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Vorschlag der vereinfachten Erklärung

Vorschlag der vereinfachten Erklärung 2023

  • Was ist ein Vorschlag der vereinfachten Erklärung?

    Im Prinzip müssen alle Steuerpflichtigen jedes Jahr Ihre Steuererklärung ausfüllen. Für Steuerpflichtige, deren steuerliche Lage stabil ist, wurde jedoch ein anderes Verfahren eingeführt: der Vorschlag der vereinfachten Erklärung.
     
    Der Vorschlag der vereinfachten Erklärung enthält eine Berechnungssimulation Ihrer Steuer aufgrund der Steuerdaten, die uns bekannt sind. Hier finden Sie somit den zu zahlenden Betrag oder den Betrag, der Ihnen erstattet wird. Wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten haben, brauchen Sie grundsätzlich keine Steuererklärung mehr einzureichen.

     Beispiel für ein Vorschlag der vereinfachten Erklärung (PDF, 194.53 KB).
  • Erhalte ich dieses Jahr einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung?

    Sie erhalten wahrscheinlich einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung, wenn Sie:

    • einen Lohn, eine Pension, Arbeitslosengelder oder Entschädigungen bei Krankheit und Invalidität beziehen und
    • keine anderen Einkünfte (wie Immobilienkünfte, Einkünfte als Selbstständiger oder Unternehmensleiter, ein ausländisches Konto …) haben.

  • Wann und wie erhalte ich meine Vorschlag der vereinfachten Erklärung

    Über MyMinfin (Tax-on-Web)

    Ihr Vorschlag der vereinfachten Erklärung ist jetzt online über MyMinfin(Tax-on-Web) verfügbar. Sie können ihn nun online einsehen (und gegebenenfalls ändern).

    Wie können Sie auf Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung zugreifen?


    Per Post

    Wenn Sie Ihre eBox aktiviert haben, erhalten Sie Ihren Vorschlag nicht per Post.

    Wenn Sie Ihre eBox nicht aktiviert haben, erhalten Sie Ihren Vorschlag spätestens Ende Mai per Post.

    Sie haben einen gemeinsamen Vorschlag der vereinfachten Erklärung? Wenn nur einer von Ihnen beiden seine eBox aktiviert hat, erhalten Sie Ihren Vorschlag per Post.

  • Ich habe einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten. Was muss ich tun?

    Prüfen Sie sorgfältig, ob Ihre Angaben richtig und vollständig sind.

    Ihre Angaben sind richtig und vollständig?

    Dann brauchen Sie nichts zu unternehmen.
    Sie erhalten Ihren Steuerbescheid mit der Berechnung Ihrer Steuer aufgrund der Angaben dieses Vorschlags.

    Ihre Angaben sind nicht richtig oder unvollständig?

    Dann müssen Sie diese vervollständigen und/oder korrigieren:

    • entweder online, über Tax-on-Web: bis 15. Juli 2023
    • oder über das Papierformular (wenn Sie Ihren Vorschlag per Post erhalten haben): das Formular muss uns am 30. Juni 2023 vorliegen. Wir prüfen Ihre neuen Angaben und Sie erhalten Ihren Steuerbescheid mit der Berechnung Ihrer Steuer.
    • Wenn Sie einen Buchprüfer beauftragt haben, hat dieser bis zum 15. Juli 2023 Zeit, Ihren Vorschlag über Tax-on-Web zu ändern. 

    Sie haben einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten, aber Sie haben spezifische Einkünfte?

    • Gewinne und/oder Profite,
    • und/oder Entlohnungen von Unternehmensleitern,
    • und/oder Entlohnungen von mithelfenden Ehepartnern (gesetzlich zusammenwohnenden Partnern),
    • und/oder ausländische Berufseinkünfte.

    Wenn Sie Tax-on-Web verwenden, müssen Sie uns dies vorab mitteilen, um die Frist bis zum 18. Oktober 2023 zu verlängern. Kontaktieren Sie telefonisch das für Sie zuständige Amt vorzugsweise vor dem 15. Juli 2023.

  • Meine Kinder, die ich zu Lasten habe, sind in meinem Vorschlag der vereinfachten Erklärung nicht berücksichtigt worden oder die Anzahl der Kinder zu Lasten ist nicht korrekt. Was muss ich tun?

    Sind die Daten Ihrer Kinder, die Sie zu Lasten haben, fehlerhaft oder unvollständig? ? Sie müssen sie vervollständigen und/oder korrigieren:

    • entweder online, über Tax-on-web bis zum 15. Juli 2023,
    • oder über das Papierformular (wenn Sie Ihren Vorschlag per Post erhalten haben): Das Formular muss uns bis zum 30. Juni 2023 vorliegen.

    Wenn Sie ein oder mehrere Kinder zu Lasten haben, können Sie einen Steuervorteil in Anspruch nehmen.

  • Ich habe meinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung noch nicht erhalten. Was kann ich tun?

    Die Erklärungen und Vorschläge der vereinfachten Erklärung werden im Laufe des Monats Mai versendet.

    Sie möchten nicht warten? Ihre Erklärung oder Ihr Vorschlag der vereinfachten Erklärung ist bereits online in MyMinfin (Tax-on-Web) verfügbar.

    Sie haben bis Anfang Juni noch nichts erhalten? Dann wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihr Veranlagungsamt („Zentrum Privatpersonen“). Halten Sie Ihren Personalausweis bereit, bevor Sie anrufen.

  • Kann ich den Vorschlag der vereinfachten Erklärung (und die erklärungsbezogenen Dokumente) in einer anderen Sprache erhalten?

    Sie wohnen in Brüssel oder in einer Gemeinde mit Sprachenerleichterungen

    Je nachdem, in welcher Gemeinde Sie wohnen, können Sie die Dokumente wie folgt erhalten:

    • entweder auf Französisch oder Niederländisch,
    • oder auf Französisch oder Deutsch.

    Möchten Sie die Sprache ändern, in der Sie die Dokumente erhalten? Rufen Sie die Nummer 02 572 57 57 an (direkter Code: 17002). Bevor Sie anrufen, halten Sie bitte Ihren Personalausweis bereit. Wir benötigen Ihre Nationalregisternummer, die auf dem Personalausweis steht.

    Die Anpassung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit können Sie noch Dokumente in der anderen Sprache erhalten (einschließlich Ihrer Erklärung oder Ihres Vorschlags der vereinfachten Erklärung).

    Zudem können wir Ihnen die Dokumente, die Sie bereits erhalten haben, nicht in einer anderen Sprache zusenden.
     

    Sie wohnen nicht in Brüssel oder in einer Gemeinde mit Sprachenerleichterungen

    Leider können wir Ihnen die Dokumente nicht in einer anderen Sprache zusenden. Die Sprache, in der Sie Ihre Dokumente erhalten, hängt von der Sprache Ihrer Wohngemeinde ab.
     

    Sie sind dieses Jahr umgezogen

    Wir berücksichtigen Ihre Situation am 1. Januar dieses Jahres.