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Immobilien im Ausland

Wenn Sie ein im Ausland gelegenes unbewegliches Gut besitzen, müssen Sie dieses unbewegliche Gut stets in Ihrer Steuererklärung angeben. Das Katastereinkommen dieses im Ausland gelegenen Gutes bestimmt den Betrag, den Sie angeben müssen. In bestimmten Fällen müssen Sie in Belgien keine Steuern auf dieses Gut zahlen.

Im Ausland gelegene unbewegliche Güter (ab Steuerjahr 2022)

  • Ich bin Eigentümer einer im Ausland gelegenen Wohnung. Wie muss ich meine Immobilieneinkünfte erklären? Wie hoch sind meine steuerpflichtigen Immobilieneinkünfte?

    Ab dem Steuerjahr 2022 (Einkünfte 2021) wird das steuerpflichtige Einkommen ausländischer Immobilien auf die gleiche Weise bestimmt wie das von in Belgien gelegenen Immobilien, d. h. auf der Grundlage des Katastereinkommens.

    Nutzen Sie Ihre im Ausland gelegene Wohnung für sich selbst und/oder vermieten sie an Privatpersonen?

    • In Ihrer Erklärung müssen Sie das nicht indexierte Katastereinkommen unter Code 1106/2106 (Rahmen III, A. 2) angeben.
    • Geben Sie dann in Punkt B desselben Rahmens die Angaben zu Ihrem unbeweglichen Gut an.

    Beispiel: In Spanien gelegenes unbewegliches Gut mit einem Katastereinkommen in Höhe von 550,00 Euro.

    déclaration complétée au cadre 3, A. 2, code 1106 et B.1

    Ihre steuerpflichtigen Immobilieneinkünfte entsprechen dem indexierten Katastereinkommen (Indexierungskoeffizient für die Einkünfte aus 2023: 2,0915) x 1,4. (Einkünfte 2024: 2,1763).

    Wenn Sie diese Wohnung möbliert vermieten, müssen Sie einen Teil der Mieteinkünfte als Mobilieneinkünfte angeben.

    Weitere Informationen zum Katastereinkommen ausländischer Immobilien

    Rundschreiben 2021/C/21 über die Änderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf im Ausland gelegene Immobilien

  • Ich bin Eigentümer einer im Ausland gelegenen Wohnung. Kann ich das Katastereinkommen reduzieren, indem ich die ausländischen Steuern abziehe?

    Nein.

    Ab dem Steuerjahr 2022 können Sie die ausländischen Steuern auf Immobilien nicht mehr abziehen.

  • Wie werden meine Immobilieneinkünfte veranlagt?

    1. Liegt Ihre Wohnung in einem der folgenden Länder?

    • Deutschland
    • Spanien
    • Frankreich
    • Italien
    • Luxemburg

    Ja: Ihre Immobilieneinkünfte sind steuerfrei in Belgien (und werden in dem Land besteuert, in dem die Wohnung liegt).
    Obwohl diese Einkünfte in Belgien steuerfrei sind, werden sie bei der Berechnung der Steuer auf Ihre anderen belgischen Einkünfte berücksichtigt.

    Nein: Siehe nächster Punkt

    2. Besteht ein „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“ zwischen Belgien und dem Land, in dem Ihre Wohnung liegt?

    Ja: Siehe nächster Punkt

    Nein: Ihre Immobilieneinkünfte im Ausland werden in Belgien besteuert. In Belgien gilt jedoch eine Steuerermäßigung von 50 % auf diese Einkünfte. Möglicherweise müssen Sie auch in dem Land, in dem sich Ihre Wohnung befindet, eine Steuer zahlen.

    3. Falls ein Abkommen besteht: Sind die Immobilieneinkünfte in Belgien aufgrund dieses Abkommens unter Progressionsvorbehalt steuerfrei?

    Ja: Ihre Immobilieneinkünfte sind in Belgien steuerfrei. Obwohl diese Einkünfte in Belgien steuerfrei sind, werden sie bei der Berechnung der Steuer auf Ihre anderen belgischen Einkünfte berücksichtigt.

    Nein: Ihre Immobilieneinkünfte im Ausland werden in Belgien besteuert. In Belgien gilt jedoch eine Steuerermäßigung von 50 % auf diese Einkünfte.

  • Ich habe 2023 eine Wohnung im Ausland gekauft. Wie muss ich sie erklären?

    Sie geben nur den Teil des Katastereinkommens an, der sich auf den in Tagen ausgedrückten Zeitraum bezieht, in dem Sie Eigentümer, Besitzer, Erbpächter, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher dieser Immobilie waren. In Rahmen III müssen Sie daher das Katastereinkommen unter Buchstabe A, Code 1106 angeben.

