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Registrierung Mietvertrag

Gut zu wissen:
  • Sie können Ihren Mietvertrag selbst bequem und schnell online über MyRent registrieren lassen.
  • Sie können über MyMinfin ohne zusätzliche Kosten eine Mietgarantie hinterlegen. Weitere Informationen zur Mietgarantie finden Sie in diesem FAQ-Bereich.

Häufig gestellte Fragen Registrierung Mietvertrag

  • Muss ein Mietvertrag registriert werden und von wem?

    Wenn es um einen Mietvertrag geht für... dann...
    eine Immobilie, die ausschließlich als Wohnung einer Familie oder einer Einzelperson dient

    Beispiel: ein Haus, ein Appartement, ein Studentenzimmer, eine Zweitwohnung.
    • muss der Eigentümer (Vermieter) den Mietvertrag registrieren lassen
    • kann der Mieter - er ist aber nicht verpflichtet - den Mietvertrag registrieren lassen

    Bemerkungen:
    • die Registrierung ist kostenlos
    • der Vertrag muss innerhalb von zwei Monaten ab seiner Unterzeichnung registriert werden
    eine Immobilie, die nicht ausschließlich als Wohnung einer Familie oder einer Einzelperson dient

    Beispiel: ein Haus mit Geschäft oder Büro für Berufszwecke, eine Geschäftsgebäude, ein Industriegebäude, ein Grundstück, ein Parkplatz.
    müssen der Eigentümer (Vermieter) oder der Mieter den Mietvertrag registrieren lassen

    Bemerkungen:
    • die Registrierung ist nicht kostenlos
    • der Vertrag muss innerhalb von vier Monaten nach Unterzeichnung registriert werden

    Bemerkungen:

    • für eine Wohnung, die als Hauptwohnort dient (ein Haus, ein Appartement aber keine Studenten- oder Zweitwohnung), müssen schriftliche Mietverträge aufgesetzt werden
    • vor 1. Januar 2007 unterzeichnete Mietverträge, die Immobilien betreffen, die von einer Familie oder von einer Einzelperson bewohnt werden und die nicht registriert wurden, mussten vor 1. Juli 2007 registriert werden
  • Woraus besteht die Registrierung eines Mietvertrags?

    Bei der Registrierung eines Mietvertrags trägt das zuständige Amt Rechtssicherheit die wichtigsten Angaben des schriftlichen Vertrages in ein Register ein.

    Für die in Papierformat vorgelegten Mietverträge wird diese Eintragung mit dem Empfang des Mietvertragsregistrierungsberichts bestätigt.

    Ein über die Anwendung MyMinfin digital registrierter Mietvertrag kann in MyMinFin eingesehen werden.

  • Woher weiß ich, ob mein Mietvertrag registriert ist?

    Sie können selbst prüfen, ob Ihr Mietvertrag über MyMinfin registriert ist.

    1. Melden Sie sich mit Ihrer e-ID oder über Itsme an.
    2. Klicken Sie auf „Meine Mietverträge einsehen“ in Rubrik „Meine Wohnung und meine unbeweglichen Güter“.
  • Wo finde ich die Registrierungsnummer meines Mietvertrags?

    Sie finden die Registrierungsnummer Ihres Mietvertrags auf dem Registrierungsbericht (Nachweis über die Registrierung).

    Sie finden den Registrierungsbericht in MyMinfin:

    • Melden Sie sich an.
    • Klicken Sie auf „Meine Dokumente“.
    • Wählen Sie „Registrierungsbericht“ im Drop-down-Menü aus.

    Die Registrierungsnummer finden Sie in der PDF-Datei Ihres Registrierungsberichts.

  • Ich habe eine Empfangsbestätigung erhalten. Bedeutet dies, dass mein Mietvertrag ab jetzt registriert ist?

    Nein, die Empfangsbestätigung weist nur darauf hin, dass wir Ihren Antrag erhalten haben.

    • Wenn Ihr Antrag zulässig ist, erhalten Sie ein zweites Dokument, den Registrierungsbericht. Das ist der Beweis, dass Ihr Mietvertrag registriert wurde.
    • Wenn Ihr Antrag nicht zulässig ist, erhalten Sie entweder eine Anfrage für zusätzliche Informationen oder Ihr Antrag wird abgelehnt.
  • Warum einen Mietvertrag registrieren lassen?

    Das Registrieren eines Mietvertrags gibt diesem ein „festes Datum“. Das bedeutet, dass niemand dieses Datum anfechten kann und dass der registrierte Vertrag „Dritten gegenüber wirksam ist“. Das ist sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter wichtig.

