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Niederlande

Grenzgänger Belgien - Niederlande

  • Allgemein

    Nach der Unterzeichnung des neuen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Belgien und den Niederlanden am 5. Juni 2001 stimmte der Minister der Finanzen, Herr Didier REYNDERS in Absprache mit seinem Kollegen der Sozialen Angelegenheiten, Herrn Frank VANDENBROUCKE, am 12. Juli 2001 der Einsetzung einer Grenzgängerkommission zu. Den Vorsitz der Kommission führt Herr J.-M. DELPORTE, beigeordneter Generalverwalter der Steuern.

    Diese Kommission setzt sich zudem aus Vertretern der Föderalen Öffentlichen Dienste Finanzen, Soziale Sicherheit und Beschäftigung und Arbeit, Vertretern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaftsorganisationen, einer Reihe von politischen Parteien, einer Grenzgängervereinigung sowie einem Experten in Sachen soziale Sicherheit zusammen.

  • Auftrag

    Nach dem Vorbild der niederländischen Grenzgängerkommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Staatssekretärs R.L.O. Linschoten, deren Abschlussbericht am 21. Mai 2001 veröffentlicht wurde, besteht der Hauptauftrag der Grenzgängerkommission darin, eine Stellungnahme zu den möglichen Problemen abzugeben, mit denen Grenzgänger in der Praxis konfrontiert werden könnten, weil sie auf der einen Seite der Grenze leben und auf der anderen Seite der Grenze arbeiten, mit einem besonderen Augenmerk auf die eventuellen negativen Folgen, die sich für die Betroffenen aus dem Übergang von dem aktuellen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 19. Oktober 1970 zu dem neuen Abkommen vom 5. Juni 2001 entstehen können.

    Zudem muss die Kommission auch prüfen, ob das neue Abkommen negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Belgien hat. Schließlich ist die Kommission auch für die Prüfung möglicher Hindernisse zuständig, auf die belgische Grenzgänger jeweils in Frankreich, Deutschland und Luxemburg im Bereich Steuerwesen und soziale Sicherheit stoßen können.

  • Bericht

    Gemäß ihrem Auftrag sollte die Kommission ihre Tätigkeiten vorrangig auf die Prüfung von Problemen konzentrieren, die in den Beziehungen zwischen Belgien und den Niederlanden auftreten können. Der folgende Bericht beschränkt sich auf die diesbezüglichen Feststellungen und Stellungnahmen.

    Im Jahr 2003 wird die Kommission ihre Tätigkeiten in Bezug auf die Probleme, die in den Beziehungen zu anderen Nachbarländern auftreten können, und die möglichen negativen Auswirkungen des neuen belgisch-niederländischen Abkommens auf den Arbeitsmarkt in Belgien fortsetzen.
    Bericht über die Lage der Grenzgänger in Sachen Steuerwesen infolge des neuen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Belgien und den Niederlanden sowie in Sachen soziale Sicherheit.

    Der Bericht