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Andere

Wenn Sie eine oder mehrere Personen zu Lasten haben, erhalten Sie einen Steuervorteil in Form einer Erhöhung des Steuerfreibetrags. Das bedeutet, dass der Teil Ihrer Einkünfte, der nicht besteuert wird, um eine bestimmte Summe erhöht wird, wodurch sich Ihre Steuer verringert. Daher ist es wichtig, zu wissen, welche Personen steuerlich als zu Ihren Lasten betrachtet werden können. 
 

Andere Personen zu Lasten

  • Welche anderen Personen als meine Kinder kann ich in meiner Steuererklärung zu Lasten nehmen?

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, können Sie folgende Personen zu Lasten nehmen:
    • Ihre Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern usw.),
    • Ihre (Halb-)Geschwister,
    • die Personen, die Sie während Ihrer Kindheit ausschließlich oder hauptsächlich zu Lasten hatten,
      zum Beispiel eine Tante, die Sie nach dem Tod Ihrer Eltern während Ihrer Kindheit zu Lasten genommen hat.​
    Achtung! 
    Personen, die nicht auf dieser Liste stehen, können unter keinen Umständen steuerlich als zu Lasten betrachtet werden. So kann Ihr Ehepartner, Ihr gesetzlich zusammenwohnender Partner oder die Person, mit der Sie eine eheähnliche Gemeinschaft bilden, nie als zu Ihren Lasten gelten.
  • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um steuerlich zu Lasten sein zu können?

    Um für das Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022, zu Lasten sein zu können, müssen die Personen, die dafür in Betracht kommen, folgende Bedingungen erfüllen:

    1. Sie müssen am 1. Januar 2023 zu Ihrem Haushalt gehören.
      Das bedeutet, dass Sie tatsächlich das Familienoberhaupt sind, und dass die Person, die Sie zu Lasten nehmen möchten, tatsächlich und dauerhaft bei Ihnen lebt.

      Achtung! 
      Wenn diese Person das Haus der Familie beispielswiese aus gesundheitlichen Gründen  vorübergehend verlassen hat, gilt sie in der Regel immer noch als Mitglied Ihres Haushalts.
      Personen, die 2022 verstorben sind, gelten am 1. Januar 2023 noch als Mitglied Ihres Haushalts, sofern sie bereits für das vorangegangene Steuerjahr (Steuerjahr 2022, Einkünfte 2021) zu Lasten waren.
       
    2. Ihre Nettoexistenzmittel dürfen 3.490 Euro nicht übersteigen (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022) (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 3.820 Euro).
       
    3. Sie dürfen keine Entlohnungen erhalten, die für Sie Werbungskosten darstellen.
       
    4. Sie dürfen als Student-Selbstständiger keine Entlohnungen als Unternehmensleiter erzielt haben:
      • die Werbungskosten einer Gesellschaft darstellen, in der Sie direkt oder indirekt Unternehmensleiter sind und über die Sie die Kontrolle ausüben, und
      • die mehr als 2.000 Euro brutto betragen und mehr als die Hälfte ihrer steuerpflichtigen Einkünfte darstellen (ohne Berücksichtigung eventueller Unterhaltsleistungen).
  • Wie hoch ist der Steuervorteil?

    Der Betrag der Erhöhung des Steuerfreibetrags hängt davon ab, um welche Personen es sich handelt: 

    • Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und Geschwister im Alter von 65 Jahren oder älter mit einer verminderten Selbstständigkeit von mindestens 9 Punkten (man spricht dann von pflegebedürftigen Personen): 5.060 Euro pro Person (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022) (5.540 Euro für Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023).

      Achtung!

