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Erklärung einreichen

Erklärung 2024 einreichen

  • Wann und wie die Erklärung einreichen?

    Sie reichen Ihre Erklärung selbst ein?

    • auf Papier: Ihre Erklärung muss uns am 30. Juni 2024 vorliegen.
    • über MyMinfin
      • Allgemeiner Grundsatz: Sie haben Zeit bis zum 19. Juli 2024.
      • Mit spezifischen Einkünften: Sie haben Zeit bis zum 28. Oktober 2024.


    Sie erhalten einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung?

    Prüfen Sie sorgfältig, ob Ihre Angaben richtig und vollständig sind.

    • Ihre Angaben sind richtig und vollständig? Dann brauchen Sie nichts zu unternehmen. Sie erhalten Ihren Steuerbescheid mit der Berechnung Ihrer Steuer aufgrund der Angaben dieses Vorschlags.
    • Ihre Angaben sind nicht richtig oder unvollständig? Dann müssen Sie diese vervollständigen und/oder korrigieren:
      • entweder über My Minfin: bis 19. Juli 2024
      • oder über das Papierformular (wenn Sie Ihren Vorschlag per Post erhalten haben): das Formular muss uns am 30. Juni 2024 vorliegen.
         

    Sie lassen Ihre Erklärung von einem Mitarbeiter des FÖD Finanzen ausfüllen?

    • Die Hilfestellung ist nun beendet.


    Sie lassen Ihre Erklärung von einem Buchprüfer ausfüllen?

    Ihr Buchprüfer (oder Steuerberater) kann Ihre Erklärung über MyMinfin einreichen:


    Sie lassen Ihre Erklärung von einem Angehörigen ausfüllen

    • Sie können einen Angehörigen Ihre Erklärung ausfüllen lassen, wenn Sie alle beide eine elektronische Vollmacht Steurererklärung Bürger unterzeichnen.
    • Ihr Angehöriger kann Ihre Erklärung online über MyMinfin einreichen:

     

  • Hilfe nötig?

    Versuchen Sie die Erklärung online einzureichen, einfach und schnell

    Sie möchten eine Erklärung auf Papier einreichen? Wussten Sie, dass Ihre Online-Erklärung bereits größtenteils vorausgefüllt ist? Und dass Sie Schritt für Schritt beim Ausfüllen bestimmter Codes angeleitet werden und dabei sogar der einzutragende Betrag berechnet wird?

    Weitere Informationen

    Sehen Sie unsere FAQs ein

    Sie finden ebenfalls Informationen unter den verschiedenen Rubriken der Webseite: Wohnung, Familie, Beförderung, Steuervorteile.

    Konsultieren Sie die Erläuterungsbroschüre zur Erklärung

    Weitere Informationen

    Bestimmen Sie, ob die Existenzmittel einer Person es Ihnen erlauben, diese Person in Ihrer Erklärung zu Lasten zu nehmen

     

    Verwenden Sie unsere Anwendung zur Berechnung der Nettoexistenzmittel.

     

    Verwenden Sie die Anwendung für ausländische Einkünfte

    Sie haben ausländische Einkünfte in Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, den Niederlande oder Spanien? Verwenden Sie unsere Anwendung um zu bestimmen:

    • wie Sie diese Einkünfte in Ihre Erklärung eintragen können,
    • in welchem Land diese Einkünfte besteuert werden,
    • ob diese Einkünfte der Gemeindesteuer unterliegen.

     

    Wenden Sie sich an Ihr Zentrum Privatpersonen

    Eine Frage zu Ihrer Erklärung oder Ihrem Vorschlag der vereinfachten Erklärung? Sie können sich telefonisch an Ihr Zentrum Privatpersonen wenden.

     

    Lassen Sie Ihre Erklärung von unseren Mitarbeitern ausfüllen


    • Die Hilfestellung ist nun beendet.

     

    Ziehen Sie einen Buchprüfer hinzu

    Sie können einen Buchprüfer (oder Steuerberater) hinzuziehen, der Ihre Erklärung ausfüllt und versendet.

  • Wie kann ich meine Erklärung berichtigen?

    Sie haben Ihre Erklärung eingereicht, stellen aber fest, dass Ihnen ein Fehler unterlaufen ist oder dass Sie vergessen haben, eine Angabe einzutragen?

    Bis zum 19. Juli 2024

    Sie haben Ihre Erklärung über MyMinfin, über einen Mitarbeiter des FÖD Finanzen oder über einen Buchprüfer eingereicht.

