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Kontrolle

Kontrolle der Erklärung

  • Bis wann kann die Verwaltung meine Erklärung kontrollieren?

    Ihre Erklärung kann auch noch nach der Zahlung oder der Erstattung der Steuer kontrolliert werden.

    Sie kann innerhalb einer Frist kontrolliert werden, die am 1. Januar des Steuerjahres beginnt.

    Beispiel: Für das Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022) ist das Beginndatum der Frist der 1. Januar 2023.

    Die Frist für die Kontrolle beträgt:

    • im Prinzip 3 Jahre
      Beispiel: Für das Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022) läuft diese Frist am 31.12.2025 ab.
    • Vier Jahre für verspätete oder nicht abgegebene Erklärungen
      Beispiel: Für das Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022) läuft diese Frist am 31.12.2026 ab.
    • 10 Jahre bei Indizien für Betrug
      Beispiel: Für das Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022) läuft diese Frist am 31.12.2032 ab.

    Die Frist kann ebenfalls bei einem Widerspruch um einen Zeitraum verlängert werden, der dem Zeitraum zwischen dem Datum der Einlegung des Widerspruchs und dem Datum des Beschlusses des Direktors entspricht, ohne dass diese Verlängerung mehr als ein Jahr betragen darf. 

    Daher müssen Sie während 10 Jahren alle für die Berechnung Ihrer Steuer notwendigen Dokumente verwahren. Mit „Dokumenten“ sind alle Aktenstücke gemeint, die das Ausfüllen der Erklärung ermöglicht haben:

    • Lohnkarten,
    • Pensionskarten,
    • Bankauszüge für Unterhaltsleistungen,
    • Bescheinigungen für Anleihen
    • usw.
  • Kann die Verwaltung zusätzliche Auskünfte über meine Erklärung verlangen?

    Materielle Irrtümer (zum Beispiel Fehler beim Addieren zweier Beträge, doppelte Verwendung, Fehler bei der Übertragung eines Betrags) werden von Amts wegen korrigiert, ohne dass Sie um zusätzliche Auskünfte gebeten werden.

    In anderen Fällen muss die Verwaltung Sie um zusätzliche Auskünfte bitten, um Ihre steuerliche Lage zu kontrollieren.

    • Mündlich: Es handelt sich im Allgemeinen um ein Telefongespräch.
    • Schriftlich („Ersuchen um Auskunft“): In diesem Fall müssen Sie schriftlich innerhalb der vorgegebenen Frist antworten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann das Verfahren der Besteuerung von Amts wegen mit sich bringen sowie die eventuelle Anwendung von administrativen Geldbußen (d. h. die Verwaltung legt die Steuer anhand ihrer eigenen Elemente fest und es liegt an Ihnen, den genauen Betrag der steuerbaren Einkünfte zu beweisen).
    • Im Veranlagungsamt: Die Verwaltung kann Sie auffordern, in ihrem Amt vorstellig zu werden, eventuell mit Ihren Dokumenten, damit diese Informationen sofort geprüft werden können.
    • Bei Ihnen: Sie können den Kontrolleur bitten, die Dokumente bei Ihnen einzusehen, da die Prüfung der Dokumente im Prinzip an Ihrem Wohnsitz durchgeführt werden muss. Der Prüfer muss sich ebenfalls zu Ihnen begeben, wenn z. B. der berufliche Anteil Ihrer Wohnung geprüft werden soll (wenn Sie Ihre tatsächlichen Kosten erklären).
      Er kann die notwendigen Dokumente mitnehmen, um den Betrag Ihrer steuerbaren Einkünfte oder der Einkünfte Dritter festzulegen. In diesem Fall wird ein Einbehaltungsprotokoll erstellt und Sie erhalten eine Kopie innerhalb von 5 Tagen nach dem Tag, an dem die Dokumente mitgenommen wurden.
  • Was geschieht, wenn meine Erklärung berichtigt werden muss?

    Bemerkung: Ihre Erklärung kann aufgrund einer von Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten unterzeichneten Einverständnis berichtigt werden.