      Wenn diese pflegebedürftige Person eine schwere Behinderung hat und für das Steuerjahr 2021 als Elternteil, Großelternteil, Urgroßelternteil, Bruder oder Schwester im Alter von 65 Jahren oder älter steuerlich zu Ihren Lasten war, gilt die Übergangsregelung bis einschließlich Steuerjahr 2025. Sie geben dies in der Erklärung an. Der Steuerfreibetrag beläuft sich auf 6.740 Euro (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022) (7.400 Euro für Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023). Diese Übergangsregelung gilt bis einschließlich Steuerjahr 2025, wenn die Erhöhung des Steuerfreibetrags, die gewährt werden kann, höher ist.

      Für die Berechnung der Nettoexistenzmittel müssen die 2022 zuerkannten Pensionen, Renten oder als solche geltende Zulagen bis zu einem Betrag von 28.100 Euro (Steuerjahr 2023) (30.800 Euro für Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023) nicht berücksichtigt werden.

    • Übergangsregelung bis einschließlich Steuerjahr 2025 Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und Geschwister im Alter von 65 Jahren oder älter ohne verminderte Selbstständigkeit von mindestens 9 Punkten, die aber bereits für das Steuerjahr 2021 als Elternteil, Großelternteil, Urgroßelternteil, Bruder oder Schwester im Alter von 65 Jahren oder älter steuerlich zu Ihren Lasten waren: 3.370 Euro pro Person (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022) (3.700 Euro für Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023).

      Personen mit einer schweren Behinderung in Sachen Steuern zählen doppelt.

      Für die Berechnung der Nettoexistenzmittel müssen die 2022 zuerkannten Pensionen, Renten oder als solche geltende Zulagen bis zu einem Betrag von 28.100 Euro (Steuerjahr 2023) (30.800 Euro für Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023) nicht berücksichtigt werden.

      Diese Übergangsregelung gilt bis einschließlich Steuerjahr 2025 (Einkünfte 2024).

    • Jede andere Person zu Lasten Andere Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Geschwister und Personen, die Sie als Kind zu Lasten hatten: 1.690 Euro (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022) (1.850 Euro für Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023).

      Personen mit einer schweren Behinderung in Sachen Steuern zählen doppelt.

      Für die Berechnung der Nettoexistenzmittel müssen Sie den Gesamtbetrag der Pensionen berücksichtigen.

  • Mein(e) Partner(in) arbeitet nicht. Kann ich ihn/sie zu Lasten nehmen?

    Der Ehepaarquotient wird dann zu den Berufseinkünften des Partners mit den niedrigsten Berufseinkünften hinzugerechnet bis diese 30 % der gesamten Berufseinkünfte beider Partner zusammen betragen. Der Ehepaarquotient beträgt höchstens 11.450 Euro (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022) (12.550 Euro für Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023).

    Es wird jedoch kein Ehepaarquotient angerechnet, wenn sich dadurch die geschuldete Steuer für beide Partner zusammen erhöht.

  • Kann ich meine Mutter, die 65 Jahre alt ist und eine Pension bezieht, zu Lasten nehmen?

    Sie können Ihre Mutter genauso wie Ihre anderen Verwandten in aufsteigender Linie und Ihre Geschwister, die 65 Jahre und älter sind und eine Pension beziehen, zu Lasten nehmen, wenn sie die unter der Frage „Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um steuerlich zu Lasten sein zu können?“ genannten Bedingungen erfüllen.

    Der Steuervorteil und die Art und Weise, wie die Nettoexistenzmittel berechnet werden, unterscheiden sich je nach der Kategorie, in die Ihre Mutter fällt. Lesen Sie dazu die Antwort auf die Frage „Wie hoch ist der Steuervorteil?“

  • Kann ich eine Person zu Lasten nehmen, die 2022 verstorben ist?

    Wenn sie alle Bedingungen erfüllen, gelten Personen, die 2022 verstorben sind und bereits für das vorangegangene Steuerjahr (Steuerjahr 2022, Einkünfte 2021) zu Lasten waren, auch am 1. Januar 2023 noch als Mitglied des Haushalts. Sie können also noch zu Lasten genommen werden.