    Sie können Ihre Erklärung selbst (nur einmal) über MyMinfin berichtigen.

    Vergessen Sie nicht, auf „Bestätigen zum Senden“ und dann auf „Senden“ zu klicken, um uns Ihre berichtigte Erklärung zukommen zu lassen.

    Sie reichen eine gemeinsame Erklärung ein? Ihr Partner muss sich ebenfalls erneut anmelden, die Erklärung öffnen und auf „Senden“ klicken.

    Haben Sie bereits Anlagen beigefügt? Diese werden gespeichert. Bei Bedarf können Sie weitere Anlagen hinzufügen.

    Sie können Teil 2 der Erklärung hinzufügen oder löschen.

    Wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihr Veranlagungsamt (Zentrum Privatpersonen).

    Sie haben Ihre Erklärung per Post gesandt.

    Rufen Sie bitte Ihr Zentrum Privatpersonen an.

    Sie möchten zusätzliche Anlagen zu Ihrer Steuererklärung hochladen? Fragen Sie die Berichtigung Ihrer Erklärung über folgendes Kontaktformular an (wählen Sie als Gegenstand „Alle steuerlichen Fragen und Fragen zur Zahlung und Erstattung“, anschließend „Steuer der natürlichen Personen“).

    Nach dem 19. Juli 2024

    Es ist nicht mehr möglich, Ihre Erklärung über MyMinfin zu berichtigen.

     

    Rufen Sie bitte Ihr Zentrum Privatpersonen an.

    Sie möchten zusätzliche Anlagen zu Ihrer Steuererklärung hochladen? Fragen Sie die Berichtigung Ihrer Erklärung über folgendes Kontaktformular an (wählen Sie als Gegenstand „Alle steuerlichen Fragen und Fragen zur Zahlung und Erstattung“, anschließend „Steuer der natürlichen Personen“).

  • Wie wird die Erklärung einer verstorbenen Person eingereicht?

  • Ich habe meine Pensionskarte noch nicht erhalten. Was muss ich tun?

  • Kann ich eine zusätzliche Frist erhalten, um meine Erklärung einzureichen?

    Bedingungen

    Glauben Sie, dass Sie Ihre Erklärung nicht rechtzeitig einreichen können? In bestimmten Fällen und ausnahmsweise ist es möglich, unter folgenden Bedingungen eine zusätzliche Frist zu erhalten:

    • Ihr Antrag muss aus Gründen der „höheren Gewalt“ oder aus „rechtmäßigen Gründen“ erfolgen. Es muss sich um ein Ereignis handeln, das Sie nicht vorhersehen oder vermeiden konnten, und das unabhängig von Ihrem Willen ist. Zum Beispiel:
      • Sie sind schwer krank,
      • Ihre Dokumente sind infolge eines Diebstahls oder eines Brandes verschwunden,
    • Ihr Antrag muss vor Ablauf der Frist für Ihre Erklärung eingehen.
       

    Probleme mit dem Personalausweis / PIN-Code

    Haben Sie ein Problem mit Ihrem Personalausweis und/oder PIN-Code und haben Sie keinen Zugriff auf MyMinfin (Tax-on-Web)? In diesem Fall können wir Ihnen keine zusätzliche Frist gewähren. Bitte verwenden Sie itsme®.

    Einen Antrag einreichen

    Um eine zusätzliche Frist zu erhalten, rufen Sie bei Ihr Zentrum Privatpersonen an. Geben Sie bitte Folgendes an:

    • Ihren Namen, Vornamen und Ihre Nummer des Nationalregisters,
    • die Art, wie Sie Ihre Erklärung einreichen: auf Papier oder über Tax-on-Web,
    • Gründe, die Ihren Antrag rechtfertigen,
    • Datum der gewünschten zusätzlichen Frist.

    Ihr Zentrum wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen sein Einverständnis oder seine Ablehnung mitteilen.

    Wenn Sie keine zusätzliche Frist erhalten können

    Wenn Sie keine zusätzliche Frist erhalten können und sich demzufolge außerhalb der Frist befinden, bitten wir Sie dennoch darum, Ihre Erklärung so schnell wie möglich einzureichen.

  • Wie erstelle ich eine Berechnungssimulation der Steuer?

    Dies ist online über Tax-Calc möglich.
  • Wie kann ich überprüfen, ob meine Erklärung gesendet wurde?

