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Freistellung der Dividenden

Freistellung der Dividenden

  • Was ist die Freistellung für Dividenden?

    Es wurde eine allgemeine Freistellung für Dividenden geschaffen, um die Bürger zu ermutigen, direkt in Gesellschaften zu investieren. Es handelt sich um eine Freistellung von der Steuer der natürlichen Personen und nicht um eine Freistellung des Mobiliensteuervorabzugs.

  • Welche Dividenden sind steuerfrei?

    Alle gewöhnlichen belgischen und ausländischen Dividenden werden berücksichtigt, also auch:

    • Dividenden von zugelassenen Genossenschaften wie zum Beispiel Cera (siehe vollständige Liste),
    • Dividenden von Gesellschaften mit sozialer Zielsetzung.

    Folgende Dividenden sind jedoch von der Freistellung ausgeschlossen:

    • Dividenden von Rechtsvereinbarungen oder durch Rechtsvereinbarungen erhaltene Dividenden,
    • Dividenden von Organismen für gemeinsame Anlagen,
    • Dividenden, die über gemeinsame Investmentfonds vereinnahmt wurden.

    Sie müssen diese Dividenden daher in Ihre Steuererklärung eintragen, es sei denn, es wurde ein abgeltender Mobiliensteuervorabzug an der Quelle einbehalten.

  • Von meinen steuerfreien Dividenden wurde ein Mobiliensteuervorabzug einbehalten. Wie kann ich ihn zurückfordern?

    Sie können den auf Ihre steuerfreien Dividenden einbehaltenen Mobiliensteuervorabzug über Ihre Steuererklärung abziehen.

    Dazu tragen Sie den auf diese steuerfreien Dividenden einbehaltenen Mobiliensteuervorabzug unter Code 1437/2437 ein.

    Sie können den auf die Dividenden einbehaltenen Mobiliensteuervorabzug für einen Höchstbetrag von 800 Euro (Steuerjahr 2023, Einkommen 2022) abziehen. (Steuerjahr 2024, Einkommen 2023: 800 Euro). Da der Höchstsatz des Mobiliensteuervorabzugs 30 % beträgt, können Sie höchstens 240 Euro einbehaltenen Mobiliensteuervorabzug (800 Euro x 30 %) zurückfordern. Es ist daher vorzuziehen, sich für die Freistellung der Dividenden zu entscheiden, auf die der höchste Quellensteuersatz angewendet wurde.

  • Von meinen steuerfreien Dividenden wurde kein Mobiliensteuervorabzug einbehalten? Was muss ich unternehmen?

    Für Dividenden ausländischer Herkunft wird oft kein Mobiliensteuervorabzug einbehalten. Sie müssen den ersten Teilbetrag von 800 Euro (Steuerjahr 2023, Einkommen 2022) nicht in Ihre Steuererklärung eintragen. (Steuerjahr 2024, Einkommen 2023: 800 Euro). Den Rest der Dividenden müssen Sie jedoch erklären. Diese sind steuerpflichtig.

  • Was passiert, wenn ich sowohl Dividenden mit Einbehaltung des Mobiliensteuervorabzugs, als auch Dividenden ohne Einbehaltung des Mobiliensteuervorabzugs erhalte?

    Jeder Steuerpflichtige hat nur einmal Anspruch auf die Befreiung von maximal 800 Euro (Steuerjahr 2023, Einkommen 2022). (Steuerjahr 2024, Einkommen 2023: 800 Euro).

    Wenn Sie Dividenden mit und ohne Einbehaltung des Mobiliensteuervorabzugs erhalten haben, können Sie die Dividenden, auf die Sie die Freistellung anwenden, selbst wählen, ohne jedoch den maximalen Freibetrag von 800 Euro zu überschreiten.

    Um die Freistellung auf Dividenden anzuwenden, auf die der Mobiliensteuervorabzug einbehalten wurde, müssen Sie den auf die steuerfreien Dividenden einbehaltenen Mobiliensteuervorabzug unter Code 1437/2437 Ihrer Steuererklärung eintragen.

    Um die Freistellung auf Dividenden anzuwenden, auf die der Mobiliensteuervorabzug nicht einbehalten wurde, müssen Sie die steuerfreien Dividenden nicht in Ihre Steuererklärung eintragen.

  • Was passiert, wenn ich einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalte und steuerfreie Dividenden mit Einbehaltung des Mobiliensteuervorabzugs erhalten habe?

    In Ihrem Vorschlag der vereinfachten Erklärung konnten wir den auf die Dividenden einbehaltenen Mobiliensteuervorabzug nicht vorausfüllen.

    Um den auf steuerfreie Dividenden einbehaltenen Mobiliensteuervorabzug zurückzufordern, müssen Sie Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung korrigieren und diesen Mobiliensteuervorabzug in Code 1437/2437 eintragen. Dies ist über MyMinfin oder auf dem Antwortformular möglich.