    Schutz des Mieters

    • Wenn der Mietvertrag einer Wohnung, die als Hauptwohnort genutzt wird, registriert wurde, genießt der Mieter einen gesetzlichen Schutz, wenn die Immobilie, die er mietet, verkauft wird. Er ist in der Tat vor einer Wohnungsräumung durch den neuen Eigentümer-Vermieter geschützt, der an den registrierten Mietvertrag gebunden ist.
    • Wenn der Mietvertrag, der für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren für eine Wohnung abgeschlossen wurde, die als Hauptwohnort benutzt wird, nicht registriert ist, kann der Mieter diesen Mietvertrag fristlos kündigen.

    Schutz des Vermieters (Eigentümer)

    • Wenn der Eigentümer den Mietvertrag für eine Wohnung, die als Hauptwohnort benutzt wird, registriert hat, muss der Mieter das Mietverhältnis kündigen, um den Mietvertrag zu beenden (das Gesetz nennt das den Schutz des Vermieters).
    • Die Registrierung eines Mietvertrags für eine Immobilie, die in diesem Vertrag zum Teil zu Wohnzwecken und zum Teil zu anderen Zwecken vermietet wird (z.B. ein Geschäft oder ein Büro), bieten dem Vermieter ebenfalls den Vorteil, dass die Einkünfte für jeden Teil getrennt berechnet und besteuert werden. In Ermangelung einer Registrierung dieses Mietvertrages jedoch ist die Gesamtheit der Netto-Mieteinkünfte steuerbar.
  • Welche Angaben muss der Vertrag mindestens enthalten?

    Um Ihren Mietvertrag registrieren zu können, muss der Vertrag mindestens folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse des Vermieters (Eigentümer)
    • Name, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse des Mieters
    • für eine juristische Person: Unternehmensnummer*, Gesellschaftsname und Adresse des Gesellschaftssitzes
      * wenn noch keine Unternehmensnummer zugeteilt ist, den Gesellschaftssitz mit Bescheinigung des Fehlens der Zuteilung der Unternehmensnummer in der Urkunde oder in einer unterschriebenen zusätzlichen Erklärung am Ende der Urkunde
    • Adresse und Beschreibung des vermieteten Gutes (das heißt, Bezeichnung aller Räume und zugehöriger Teile der Immobilie, die das Mietobjekt umfassen), vorzugsweise mit Katasterdaten
    • Datum (Tag/Monat/Jahr) an dem die Vermietung anfängt und die Mietdauer (vorzugsweise mit Anfangs- und Enddatum)
    • Mietpreis (Miet- und Nebenkosten)
    • Datum der Unterschrift (Tag/Monat/Jahr)
    • Unterschriften von Vermieter und Mieter
  • Wie kann ich einen Mietvertrag registrieren lassen?

    Sie können Ihren Mietvertrag auf zwei verschiedene Arten registrieren lassen.

    1. Online über die Anwendung MyMinfin

    • Gehen Sie die verschiedenen Schritte durch.
    • Erstellen Sie eine Kopie im PDF-Format des Mietvertrags und laden Sie diese in die Anwendung hoch.
    • Senden Sie Ihren Antrag.

    Sie erhalten eine Empfangsbestätigung Ihres Antrags. Sie erhalten den Registrierungsbericht, wenn Ihr Mietvertrag registriert wurde. Wenn Ihr Antrag unvollständig ist, werden Sie kontaktiert.

    2. Per Post

    1. Beantragen Sie ein Standardformular. Je nach Dokument, das zu registrieren ist, gibt es 3 Versionen:
      • Registrierungsantrag Mietvertrag mit oder ohne Ortsbefund,
      • Registrierungsantrag eines separat vorgelegten Ortsbefunds zu einem Mietvertrag,
      • Registrierungsantrag einer Untervermietung oder eines Zusatzvertrags, einer Abtretung der Miete, der Untervermietung oder einer Kündigung der Miete oder Untervermietung.
    2. Senden Sie die Dokumente an unser Scanningcenter.
      • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie eine Kopie des betreffenden Dokuments bei.
      • Senden Sie das Formular mit der Kopie des Dokuments in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Scanningcenter des FÖD Finanzen. Die Adresse des Scanningcenters befindet sich auf dem Formular.

    Wichtig:

    • Verwenden Sie für jeden Mietvertrag ein separates Formular.
    • Verwenden Sie eine Originalausfertigung des Formulars, keine Kopie oder Ausdruck.
    • Fügen Sie eine Kopie des Mietvertrags bei. Die Dokumente, die Sie an das Scanningcenter senden, werden nach dem Scannen nicht zurückgesandt.

