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Ihre Steuern oder andere Schulden an die FÖD Finanzen zahlen

Die Zahlung meiner Steuern und anderer Schulden beim FÖD Finanzen

  • Habe ich Anspruch auf eine Steuererstattung oder muss ich Steuern nachzahlen?

    Sie haben Ihren Steuerbescheid noch nicht erhalten (Berechnung der Steuer), möchten aber schon jetzt wissen, ob Sie mit einer Nachzahlung rechnen müssen oder eine Steuererstattung erwarten können? Derzeit können Sie bereits auf zwei Arten eine vorläufige Berechnung erhalten:

    Den definitiven Betrag, den Sie zahlen müssen oder der Ihnen erstattet wird, finden Sie jedoch erst auf Ihrem Steuerbescheid.


    Infolge der Energiekrise hat die Föderalregierung beschlossen, dass die Maßnahme ergriffen wird die Standardzahlungsfrist für Steuerbescheide (Steuerjahr 2022), die ein Datum der Vollstreckbarerklärung bis zum 31. Oktober 2023 haben, von 2 auf 4 Monate zu verlängern. Mehr Informationen erhalten Sie HIER.

  • Wie kann ich zahlen?

    Zahlen Sie ganz einfach online über MyMinfin. Alle Zahlungsdaten sind bereits für Sie vorausgefüllt. Sie müssen diese nur noch bestätigen.

    Zahlen Sie online über MyMinfin

    Tipp: Scannen Sie den QR-Code und zahlen Sie noch schneller!

    Achtung: wenn der Betrag hoch ist, kann die Transaktion aufgrund eines von Ihrer Bank auferlegten Zahlungslimits abgelehnt werden. Die genaue Höhe dieses Limits variiert von Bank zu Bank, aber Sie können Ihre Bank bitten, Ihr Online-Zahlungslimit zu erhöhen.

    Sonstige Zahlungsarten

    Sie können auch:

    • per Banküberweisung mit der korrekten strukturierten Mitteilung auf die Kontonummer zahlen, die auf dem Steuerbescheid (Berechnung der Steuer), auf der Zahlungsaufforderung oder dem Erinnerungsschreiben angegeben ist,
    • an den Gerichtsvollzieher zahlen, wenn wir ein Beitreibungsverfahren eingeleitet haben (Achtung: Es fallen zusätzliche Kosten an).  

    Achtung: Sie können nicht mehr in bar oder per Scheck zahlen. Wir nehmen auch keine ausländischen Schecks mehr an. Sie wohnen nicht in Belgien und haben keinen Zugang zu MyMinfin? Dann empfehlen wir Ihnen die Zahlung per kostenloser SEPA-Überweisung.

  • Welche strukturierte Mitteulung muss ich verwenden?

    Verwenden Sie immer die strukturierte Mitteilung, die Sie auf Ihrem Steuerbescheid (Berechnung der Steuer), auf der Zahlungsaufforderung oder dem Erinnerungsschreiben finden. Nur so kann Ihre Zahlung automatisch bearbeitet und Ihr Zahlungsstatus schnell aktualisiert werden. 

    Sie können auch ganz einfach online über MyMinfin.be zahlenAuf diese Weise verwenden Sie automatisch die richtige strukturierte Mitteilung.

    Zahlen Sie online über MyMinfin

  • Habe ich Schulden beim FÖD Finanzen?

    Möchten Sie wissen, ob Sie nicht beglichene Schulden beim FÖD Finanzen haben? Sehen Sie Ihre persönliche Akte in MyMinfin ein.

    Sehen Sie die Übersicht über alle Ihre Schulden und/oder Erstattungen ein

  • Was muss ich tun, wenn ich vorübergehend Schwierigkeiten bei der Zahlung meiner Steuern und anderer Schulden beim FÖD Finanzen habe?

    Weitere Informationen finden Sie in den Fragen zur Zahlungsschwierigkeiten.

  • Wer bezahlt die Schulden: ich oder mein Ex-Partner?

    Bei einer gemeinsamen Besteuerung oder bei gemeinsamen Schulden hängt der von Ihnen und Ihrem Ex-Partner zuzahlende Anteil von Ihrer Rechtslage ab:

    Sie waren gesetzlich Zusammenwohnende oder verheiratet mit einer Gütertrennungsvereinbarung

    Wenn Sie gesetzlich Zusammenwohnende oder verheiratet mit einer Gütertrennungsvereinbarung sind, müssen Sie nur Ihren eigenen Anteil bezahlen. Um herauszufinden, wie viel Sie persönlich zahlen müssen, können Sie Ihren Anteil bei Ihrem Verwaltungsteam anfordern.

    Sie waren ohne Gütertrennungsvereinbarung verheiratet

    Ohne einen spezifischen Vertrag sind beide Partner für den gesamten Betrag verantwortlich, und die Aufteilung auf der Grundlage Ihres Einkommens ist rein informativ. Der FÖD Finanzen unterscheidet darüber hinaus zwischen vier Arten von Schulden:

    • Schulden, die sich auf den Zeitraum der Ehe beziehen: Sie und Ihr Ehepartner sind für die Zahlung des vollen Betrags verantwortlich.
    • Schulden, die sich auf das Jahr der tatsächlichen Trennung beziehen: Sie und Ihr ehemaliger Ehepartner sind für die Zahlung des vollen Betrags verantwortlich, unabhängig von etwaigen gegenseitigen Vereinbarungen zwischen Ihnen.
    • Schulden, die sich auf das Jahr, das dem Jahr der tatsächlichen Trennung folgt, beziehen: Sie und Ihr ehemaliger Ehepartner erhalten jeweils einen eigenen Steuerbescheid. Jeder von Ihnen zahlt seinen eigenen Anteil, aber wenn einer von Ihnen nicht zahlt, können wir dennoch vom anderen eine Zahlung auf der Grundlage seines eigenen Einkommens oder seines Vermögens verlangen.
    • Schulden, die sich auf das zweite Jahr nach dem Jahr der Trennung sowie die folgenden Jahre bis einschließlich das Jahr der Scheidung beziehen: Jeder zahlt seinen eigenen Anteil. Wenn einer von Ihnen nicht zahlt, kann der FÖD Finanzen vom ehemaligen Ehepartner keine Zahlung mehr verlangen.
  • Was soll ich tun, wenn ich von jemandem erbe, der noch Steuern zahlen muss?

    Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Schulden der Person, die Sie beerben, hängt von Ihrer Rechtslage und Ihrer Wahl ab. Hier sind die verschiedenen Fälle, in denen Sie sich befinden können:

    Sie sind Erbe/Erbin

    Sie erhalten:

    • das Vermögen des Verstorbenen;
    • die Verbindlichkeiten des Verstorbenen.

    Sie sind daher verpflichtet, die Schulden des Erblassers zu bezahlen, einschließlich seiner Steuern, wie z.B. Einkommenssteuer, Vermögenssteuer usw. Ihre Zahlungsverpflichtung wird daher je nach Art Ihrer Erbschaftsannahme variieren:

    WENN SIE DEN NACHLASS EINFACH SO AKZEPTIEREN

    Sie müssen die Steuern des Erblassers unbegrenzt bezahlen; Sie müssen jedoch nur die Steuerschuld im Verhältnis zu Ihrem Anteil am Nachlass bezahlen. Bsp.: Wenn Sie zwei Erben sind, zahlt jeder Erbe die Hälfte der Steuer des Erblassers. Was ist zu tun? In diesem Fall brauchen Sie keine Formalitäten zu erfüllen.

    WENN SIE DEN NACHLASS UNTER ANWENDUNG EINES INVENTARS ANNEHMEN

    Sie müssen die Steuern des Erblassers nur bis zu dem Betrag bezahlen, den Sie aus dem Nachlass erhalten. Was ist zu tun? In diesem Fall müssen Sie:

    • eine Annahmeerklärung vor dem Notar Ihrer Wahl abgeben und innerhalb von 15 Tagen nach Ihrem Besuch beim Notar im Belgischen Staatsblatt veröffentlichen;
    • ein Inventar des Nachlasses erstellen (dieses Inventar wird in der Regel von einem Notar erstellt).

    WENN SIE AUF DEN NACHLASS VERZICHTEN

    Sie müssen die Steuern des Verstorbenen nicht mehr bezahlen. Was ist zu tun? Um auf einen Nachlass zu verzichten, müssen Sie eine Erklärung bei einem Notar Ihrer Wahl einreichen. Diese Erklärung wird in Form einer öffentlichen Urkunde abgegeben. Die Verzichtserklärung wird dann innerhalb von 15 Tagen nach der öffentlichen Urkunde, in der sie enthalten ist, im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

    Sie sind der Ehepartner oder der gesetzliche Lebensgefährte des Verstorbenen

    Für Ehepartner oder gesetzliche Zusammenwohnende gelten fast dieselben Regeln wie für den Erben (siehe oben).