    Beispiel: Marie hat am 15. März 2023 eine Zweitwohnung gekauft. Das festgelegte Katastereinkommen beträgt 1 200 Euro. Marie gibt unter Code 1106 „960“ an, das entspricht 1 200 Euro x 292/365. Tatsächlich war Marie im Jahr 2023 292 Tage lang Eigentümerin des Hauses.

    Geben Sie ebenfalls das Katastereinkommen unter Buchstabe B im Rahmen III an.

    Beispiel: Maries Zweitwohnung liegt in Frankreich, einem Land, mit dem Belgien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat. Dies bedeutet konkret, dass nach den Bestimmungen dieses Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die betreffenden Immobilieneinkünfte in Belgien unter Progressionsvorbehalt befreit sind. Marie vermerkt unter Buchstabe B.1:

    • Land: Frankreich
    • Code: 1106-58
    • Betrag: 960
  • Ich habe 2023 eine Wohnung im Ausland verkauft. Wie muss ich sie erklären?

    Sie geben nur den Teil des Katastereinkommens an, der sich auf den in Tagen ausgedrückten Zeitraum bezieht, in dem Sie Eigentümer, Besitzer, Erbpächter, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher dieser Immobilie waren. In Rahmen III müssen Sie daher das Katastereinkommen unter Buchstabe A, Code 1106 angeben.

    Beispiel: Jean hat am 15. November 2023 eine Zweitwohnung verkauft. Das festgelegte Katastereinkommen beträgt 1 000 Euro. Jean gibt unter Code 1106 „871,23“ an, das entspricht 1 000 Euro x 318/365. Tatsächlich war Jean im Jahr 2023 318 Tage lang Eigentümer des Hauses.

    Geben Sie ebenfalls das Katastereinkommen unter Buchstabe B im Rahmen III an.

    Beispiel: Jeans Zweitwohnung liegt in Frankreich, einem Land, mit dem Belgien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat. Dies bedeutet konkret, dass nach den Bestimmungen dieses Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die betreffenden Immobilieneinkünfte in Belgien unter Progressionsvorbehalt befreit sind. Jean vermerkt unter Buchstabe B.1:

    • Land: Frankreich
    • Code: 1106-58
    • Betrag: 871,23
  • Ich habe eine Wohnung im Ausland in Miteigentum. Wie muss ich sie erklären?

    Sie geben nur das Katastereinkommen an, das Ihren Eigentumsanteilen entspricht. In Rahmen III müssen Sie daher das Katastereinkommen unter Buchstabe A, Code 1106 angeben.

    Beispiel: Marc, Eric und David sind alle drei Miteigentümer einer Zweitwohnung. Das festgelegte Katastereinkommen beträgt 900 Euro. Jeder gibt unter Code 1106 „300“ an, das entspricht 900 Euro/3.

    Geben Sie ebenfalls das Katastereinkommen unter Buchstabe B im Rahmen III an.

    Beispiel: Marcs, Erics und Davids Zweitwohnung liegt in Italien, einem Land, mit dem Belgien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat. Dies bedeutet konkret, dass nach den Bestimmungen dieses Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die betreffenden Immobilieneinkünfte in Belgien unter Progressionsvorbehalt befreit sind. Marc, Eric und David vermerken alle drei unter Buchstabe B.1:

    • Land: Italien
    • Code: 1106-58
    • Betrag: 300
  • Ich habe eine Wohnung im Ausland im Güterstand der Gütergemeinschaft. Wie muss ich sie erklären?

    Jeder der Ehepartner gibt die Hälfte des Katastereinkommens des Gutes an. In Rahmen III müssen Sie daher das Katastereinkommen unter Buchstabe A, Code 1106 und Code 2106 angeben.

    Beispiel: Anne und Pierre sind im Güterstand der Gütergemeinschaft verheiratet und haben eine Zweitwohnung. Das festgelegte Katastereinkommen beträgt 800 Euro. Pierre und Anne geben unter Code 1106 „400“ und unter Code 2106 „400“ an ,das entspricht 800 Euro/2.

    Geben Sie ebenfalls das Katastereinkommen unter Buchstabe B im Rahmen III an.

    Beispiel: Annes und Pierres Zweitwohnung liegt in Italien, einem Land, mit dem Belgien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat. Dies bedeutet konkret, dass nach den Bestimmungen dieses Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die betreffenden Immobilieneinkünfte in Belgien unter Progressionsvorbehalt befreit sind. Pierre und Anne vermerken beide unter Buchstabe B.1:

    • Land: Italien
    • Code: 1106-58
    • Betrag: 400
    • Code: 2106-28
    • Betrag: 400