Mit der Anwendung „Vollmachten“ können Sie Ihre Steuervollmachten erstellen und verwalten.
Alle Arten von Vollmachten bieten Ihnen Zugang zu einem Online-Dienst, um Steuerangelegenheiten im Namen eines Dritten zu erledigen.
Zugriff auf die Anwendung „Vollmachten“
Neuigkeiten
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02.10.2025 - Bescheinigung über die Nichtaktivität (für eine Befreiung vom Beitrag zu Lasten der Gesellschaften): Beantragung jetzt über MyMinfin möglich - mit einem Vollmacht Biztax
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06.08.2025 - Verbesserung der Suchergebnisse: Anzeige der letzten Änderung
Der Suchergebnisbildschirm zeigt ab sofort eine neue Spalte „Letzte Änderung” an. Diese Spalte gibt Auskunft über das letzte Ereignis, das zum aktuellen Status der Vollmacht geführt hat, und erleichtert so die Nachvollziehbarkeit seiner Entwicklung.

Diese neue Funktion bietet somit weitere Möglichkeiten, Vollmachten sowohl auf dem Bildschirm als auch in Excel-Exporten zu suchen.
Anhand dieser Information können Sie auch Übertragungen von Vollmachten finden und nachvollziehen, weshalb ein Wechsel des Bevollmächtigten stattgefunden hat.
Über die Detailansicht der Vollmacht können Sie jederzeit den vollständigen Verlauf einsehen, der alle unternommenen Schritte aufzeigt.
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10.07.2025 - Neuer Verlauf für Vollmachten in Vorbereitung: Auswirkung auf Übertragungen
Bald wird ein detaillierterer Verlauf für Vollmachten angezeigt.
Ab dem 18. Juli 2025 planen wir im Prinzip einen Übergangszeitraum von drei Wochen, um diese Änderungen zu integrieren. Während dieses Zeitraums:
- wird es Ihnen nicht mehr möglich sein, neue Übertragungen durchzuführen,
- und die „neuen“ Bevollmächtigten müssen die laufenden Übertragungen abschließen. Die am Ende des Zeitraums nicht abgeschlossenen Übertragungen werden annuliert.
Das tatsächliche Beginndatum des Übergangszeitraums wird auf den Bildschirmen von Vollmachten angezeigt werden.
Wir halten Sie über alle Neuheiten auf dem Laufenden, die in den E-Service integriert werden.
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06.02.2025 - Einige Tipps zur korrekten Verwaltung Ihrer Vollmachten
Sie wechseln den Buchprüfer oder möchten niemanden mehr mit Ihren Steuerangelegenheiten beauftragen: Was müssen Sie mit Ihren Vollmachten tun?
Überprüfen und widerrufen Sie die Vollmachten, die Sie mit folgenden Personen unterzeichnet haben:
Für die meisten Arten von Vollmachten gilt: Wenn Sie eine neue Vollmacht erstellen, bleibt Ihre alte Vollmacht derselben Art weiterhin aktiv, wenn Sie nichts weiter unternehmen.
Melden Sie sich in der Anwendung Vollmachten an, um zu überprüfen, welche Vollmachten beizubehalten und welche zu widerrufen sind. So beschränken Sie den Zugriff auf Ihre Daten auf die gewünschten Personen.Sie sind Buchprüfer: Was müssen Sie tun, wenn ein Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlässt?
Die Erstellung der Vollmachten und die Zuweisung der Rollen erfolgt über Self-Service. Sie müssen daher Änderungen selbst verwalten und die nötigen Schritte unternehmen, wenn ein Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlässt.
Denken Sie daran, in Meine eGov-Rollenverwaltung die betreffenden Rollen zu löschen, um den Zugriff auf die befugten Personen zu beschränken.
- Ihrem ehemaligen Buchprüfer,
- einem Angehörigen.
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31.10.2024 - Alte Vollmachtarten für Tax-on-Web und MyMinfin können nicht auf einen neuen Bevollmächtigten übertragen werden
Verfügen Sie noch über aktive Tax-on-Web- oder MyMinfin-Vollmachten? Sie können die Steuerangelegenheiten für Ihre bestehenden Kunden mit diesen Vollmachten erledigen.
Ändert sich der Status Ihres Unternehmens oder übernehmen Sie einen Kundenstamm?
Dann können Sie diese Vollmachtarten nicht mehr erstellen oder übertragen, seit sie durch die neue Vollmacht Steuererklärung StnP-StGF ersetzt wurden.
Sie müssen also neue Vollmachten Steuererklärung StnP-StGF erstellen.
Müssen Sie viele Vollmachten erstellen? Folgen Sie dem Verfahren, um sie in einem einzigen Vorgang zu erstellen.
