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Behinderte Kinder und behinderte Personen zu Lasten

Behinderte Kinder und behinderte Personen zu Lasten

  • Ich habe ein behindertes Kind oder eine andere behinderte Person zu Lasten. Habe ich Anspruch auf einen zusätzlichen Steuervorteil?

    Wenn Sie behinderte Kinder oder andere behinderte Personen zu Lasten haben, haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche Erhöhung des Steuerfreibetrags. Das bedeutet, dass der Teil Ihrer Einkünfte, der nicht besteuert wird, um eine bestimmte Summe erhöht wird, wodurch sich Ihre Steuer verringert.

  • Wie wird der Begriff „behindertes Kind“ steuerlich definiert?

    Es handelt sich hier um ein Kind, für das Sie grundsätzlich Kinderzulagen erhalten.

    Ein Kind gilt als behindert, wenn es zu mindestens 66 Prozent an einer Unzulänglichkeit oder Verminderung der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten aufgrund einer oder mehrerer Erkrankungen leidet.

    Dies entspricht bei den Kinderzulagen für behinderte Kinder mindestens 4 Punkten in Pfeiler 1 (unabhängig von der Gesamtpunktzahl aller drei Pfeiler).

  • Wie wird der Begriff „andere behinderte Person“ steuerlich definiert?

    Unabhängig vom Alter der Person ist festzustellen, dass als Folge von Begebenheiten, die sich vor dem 65. Lebensjahr ereignet haben und die vor diesem Alter festgestellt wurden:

    • entweder ihr körperlicher oder geistiger Zustand ihre Erwerbsfähigkeit auf ein Drittel oder weniger dessen reduziert hat, was eine Person ohne Behinderung durch eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen kann,
    • oder ihr Gesundheitszustand zu einem völligen Autonomieverlust oder zu einer Verringerung der Selbstständigkeit von mindestens 9 Punkten führt, gemessen in Übereinstimmung mit dem Leitfaden und der sozialmedizinischen Tabelle, die im Rahmen der Rechtsvorschriften über Beihilfen für Personen mit Behinderung gelten,
    • oder ihre Erwerbsfähigkeit nach dem Zeitraum primärer Unfähigkeit, der in Artikel 87 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung vorgesehen ist, auf ein Drittel oder weniger reduziert wurde, wie in Artikel 100 desselben koordinierten Gesetzes vorgesehen ist,
    • oder sie durch eine administrative oder gerichtliche Entscheidung für mindestens 66 % bleibend körperlich oder geistig behindert oder bleibend arbeitsunfähig erklärt wurde.
  • Unter welchen Bedingungen ist mein Kind bei mir zu Lasten?

  • Wie hoch ist der Steuervorteil für ein behindertes Kind zu Lasten?

    Der Steuerfreibetrag wird entsprechend der Anzahl Kinder zu Lasten erhöht. Ein behindertes Kind zählt für 2 Kinder.

    Stj. 2023, eink. 2022 Stj. 2024, eink. 2023
    für 1 Kind zu Lasten € 1.690 € 1.850
    für 2 Kinder zu Lasten € 4.340 € 4.760
    für 3 Kinder zu Lasten € 9.730 € 10.660
    für 4 Kinder zu Lasten

    € 15.740

    € 17.250
    für mehr als 4 Kinder zu Lasten
          Zuschlag pro Kind ab dem 4. Kind
    € 15.740
        € 6.010
    € 17.250
         € 6.580

    Beispiel:

    Frau Müller hat 3 Kinder zu Lasten, darunter 1 behindertes Kind. Frau Müller hat daher Anspruch auf den Steuervorteil für 4 Kinder zu Lasten, d. h. 15.740 Euro (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022).

    Weitere Steuervorteile für Kinder zu Lasten: siehe Kinder zu Lasten.

  • Unter welchen Bedingungen kann eine andere Person als mein Kind bei mir zu Lasten sein?

  • Wie hoch ist der Steuervorteil für eine behinderte Person zu Lasten (die nicht mein Kind ist)?

    Der Steuerfreibetrag (Steuerjahr 2021, Einkommen 2020) für behinderte Personen zu Lasten ist unterschiedlich, je nachdem ob es sich handelt um:

    • Ihre Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern usw.), die 65 Jahre oder älter sind: 6.540 Euro pro Person,
    • Ihre Geschwister, die 65 Jahre oder älter sind: 6.540 Euro pro Person,
    • