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Steuerbescheid der Steuer der Gebietsfremden (Berechnung der Steuer)

Der Steuerbescheid ist ein Dokument, in dem Sie den Betrag finden, den Sie zahlen müssen oder der Ihnen erstattet wird. Dieses Dokument führt auch die Details zur Berechnung Ihrer Steuer auf.

Sie erhalten Ihren Steuerbescheid per Post einige Monate nach der Einreichung Ihrer Erklärung, zwischen Februar und Anfang Juli (vorausgesetzt, Sie haben Ihre Steuerklärung rechtzeitig abgegeben.

Steuerbescheid der Steuer der Gebietsfremden (Berechnung der Steuer)

  • Wann werde ich meinen Steuerbescheid (Steuer der Gebietsfremden) erhalten?

    Sie erhalten Ihren Steuerbescheid per Post einige Monate nach der Einreichung Ihrer Erklärung, zwischen Februar und Anfang Juli (vorausgesetzt, Sie haben Ihre Steuererklärung rechtzeitig abgegeben).

    Das genaue Datum können wir Ihnen allerdings nicht mitteilen. Es ist daher nicht nötig, unsere Dienste vor Juli zu kontaktieren, um sie darüber zu informieren, dass Sie Ihren Steuerbescheid nicht erhalten haben.

  • Ich habe meine Steuererklärung von einem Buchprüfer ausfüllen lassen. Wie erhalte ich meinen Steuerbescheid?

    Wir senden Ihnen direkt Ihren Steuerbescheid zu. Ihr Buchprüfer kann online (über MyMinfin) auf Ihren Steuerbescheid zugreifen (wenn er oder sie über die entsprechende Vollmacht verfügt).

  • Ich habe meinen Steuerbescheid (Steuer der Gebietsfremden) erhalten und einen Fehler festgestellt. Was kann ich tun?

    Sie finden weitere Informationen auf Ihrem Steuerbescheid.

    Wenn es sich um einen einfachen Fehler oder ein Versäumnis handelt, kontaktieren Sie rasch Ihr Veranlagungsamt.

    Wenn Sie mit der Berechnung Ihrer Steuer nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.

  • Ich werde zu Unrecht in zwei Ländern veranlagt. Was kann ich tun?

    Wenn Sie glauben, zu Unrecht in zwei Ländern auf dieselben Einkünfte besteuert worden zu sein, können Sie in dem Staat, in dem Sie steuerlich ansässig sind, die Einleitung eines Verständigungsverfahrens beantragen. Weitere praktische Informationen zu diesem Verfahren in Ihrem Land finden Sie im Länderprofil auf der OECD-Website.

  • Warum habe ich (als Gebietsfremde) kein Anrecht auf den Steuerfreibetrag oder die Ermäßigung für Kinder zu Lasten?

    Um den Steuerfreibetrag beanspruchen zu können, müssen Ihre steuerpflichtigen belgischen Berufseinkünfte mindestens 75 % des Gesamtbetrags Ihrer weltweiten Einkünfte betragen. 

    Wenn dies der Fall ist, müssen die folgenden Rubriken der Erklärung korrekt ausgefüllt werden: 

    • Kreuzen Sie in Rahmen III, A, 6 den entsprechenden Code an. In der Rubrik „Wie fülle ich die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden korrekt aus?“ erfahren Sie, wie Sie diesen Rahmen korrekt ausfüllen.
    • Geben Sie in Rahmen XIV Ihre Einkünfte ausländischer Herkunft und steuerfreien Einkünfte belgischer Herkunft an. 

    Wenn Ihre Erklärung nicht korrekt ausgefüllt wurde, können Sie sich an den für Sie zuständigen Dienst wenden. Fügen Sie Ihrem Antrag Folgendes bei: 

    • eine Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung,
    • die Geburtsurkunde der Kinder zu Lasten, 
    • den ausländischen Steuerbescheid. 

    Anschließend überprüfen wir Ihre Situation. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, werden wir Ihre Steuer neu berechnen und die Ermäßigung berücksichtigen.