Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Steuererklärung mit spezifischen Einkünften

Wenn Ihre Erklärung bestimmte Arten von Einkünften enthält, haben Sie bis zum 28. Oktober 2024 Zeit, um sie online einzureichen.
 

Betroffene Einkünfte

Diese Frist gilt, wenn Sie sich in einer dieser Situationen befinden:

  • Sie haben Einkünfte als Selbstständiger oder ausländische Berufseinkünfte:
    • Gewinne und/oder Profite
    • Entlohnungen von Unternehmensleitern
    • Entlohnungen von mithelfenden Ehepartnern (gesetzlich zusammenwohnenden Partnern)
    • und/oder ausländische Berufseinkünfte
  • Sie erklären in diesem Jahr zum ersten Mal:
    • ein unbewegliches Gut im Ausland
    • eine Unterhaltsleistung, die von einer Person im Ausland erhalten oder an eine Person im Ausland gezahlt wurde
    • ein im Ausland abgeschlossenes Darlehen
    • eine Rechtsvereinbarung
    • und/oder die Anwendung des besonderen Besteuerungssystems für Steuerpflichtige/Forscher-Impatriates.
  • Sie haben letztes Jahr eine Rechtsvereinbarung erklärt.

Nur für die Online-Erklärung

Sie müssen Ihre Erklärung online über MyMinfin einreichen, um diese Frist in Anspruch nehmen zu können.

Wenn Sie Ihre Erklärung per Post einreichen, muss sie bis zum 30. Juni 2024 bei uns eingehen.
 

In MyMinfin genannte Frist

Die Frist für die Einreichung Ihrer Erklärung ist in MyMinfin angegeben.

Stellen Sie fest, dass die angegebene Frist der 30. Juni oder der 19. Juli ist, obwohl Sie sich in einer der oben genannten Situationen befinden?

Sie haben die Möglichkeit, dies in Ihrer Erklärung (im letzten Schritt vor dem Absenden) zu melden:

  • indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen und
  • indem Sie ggf. Anlagen hinzufügen (um bestimmte Einkünfte und Ausgaben zu belegen).

Sie müssen nichts weiter tun. Die Frist wird Ihnen automatisch gewährt, wenn Sie die Bedingungen erfüllen.
 

Sie haben einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten, aber Sie haben spezifische Einkünfte?

Wenn Sie MyMinfin (Tax-on-Web) verwenden, müssen Sie uns dies vorab mitteilen, um die Frist bis zum 16. Oktober 2024 zu verlängern. Kontaktieren Sie telefonisch das für Sie zuständige Amt vorzugsweise vor dem 19. Juli 2024.