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Ehescheidung

Ehescheidung

  • Ich wurde 2022 geschieden. Wie fülle ich meine Steuererklärung 2023 aus?

    Wenn Sie 2022 geschieden wurden (Achtung: Das zu berücksichtigende Datum ist das Übertragungsdatum der Ehescheidung in das Personenstandsregister und nicht das Datum des Urteils), müssen Sie 2023 jeder eine separate Steuererklärung einreichen.

    Wenn Sie geschieden sind, gilt das Urteil oder der Entscheid, mit dem die Ehescheidung ausgesprochen wird, auch für Dritte ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Personenstandsregister.

    In diese Erklärung tragen Sie Ihre eigenen Einkünfte und die Einkünfte Ihrer Kinder, für die Sie die gesetzliche Nutznießung haben (grundsätzlich die Einkünfte Ihrer minderjährigen Kinder, mit Ausnahme von Unterhaltsleistungen und Berufseinkünften), ein.
    Die Verwaltung erstellt eine Einzelveranlagung auf den Namen jedes ehemaligen Ehepartners.

    Sie können Ihre Erklärung über Tax-on-web oder auf Papier einreichen.

  • Wie wirkt sich die Ehescheidung auf die Zahlung meiner Steuern aus?

    Nach der Übertragung der Ehescheidung müssen Sie die Steuern Ihres Ex-Ehepartners nicht mehr bezahlen.

    Achtung: Der Einnehmer kann Sie jedoch trotzdem auffordern, die für den Zeitraum Ihrer Ehe geschuldeten Steuern zu zahlen.

  • Was ist mit der Steuer meines Ex-Ehepartners für das Jahr der Ehescheidung?

    Der Einnehmer kann von Ihnen für den Zeitraum der Ehe nur den Teil der Steuer entsprechend Ihrem ehelichen Güterstand und der Art dieser Steuer einfordern.

    Diese Steuer muss aufgeteilt werden zwischen:

    • dem Teil für den Zeitraum der Ehe (vor Übertragung der Ehescheidung in das Personenstandsregister)
    • und dem Teil für den Zeitraum nach Auflösung der Ehe.

    Um diese Aufteilung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren Einnehmer.