    Wenn das nicht der Fall ist, lässt die Verwaltung Ihnen eine „Berichtigungsanzeige“ per Einschreiben zukommen. In dieser Anzeige gibt sie die Gründe für die Berichtigung der Einkünfte und anderer in Ihrer Erklärung eingetragenen Element an.

    Sie verfügen über einen Monat (ab dem dritten Tag nach Versand der Anzeige), um Ihr Einverständnis mitzuteilen oder Ihre Bemerkungen geltend zu machen. Ihre Antwort muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein. In Ermangelung einer rechtzeitigen Antwort geht die Verwaltung zu einer Besteuerung von Amts wegen über.

    Bei Nichteinverständnis prüft der Kontrolleur Ihre Argumente. Wenn er der Meinung ist, die Veranlagung, die er erstellt hat, ganz oder teilweise aufrecht erhalten zu müssen, sendet er Ihnen eine definitive Antwort zu, in der er Ihnen mitteilt, warum er Ihre Argumente nicht berücksichtigt hat.

    Bei einer unvollständigen oder unrichtig ausgefüllten Erklärung können Ihnen außer der Einleitung des Berichtigungsverfahrens durch die Verwaltung auch Verwaltungssanktionen (Steuerzuschläge, administrative Geldbußen) auferlegt werden. 

  • Wie steht es um das Bankgeheimnis?

    Die Verwaltung kann Informationen über Ihre Finanzen bei Ihrer Bank unter der Bedingung einholen, dass sie folgendes spezifische Verfahren einhält:

    • Die Verwaltung muss Ihnen zunächst ein schriftliches Auskunftsersuchen zusenden, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, selbst die gefragten Bankdaten mitzuteilen. Sie verfügen über eine Frist von einem Monat (ab dem dritten Werktag nach Versand des Ersuchens), um zu antworten.
    • In Ermangelung einer Antwort, bei einer unvollständigen Antwort oder wenn die Verwaltung vermutet, dass Sie ihr bestimmte Informationen vorenthalten, kann der Direktor eine Untersuchung bei der Bank erlauben,
      • wenn zumindest ein Betrugsindiz festgestellt wurde,
      • wenn die Verwaltung beabsichtigt, bei Ihnen eine Besteuerung anhand von Zeichen und Indizien anzuwenden.
    • Sobald die Genehmigung des Direktors vorliegt, kann der mit der Untersuchung bei der Bank beauftragte Kontrolleur ein Auskunftsersuchen an die betreffenden Banken senden. Gleichzeitig werden Sie davon in Kenntnis gesetzt und entweder über die festgestellten Indizien für Betrug oder die konkreten Elemente informiert, über die die Verwaltung verfügt, um eventuell eine Indizienbesteuerung vorzunehmen.

    Wenn ein ausländischer Staat um finanzielle Informationen ersucht, kann die belgische Verwaltung sich sofort an die betreffenden Finanzinstitute wenden. In diesem Fall erhalten Sie kein vorheriges Auskunftsersuchen und die Verwaltung muss Ihnen keine Mitteilung zusenden.

  • Kann ich den Kontrollbericht einsehen?

    Nach Abschluss der Kontrolle erstellen wir einen Bericht, der den Verlauf der Kontrolle, die geprüften Elemente und gegebenenfalls das Ergebnis der Kontrolle enthält.

    Wenn die Kontrolle am oder nach dem 8. Januar 2021 abgeschlossen wurde, können Sie diesen Bericht in MyMinfin einsehen (Identifizieren Sie sich > Registerkarte „Meine Dokumente“ > „Kontrollbericht“ auswählen).

    Wenn Sie einen Buchprüfer beauftragen, wird dieser auch Zugriff auf den Bericht haben:

    • wenn er eine Vollmacht für MyMinfin, Biztax oder Intervat hat und
    • wenn die Kontrolle ab dem 14. Oktober 2021 abgeschlossen wurde.

    Haben Sie eine Frage zu Ihrem Bericht oder haben Sie einen Fehler festgestellt? Wenden Sie sich an den Mitarbeiter, der für Ihre Kontrolle zuständig ist.

    Wenn Ihnen diese Information nicht vorliegt, wenden Sie sich bitte an das Contact Center.