    Sie können ein Standardformular telefonisch oder über unser Webformular beantragen. Bitte beachten Sie, dass es bis zu 10 Werktage dauern kann, bis Sie das Formular per Post erhalten.

    Bitte denken Sie auch daran, dass die Registrierungsfrist stets eingehalten werden muss. Wenn Sie das Formular nach 10 Werktagen immer noch nicht erhalten haben und das äußerste Datum für die Registrierung näher rückt, müssen Sie die notwendigen Schritte unternehmen, um Ihren Vertrag über die Anwendung MyRent zu registrieren. So können Sie die Frist einhalten und müssen keine Geldbuße zahlen. 

    Telefonisch
    • Rufen Sie die allgemeine Telefonnummer des FÖD Finanzen an: 02 572 57 57 und geben Sie an, welche Art von Vertrag Sie registrieren möchten.
    • Einer unserer Mitarbeiter wird Ihnen ein Standardformular zusenden.
    Über unser Webformular
    • Wählen Sie in „Was ist der Gegenstand Ihrer Frage?“ die Möglichkeit „Anfrage Formular Vermietung“ aus.
    • Wählen Sie in „Es handelt sich um?“ das Formular aus, das Sie benötigen.
    • Füllen Sie mindestens die anderen Pflichtfelder aus.
    • Klicken Sie unten links auf „validieren“.

    Sie erhalten den Registrierungsbericht, wenn Ihr Mietvertrag registriert wurde. Wenn Ihr Antrag unvollständig ist, werden Sie kontaktiert.

    Wichtig: Der Vertrag muss immer von beiden Parteien unterzeichnet werden.

  • Wann muss ich den Mietvertrag registrieren lassen?

    Für eine Immobilie, die ausschließlich als Wohnung einer Familie oder einer Einzelperson dient, müssen Sie binnen zwei Monaten nach Unterzeichnung des Vertrags den Mietvertrag registrieren lassen.

    Für eine Immobilie, die nicht ausschließlich als Wohnung einer Familie oder einer Einzelperson dient, wie z.B. ein Industriegebäude, ein Grundstück oder auch ein Parkplatz müssen Sie den Mietvertrag innerhalb von vier Monaten nach Unterzeichnung des Vertrags registrieren lassen. Zudem muss die Zahlung der Steuern vor Ende dieser Frist unter Androhung einer Geldbuße wegen Verzug erfolgen.

    Wenn der letzte Tag der Frist ein Tag ist, an dem die Ämter nicht geöffnet haben, wird die Frist bis zum nächsten Werktag des Amtes, der dem Ablauf der Frist folgt, verlängert.

    Beispiel: der Mietvertrag eines Appartements, der am 21. Mai 2012 unterzeichnet wurde, musste spätestens am 23. Juli 2012 registriert werden, da der 21. und 22. Juli 2012 ein Feiertag und ein Sonntag waren.

  • Was kostet die Registrierung eines Mietvertrags?

    Für eine Immobilie, die ausschließlich als Wohnung für eine Familie oder eine Einzelperson dient, ist die Registrierung des Mietvertrags kostenlos.

    Für eine Immobilie, die nicht ausschließlich als Wohnung einer Familie oder einer Einzelperson dient, wie z.B. ein Industriegebäude, ein Grundstück oder auch ein Parkplatz, ist die Registrierung des Mietvertrags kostenpflichtig. Die Registrierungsgebühren belaufen sich in diesem Fall auf 0,2 % des Gesamtwerts der Mieten und Lasten, die dem Mieter für die gesamte Dauer des Vertrags auferlegt sind. Jedoch mit einem Minimum, das nicht niedriger sein darf als die allgemeine feste Gebühr von 50 Euro.

    Beispiel: wenn für einen Vertrag von 3 Jahren die Miete 900 € und die Kosten 100 € monatlich betragen, kostet die Registrierung des Vertrags 72 € (36 Monate x 900 € + 36 Monate x 100 € = ein Gesamtwert von 36.000 € auf den 0,2 % erhoben werden, ergibt 72 €).

    Bemerkung:

    Wenn in einem gleichen Mietvertrag die Immobilie zum Teil zu Wohnzwecken und zum Teil zu anderen Zwecken (Geschäft, Büro) vermietet wird ist die Registrierung für die gesamte Immobilie kostenpflichtig.

