien mit den Vereinigten Staaten ein Abkommen über den Austausch von Finanzinformationen für Steuerzwecke geschlossen. In diesem Rahmen sind die belgischen Finanzinstitute verpflichtet, dem FÖD Finanzen Informationen zu die Finanzkonten ihrer Kunden, die Bürger oder Einwohner der Vereinigten Staaten von Amerika sind, zu übermitteln. Der FÖD Finanzen leitet diese Informationen dann an die amerikanische Steuerverwaltung weiter. Dieser Austausch begann 2016.

    Im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS)

    Mit der Unterzeichnung des multilateralen Abkommens zwischen den zuständigen Behörden, mit dem der automatische Austausch von Finanzinformationen gestartet ist, hat sich Belgien am 29. Oktober 2014 verpflichtet, die neue gemeinsame Norm in Sachen Transparenz und Informationsaustausch in Bezug auf Finanzkonten in Steuersachen (CRS) anzuwenden.

    Die Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 schreibt einen automatischen Austausch von Finanzinformationen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor. Zudem hat die Europäische Union fünf Abkommen über den automatischen Austausch von Finanzinformationen mit Liechtenstein, San Marino, Andorra, Monaco und der Schweiz geschlossen.

    Das Gesetz über die Übermittlung von Informationen über Finanzkonten von belgischen Finanzinstituten und vom FÖD Finanzen im Rahmen eines automatischen Informationsaustauschs auf internationaler Ebene und zu Steuerzwecken, verpflichtet die Finanzinstitute, die vom CRS betroffenen Informationen jedes Jahr an den FÖD Finanzen zu übermitteln.

    Neben zahlreichen Teilnehmerstaaten hat Belgien sich dazu verpflichtet. Die ersten CRS-Austausche begannen 2017.

    Der FÖD Finanzen muss den internationalen Verpflichtungen Belgiens nachkommen und der Steuerverwaltung des Landes, in dem sich der steuerliche Wohnsitz des Kontoinhabers befindet, die von den Finanzinstituten mitgeteilten Daten über die zu meldenden Konten übermitteln. Die Verarbeitung dieser Daten durch den FÖD Finanzen erfolgt gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung(1) und dem Gesetz vom 3. August 2012 zur Festlegung von Bestimmungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen im Rahmen seiner Aufgaben.

    (1) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
  • Welche Daten sind betroffen?

    Personenbezogene Daten, die vom FÖD Finanzen an Steuerbehörden der betroffenen Staaten übermittelt werden, sind gemäß Artikel 5 § 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2015 folgende:

    a) Name,
    b) Adresse,
    c) Steueridentifikationsnummer (SIN), die dem Kontoinhaber von seinem Wohnsitzstaat und dem (den) Ansässigkeitsstaat(en) zugewiesen wurde,
    d) Geburtsdatum der (natürlichen) Personen,
    e) Kontonummer (oder ihre funktionale Entsprechung in Ermangelung einer Kontonummer),
    f) Kontosaldo oder -wert (einschließlich des Barwertes oder Rückkaufwertes bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen) zum Ende des betreffenden Kalenderjahres oder eines anderen geeigneten Meldezeitraums; wenn das Konto im Laufe des Jahres beziehungsweise Zeitraums aufgelöst wurde, die Auflösung des Kontos,
    g) bestimmte Daten im Falle eines Wertpapierkontos,
    h) bestimmte Daten im Falle eines Einlagekontos,
    i) bestimmte Daten, wenn es sich weder um ein Wertpapierkonto noch um ein Einlagekonto handelt.

  • An wen werden diese Informationen gesendet?

    Empfänger dieser Informationen sind die Steuerbehörden der Staaten, die das multilaterale Abkommen zwischen den zuständigen Behörden, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Liechtenstein, San Marino, Andorra, Monaco und der Schweiz (Liste) unterschrieben haben.

  • Wer ist der Verantwortliche für die Verarbeitung?

    Jedes meldende Finanzinstitut sowie der FÖD Finanzen gelten als für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf Informationen über natürliche Personen verantwortlich. 

  • Welche Rechte habe ich, wenn der FÖD Finanzen meine personenbezogenen Daten verarbeitet? Wie kann ich sie geltend machen? Welche Rechtsbehelfe gibt es?

  • Nützliche Links