Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Immobiliensteuervorabzugs

Der Immobiliensteuervorabzug ist eine regionale und jährliche Steuer auf unbewegliche Güter (Häuser, Appartements, Grundstücke usw.).

Sie haben eine Frage zu Ihrem Immobiliensteuervorabzug? Wenden Sie sich an die Region, in der Ihre Immobilie gelegen ist:

Der FÖD Finanzen ist nicht mehr für Ihre Fragen zum Immobiliensteuervorabzug zuständig.

Sie besitzen eine Immobilie und möchten wissen, wie Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen müssen? Werfen Sie einen Blick in die FAQ zu den Immobilieneinkünften, die Erläuterungen zur Steuererklärung oder wenden Sie sich an Ihr Veranlagungsamt („Zentrum Privatpersonen“).