Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Vollmachten

Mit der Anwendung „Vollmachten“ können Sie Ihre Steuervollmachten erstellen und verwalten.

Alle Arten von Vollmachten bieten Ihnen Zugang zu einem Online-Dienst, um Steuerangelegenheiten im Namen eines Dritten zu erledigen.

Zugriff auf die Anwendung „Vollmachten“

Neuigkeiten

  • 31.10.2024 - Alte Vollmachtarten für Tax-on-Web und MyMinfin können nicht auf einen neuen Bevollmächtigten übertragen werden

    Verfügen Sie noch über aktive Tax-on-Web- oder MyMinfin-Vollmachten? Sie können die Steuerangelegenheiten für Ihre bestehenden Kunden mit diesen Vollmachten erledigen.

    Ändert sich der Status Ihres Unternehmens oder übernehmen Sie einen Kundenstamm?

    Dann können Sie diese Vollmachtarten nicht mehr erstellen oder übertragen, seit sie durch die neue Vollmacht Steuererklärung StnP-StGF ersetzt wurden.

    Sie müssen also neue Vollmachten Steuererklärung StnP-StGF erstellen.

    Müssen Sie viele Vollmachten erstellen? Folgen Sie dem Verfahren, um sie in einem einzigen Vorgang zu erstellen.

  • 13.09.2024 - Aanmeldung bei Vollmachten: neuer Anmeldebildschirm

    Können Sie nur in Ihrem eigenen Namen handeln?

    Sobald Sie sich mit Ihrem digitalen Schlüssel angemeldet haben, gelangen Sie direkt auf die Startseite von „Vollmachten“.

    Können Sie auch im Namen eines oder mehrerer Unternehmen handeln?

    Wenn Sie ein gesetzlicher Vertreter sind oder über Rollen verfügen, um im Namen eines Unternehmens zu handeln, müssen Sie das Profil auswählen, in dessen Namen Sie handeln möchten, bevor Sie auf „Vollmachten“ zugreifen können.

    Sobald Sie sich mit Ihrem digitalen Schlüssel angemeldet haben, gelangen Sie zu einem neuen Anmeldebildschirm, der direkt Ihre verschiedenen Profile anzeigt, um:

    • icône citoyenentweder in Ihrem eigenen Namen zu handeln
    • icône entreprise oder im Namen eines Unternehmens: Ihr eigenes / Ihre eigenen Unternehmen und/oder jene(s), das/die Ihnen Rollen zugewiesen hat/haben.

    Klicken Sie anschließend auf Ihren Namen oder das Unternehmen, in dessen Namen Sie handeln möchten.

    Haben Sie eine Rolle? Sie können auf „Vollmachten“ nur im Namen der Unternehmen zugreifen, die Ihnen die Rolle „FÖD FIN Vollmachtgeber“ oder „FÖD FIN Bevollmächtigter“ zugewiesen haben. Eine Fehlermeldung wird angezeigt, wenn Sie ein Unternehmen auswählen, für das Sie nicht über die richtige Rolle verfügen.

    Sie müssen sich nicht abmelden, um mit einem anderen Profil zu handeln. Klicken Sie oben rechts in „Vollmachten“ auf „Profil wechseln“, um zum Anmeldebildschirm zurückzukehren.

    Wie kan ich mich auf Vollmachten einloggen?

  • 17.06.2024 - Sie können nun einen Angehörigen mit Ihren laufenden Steuerangelegenheiten beauftragen

    Hilft Ihnen ein Angehöriger bei Ihren Steuerangelegenheiten? Oder – im Gegenteil – bittet ein Angehöriger Sie, seine Steuerangelegenheiten an seiner Stelle zu erledigen?

    Machen Sie sich das Leben leichter und unterzeichnen Sie beide eine Vollmacht Steurererklärung Bürger über die Anwendung Vollmachten.

    Mit dieser Vollmacht kann eine Privatperson (= „Vollmachtgeber“) eine andere Privatperson (= „Bevollmächtigter“) dazu bevollmächtigen, online auf ihre MyMinfin-Steuerakte sowie auf verschiedene Funktionen und Dokumente zuzugreifen, um an ihrer Stelle Steuerangelegenheiten beim FÖD zu erledigen, wie:

    • die Steuererklärung einreichen oder den Vorschlag der vereinfachten Erklärung überprüfen,
    • einen Zahlungsplan beantragen,
    • auf ein Schreiben des FÖD Finanzen antworten,
    • einen Mietvertrag einsehen
    • usw.

    Sehen Sie sich:

    Sie möchten lieber einen Gewerbetreibenden (Buchprüfer usw.) mit diesen Angelegenheiten beauftragen? Das ist mit einer Vollmacht Steuererklärung StnP-StGF möglich.

  • 12.02.2024 - Eine Vollmacht „Steuerlicher Wohnsitz“ ist jetzt verfügbar

    Mit der neuen Vollmacht Steuerlicher Wohnsitz können die Bevollmächtigten die Anträge auf Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes ihrer Kunden über MyMinfin einreichen.

    Sobald die Vollmacht aktiviert wurde, kann der Bevollmächtigte:

    • den Antrag auf Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes einreichen
    • eine Zusammenfassung des Antrags einsehen
    • die Entscheidung (Bescheinigung oder Ablehnung) einsehen

    Wie wird eine Vollmacht erstellt?

    Bevollmächtigte, die bereits Anträge auf Bescheinigungen des steuerlichen Wohnsitzes mit einer anderen aktiven Vollmacht (BiztaxMyMinfin oder Tax-on-web) einreichen, müssen diese neue Vollmacht nicht aktivieren.


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