Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Erklärung über einen Buchprüfer

Erklärung 2023 über einen Buchprüfer

  • Darf ich einen Buchprüfer hinzuziehen, um meine Erklärung einzureichen?

    Ja. Jede Person, die eine Erklärung einreichen muss, darf einen Buchprüfer (oder Steuerberater) hinzuziehen. Der Buchprüfer muss über eine Unternehmensnummer verfügen.

    Sie und Ihr Buchprüfer müssen eine Vollmacht erstellen. Anschließend füllt Ihr Buchprüfer Ihre Erklärung aus und kümmert sich darum, diese einzureichen via über MyMinfin (Tax-on-Web).

  • Wie ist die Frist?

    Wir empfehlen Ihnen dringend, schnellstmöglich mit einem Buchprüfer Kontakt aufzunehmen, um Ihre Vollmacht zu erstellen und Ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen.

    Ihr Buchprüfer kann Ihre Erklärung über MyMinfin (Tax-on-Web) einreichen:

    • grundsätzlich: bis zum 15. Juli 2023,
    • wenn Sie spezifische Einkünfte haben: bis zum 26. Oktober 2023.
      Spezifische Einkünfte = Einkünfte als Selbstständiger oder ausländische Berufseinkünfte:
      • Gewinne und/oder Profite
      • und/oder Entlohnungen von Unternehmensleitern
      • und/oder Entlohnungen von mithelfenden Ehepartnern (gesetzlich zusammenwohnenden Partnern)
      • und/oder ausländische Berufseinkünfte.


     

  • Wie kann ich überprüfen, ob mein Buchprüfer meine Erklärung eingereicht hat?

    Sobald sie eingereicht wurde, können Sie Ihre Erklärung in MyMinfin einsehen:

    • Öffnen Sie MyMinfin und melden Sie sich an.
    • Klicken Sie auf „Meine Erklärung / Meine vorschlag der vereinfachten“.

Ihr Vorschlag der vereinfachten Erklärung 2023 über einen Buchprüfer

  • Darf ich einen Buchprüfer hinzuziehen, um meinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung zu ändern?

    Ja. Jede Person, die ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung ändern muss, darf einen Buchprüfer (oder Steuerberater) hinzuziehen. Der Buchprüfer muss über eine Unternehmensnummer verfügen.

    Sie und Ihr Buchprüfer müssen eine Vollmacht erstellen. Dann kann Ihr Buchprüfer Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung in MyMinfin (Tax-on-Web) ändern.

  • Wie ist die Frist?

    Ihr Buchprüfer kann Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung über Tax-on-Web bis 15. Juli 2023 einreichen. Achtung, es ist nicht mehr möglich Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung nach Ablauf dieser Frist zu ändern.

  • Wie kann ich überprüfen, ob mein Buchprüfer meinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung geändert hat?

    Sobald Ihr Vorschlag der vereinfachten Erklärung geändert wurde, können Sie diesen über MyMinfin einsehen: 

    • Öffnen Sie MyMinfin und melden Sie sich an
    • Klicken Sie auf „Meine Erklärung / Mein Vorschlag der vereinfachten Erklärung“. 

Eine Vollmacht erstellen und beenden

  • Wir wird eine Vollmacht erstellt?

    Ihr Buchprüfer erstellt die Vollmacht in unserer gesicherten Anwendung "Vollmachten".

    Anschließend müssen Sie diese Vollmacht akzeptieren:

    • Loggen Sie sich in die Anwendung ein
    • Klicken Sie auf den Link unter "Vollmachten, die ich unterzeichnen muss"
    • Folgen Sie den Schritten auf dem Bildschirm, um Ihre Vollmacht zu unterzeichnen ​

    In den meisten Fällen kann Ihr Buchprüfer Sie dabei unterstützen.

  • Kann ich eine Vollmacht beenden?

    Sie können Ihre Vollmacht jederzeit selbst entziehen. Sie müssen Ihren Buchprüfer nicht unbedingt benachrichtigen. Achtung: Sobald Sie Ihre Vollmacht entzogen haben, kann Ihr Buchprüfer Ihre Erklärung nicht mehr einreichen.

    Wie vorgehen?

    Achtung: Aus Sicherheitsgründen haben unsere Mitarbeiter keinen Zugang zu Ihrer Vollmacht. Es ist daher sinnlos, sie zu kontaktieren, um Ihre Vollmacht zu löschen.