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Vorübergehende ermäßigung der MwSt: Sonnenkollektoren, solare Warmwasserbereiter und Wärmepumpen

Verlängerung der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2024. Weitere Informationen.

Der MwSt.-Satz, der auf Arbeiten anwendbar ist, die die Lieferung mit Installation von Folgendem zum Gegenstand haben:

  • photovoltaische Solarzellen
  • thermische Solarzellen
  • solare Warmwasserbereiter
  • Wärmepumpen

für Wohnungen, die weniger als 10 Jahre alt sind, wird ab dem 1. April 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2023 von 21 % auf 6 % gesenkt.

Für Wärmepumpen wurde diese Maßnahme bis zum 31.12.2024 verlängert. Diese Verlängerung gilt nicht für Sonnenkollektoren und solare Warmwasserbereiter. 

 Ausführliche FAQ (PDF, 533.41 KB) (französisch)