    Bitte beachten Sie: In diesem Fall können wir die Steuerzahlung von Ihrem verstorbenen Ehepartner oder gesetzlichen Zusammenwohnenden trotz eines Verzichts auf den Nachlass fordern.

    Der geforderte Betrag ist der Betrag, den Sie als Ehegatte/gesetzlicher Zusammenwohnender und nicht als Erbe zu zahlen haben. Dieser Betrag kann variieren je nach dem:

    • ob Sie einen Ehevertrag abgeschlossen haben (vor oder während der Ehe);
    • ob Sie einen Vertrag über das Zusammenleben (vor oder während des gesetzlichen Zusammenlebens) abgeschlossen haben;
    • unabhängig davon, ob Sie de facto getrennt sind oder ob das rechtliche Zusammenleben beendet ist oder nicht;
    • die Art der Steuern.

    Wenn Sie wissen möchten, wie viel Steuern Sie für den Verstorbenen zahlen müssen, wenden Sie sich bitte an eines unserer Infozentren.

    Sie sind Vermächtnisnehmer

    Sie sind ein Vermächtnisnehmer, wenn Sie das gesamte oder einen Teil des Vermögens des Erblassers durch ein Testament erhalten. Je nach Ihrer Situation müssen Sie die Steuern des Erblassers ganz oder teilweise bezahlen (z.B. sind Sie ein Universalerbe, ein Universalerbe oder ein Vermächtnisnehmer mit einem bestimmten Titel). Fragen Sie Ihren Notar, um dies herauszufinden.

    Siehe die neuen Bestimmungen zur Freigabe von Bankkonten.

  • Kann der Zoll mein Fahrzeug beschlagnahmen?

    Bei einer Kontrolle auf der öffentlichen Straße haben die mobilen Zoll- und Akzisenbrigaden die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug zu beschlagnahmen (und abschleppen zu lassen), wenn Sie bestimmte Schulden haben, die Sie nicht sofort begleichen können.

    Für welche Schulden kann der Zoll Ihr Fahrzeug beschlagnahmen?

    • Zoll- und Akzisenschulden ;
    • Strafrechtliche Geldbußen;
    • Die Geldbeträge, die durch die Verkehrspolizei verhängt wurden.

    Was müssen Sie tun, um Ihr Fahrzeug zurückzubekommen, wenn Sie nicht umgehend zahlen können?

    Sie müssen Ihre Schulden dann innerhalb von 10 Werktagen zurückzahlen. Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung der zum Zeitpunkt der Beschlagnahme ausstehenden Schulden zuzüglich der Beschlagnahmekosten freigegeben. Diese Beschlagnahmekosten umfassen die Kosten für das Abschleppen und die Lagerung des Fahrzeugs.

    Bitte beachten Sie: Wenn der gesamte fällige Betrag (Schulden und zusätzliche Kosten) nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Pfändungsanzeige bezahlt wird, werden wir den Verkauf des Fahrzeugs durchführen.

  • Wie kann ich eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass ich keine Schulden habe, oder eine Schuldenübersicht erhalten?

    Über MyMinfin

    Erstellen Sie Ihre Bescheinigung online über die Rubrik „Meine Zahlungen und Erstattungen“ in MyMinfin (externer Link), so erhalten Sie sie direkt.                      

    Laden Sie Ihre Bescheinigung der Schuldenübersicht herunter

    Über unsere Infozentren

    Sie haben keinen Zugang zu MyMinfin? Senden Sie ein Schreiben an eines unserer Infozentren. Vergessen Sie nicht, Ihre nationale Nummer in Ihrem Schreiben anzugeben.

  • Wie lange ist eine Schuldenübersicht gültig?

    Die Bescheinigung der Schuldenübersicht ist eine Momentaufnahme mit dem Datum, an dem sie erstellt wurde. Die Organisation, der Sie die Bescheinigung vorlegen, muss dann entscheiden, ob sie diese noch annehmen kann.

  • Ich wurde vom FÖD Finanzen kontaktiert (per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp): Wie kann ich sicher sein, dass es kein Betrugsversuch war?