    Der Status Ihrer Erklärung wird in MyMinfin > Meine Erklärung angezeigt.

     

    Ist dort angegeben, dass wir Ihre Erklärung erhalten haben? Es ist alles in Ordnung, Sie müssen nichts mehr unternehmen.

     

    Ist dies nicht der Fall?

    • Wenn Sie für Ihre Erklärung MyMinfin verwendet haben, müssen Sie nach der Zusammenfassung Ihrer Erklärung  auf „Senden“ klicken.
      Wenn Sie eine gemeinsame Erklärung einreichen, müssen Sie und Ihr Partner sich beide (jeweils einzeln) identifizieren, die Erklärung öffnen und auf „Senden“ klicken.
    • Wenn Sie die Hilfe eines Buchprüfers in Anspruch nehmen, können zwischen Ihrem Termin und dem Versand der Erklärung mehrere Tage vergehen. Wir empfehlen Ihnen, später noch einmal nachzusehen.
    • Wenn Sie Ihre Erklärung per Post gesandt haben, muss sie zunächst digitalisiert werden. Dies kann einige Wochen dauern. Wir empfehlen Ihnen, später noch einmal nachzusehen.

     

    Sie haben einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten? Wenn Ihre Angaben vollständig und richtig sind, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Sie brauchen nichts zu bestätigen oder zu senden.

  • Ich habe meine Studienjahre zurückgekauft, um eine höhere Rente zu erhalten. Wie muss ich die gezahlten Beiträge erklären?

    Der Betrag der im Jahr 2023 gezahlten Beiträge ist auf der Bescheinigung vermerkt, die Sie vom Föderalen Pensionsdienst erhalten. Tragen Sie den Betrag unter dem Code ein, der Ihrer Situation entspricht:  

    • Sie sind Lohnempfänger? Tragen Sie diesen Betrag unter Code 1257/2257 ein (Rahmen IV, A, 18 „Nichteinbehaltene Sozialbeiträge“).  
    • Sie sind Unternehmensleiter? Tragen Sie diesen Betrag unter Code 1405/2405 ein (Rahmen XVI, 10 „Nichteinbehaltene persönliche Sozialbeiträge“).  
    • Sie sind selbstständig und geben Ihr Einkommen in Rahmen XVII der Erklärung an? Tragen Sie diesen Betrag unter Code 1632/2632 ein (Rahmen XVII, 7 „Sozialbeiträge“).  
    • Sie sind selbstständig und geben Ihr Einkommen in Rahmen XVIII der Erklärung an? Tragen Sie diesen Betrag unter Code 1656/2656 ein (Rahmen XVIII, 9 „Sozialbeiträge“).  

    Sie haben dann Anspruch auf einen Steuerabzug.  

    Weitere Informationen zum Rückkauf Ihrer Studienjahre finden Sie auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes

  • Wie erkläre ich den auf meinen steuerfreien Dividenden einbehaltenen Mobiliensteuervorabzug?

    Sie können den auf Ihre steuerfreien Dividenden einbehaltenen Mobiliensteuervorabzug über Ihre Steuererklärung abziehen.

    Dazu tragen Sie den auf diese steuerfreien Dividenden einbehaltenen Mobiliensteuervorabzug unter Code 1437/2437 ein.

    Sie können den auf die Dividenden einbehaltenen Mobiliensteuervorabzug für einen Höchstbetrag von 800 Euro abziehen.  Da der Höchstsatz des Mobiliensteuervorabzugs 30 % beträgt, können Sie höchstens 240 Euro einbehaltenen Mobiliensteuervorabzug (800 Euro x 30 %) zurückfordern. Es ist daher vorzuziehen, sich für die Freistellung der Dividenden zu entscheiden, auf die der höchste Quellensteuersatz angewendet wurde.

    Weitere Informationen über die Freistellung für Dividenden

  • Was geschieht, wenn ich meine Erklärung zu spät einreiche?

    Sie riskieren eine Geldbuße oder einen Steuerzuschlag.
     
    Zudem können wir auf das Verfahren der Veranlagung von Amts wegen zurückgreifen. In diesem Fall verfügen wir über eine Frist von vier Jahren, um Ihre Steuer festzulegen bzw. zu ändern.
  • Ich bin ein ukrainischer Flüchtling und wohne in Belgien. Muss ich in Belgien eine Steuererklärung ausfüllen?