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Steuerbescheid der Steuer der Gebietsfremden (Berechnung der Steuer)

Der Steuerbescheid ist ein Dokument, in dem Sie den Betrag finden, den Sie zahlen müssen oder der Ihnen erstattet wird. Dieses Dokument führt auch die Details zur Berechnung Ihrer Steuer auf.

Sie erhalten Ihren Steuerbescheid per Post einige Monate nach der Einreichung Ihrer Erklärung, zwischen Februar und Anfang Juli (vorausgesetzt, Sie haben Ihre Steuerklärung rechtzeitig abgegeben.

Steuerbescheid der Steuer der Gebietsfremden (Berechnung der Steuer)

  • Wann werde ich meinen Steuerbescheid (Steuer der Gebietsfremden) erhalten?

    Sie erhalten Ihren Steuerbescheid per Post einige Monate nach der Einreichung Ihrer Erklärung, zwischen Februar und Anfang Juli (vorausgesetzt, Sie haben Ihre Steuererklärung rechtzeitig abgegeben).

    Das genaue Datum können wir Ihnen allerdings nicht mitteilen. Es ist daher nicht nötig, unsere Dienste vor Juli zu kontaktieren, um sie darüber zu informieren, dass Sie Ihren Steuerbescheid nicht erhalten haben.

  • Ich habe meine Steuererklärung von einem Buchprüfer ausfüllen lassen. Wie erhalte ich meinen Steuerbescheid?

    Wir senden Ihnen direkt Ihren Steuerbescheid zu. Ihr Buchprüfer kann online (über MyMinfin) auf Ihren Steuerbescheid zugreifen (wenn er oder sie über die entsprechende Vollmacht verfügt).

  • Ich habe meinen Steuerbescheid (Steuer der Gebietsfremden) erhalten und einen Fehler festgestellt. Was kann ich tun?

    Sie finden weitere Informationen auf Ihrem Steuerbescheid.

    Wenn es sich um einen einfachen Fehler oder ein Versäumnis handelt, kontaktieren Sie rasch Ihr Veranlagungsamt.

    Wenn Sie mit der Berechnung Ihrer Steuer nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.

  • Ich werde zu Unrecht in zwei Ländern veranlagt. Was kann ich tun?

    Wenn Sie glauben, zu Unrecht in zwei Ländern auf dieselben Einkünfte besteuert worden zu sein, können Sie in dem Staat, in dem Sie steuerlich ansässig sind, die Einleitung eines Verständigungsverfahrens beantragen. Weitere praktische Informationen zu diesem Verfahren in Ihrem Land finden Sie im Länderprofil auf der OECD-Website.

  • Warum habe ich (als Gebietsfremde) kein Anrecht auf den Steuerfreibetrag oder die Ermäßigung für Kinder zu Lasten?

    Um in den Genuss des Steuerfreibetrags zu kommen, müssen Ihre belgischen Berufseinkünfte sich auf mindestens 75 % Ihres globalen Welteinkommens belaufen.

    Sollte dies der Fall sein, müssen Sie Ihre ausländischen Einkünfte erklären. Haben Sie dies nicht getan, haben Sie kein Anrecht auf diese Ermäßigungen.

    Wenn Sie über die nötigen Dokumente verfügen (zum Beispiel eine Mitteilung über eine Veranlagung im Ausland, eine Haushaltszusammensetzung), können Sie uns diese zukommen lassen. Wir überprüfen Ihre Situation und wenn Sie die Bedingungen erfüllen, berechnen wir Ihre Steuer neu, damit Sie in den Genuss der Ermäßigung kommen können.