    Wenn jedoch zwei getrennte Mietverträge aufgesetzt wurden (einer für die Wohnung und einer für den Teil, der zu anderen Zwecken bestimmt ist), dann ist die Registrierung des Mietvertrags, der ausschließlich die Wohnung betrifft, kostenlos.

    Achtung: wenn Sie die Frist für die Registrierung Ihres Vertrags verstreichen lassen, müssen Sie eine Geldbuße zahlen.

  • Was geschieht, wenn ich einen Mietvertrag nicht registrieren lasse?

    Wenn ein Mietvertrag nicht registriert ist, hat das folgende Auswirkungen.

    Wenn es um einen Mietvertrag geht für... dann...
    einen Hauptwohnort und dieser für einen Zeitraum von mehr als drei Jahre abgeschlossen wurde

    kann der Mieter den Vertrag fristlos kündigen.

    Beachten Sie, dass es je nach Standort der Mietwohnung Unterschiede gibt.

    Region Brüssel-Hauptstadt und Wallonische Region

    1. Der Mieter muss dem Eigentümer (Vermieter) zunächst eine Inverzugsetzung senden, um den Mietvertrag zu registrieren.

      Für die Region Brüssel-Hauptstadt

      Inverzugsetzung per Einschreibesendung.

      Für die Wallonische Region

      Inverzugsetzung:

      • entweder per Einschreibesendung
      • oder per Gerichtsvollzieherurkunde
      • oder durch Übergabe in die Hände des (der) Empfänger(s), der (die) die doppelte Ausfertigung mit Angabe des Empfangsdatums unterzeichnet hat (haben).
    2. Wenn der Eigentümer (Vermieter) nach einem Monat nicht auf die Inverzugsetzung reagiert hat, kann der Mieter den Vertrag fristlos kündigen. Der Mieter muss den Eigentümer (Vermieter) jedoch über die Kündigung informieren.

    Flämische Region

    Der Mieter muss den Eigentümer (Vermieter) nur über die Kündigung informieren, die am ersten Tag des Monats wirksam wird, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigung erfolgte.

    einen Hauptwohnort der zum Verkauf steht kann der Mieter sich einer Wohnungsräumung durch den neuen Eigentümer nicht widersetzen.
    eine Immobilie, die zum Teil als Wohnung und zum Teil zu anderen Zwecken (Geschäft, Büro) vermietet wird wird der Eigentümer auf Grundlage der Netto-Mieteinkünfte besteuert.

    Achtung: wenn Sie die Frist für die Registrierung Ihres Vertrags verstreichen lassen, müssen Sie eine Geldbuße zahlen.

  • Muss ich den Ortsbefund und seine Anlagen, die dem Mietvertrag beigefügt werden, registrieren lassen?

    Sie müssen den Ortsbefund registrieren lassen. Er wird kostenlos registriert, wenn:

    • Sie den Ortsbefund zusammen mit dem Mietvertrag vorlegen,
    • Sie den Ortsbefund nach dem Vertrag vorlegen, aber diesem das Original und eine Kopie des Mietvertrags (ausschließlich für Wohnung und daher kostenlos registriert) beifügen,
    • Sie den Ortsbefund nach dem Vertrag vorlegen, diesem aber eine schriftliche Erklärung beifügen. Diese schriftliche Erklärung muss bestimmen, dass der Ortsbefund einen bereits kostenlos registrierten Vertrag betrifft.

    Wenn der Ortsbefund zu einem Mietvertrag gehört, der nicht ausschließlich für eine Wohnung bestimmt ist, wird dieser zur allgemeinen Festgebühr registriert (die sich zur Zeit auf 50 Euro beläuft).

    Sie brauchen die Abschrift des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 1997 und die Anlage des Königlichen Erlasses vom 4. Mai 2007 nicht registrieren zu lassen. Wenn Sie sie aber dem Vertrag beifügen, werden sie kostenlos registriert, selbst wenn der Vertrag diese Dokumente nicht aufführt.

    Bemerkungen:

    • Der Königliche Erlass vom 8. Juli 1997 legt die Mindestanforderungen fest, die eine Immobilie, die als Hauptwohnsitz vermietet wird erfüllen muss, um den grundlegenden Sicherheits-, Gesundheits- und Bewohnbarkeitsanforderungen zu entsprechen.
    • Die Anlage zum Königlichen Erlass vom 4. Mai 2007 informiert Eigentümer und Mieter über das Recht in Sachen Mietverträge.

    Die anderen Anlagen wie beispielsweise den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz brauchen Sie nicht registrieren zu lassen. Wenn Sie sie aber dem Vertrag beifügen und wenn der Vertrag sie aufführt, werden sie kostenlos registriert.