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Katastereinkommen

Das Katastereinkommen (KE) bildet die Grundlage zur Erhebung des Immobiliensteuervorabzugs und zur Festlegung der in Sachen Steuer der natürlichen Personen steuerbaren Immobilieneinkünfte.

Das KE ist kein wirkliches Einkommen, sondern ein fiktives Einkommen, das dem durchschnittlichen jährlichen Nettoeinkommen entspricht, das ein unbewegliches Gut seinem Eigentümer verschaffen würde. Es handelt sich also um den mittleren Nettomietwert eines unbeweglichen Gutes für ein Jahr zur Referenzzeit. Bis heute ist diese Referenzzeit der 1. Januar 1975.