Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Vorübergehende ermäßigung der MwSt: Sonnenkollektoren, solare Warmwasserbereiter und Wärmepumpen

Der MwSt.-Satz, der auf Arbeiten anwendbar ist, die die Lieferung mit Installation von Folgendem zum Gegenstand haben:

  • photovoltaische Solarzellen
  • thermische Solarzellen
  • solare Warmwasserbereiter
  • Wärmepumpen

für Wohnungen, die weniger als 10 Jahre alt sind, wird ab dem 1. April 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2023 von 21 % auf 6 % gesenkt.

 Ausführliche FAQ (PDF, 276.69 KB)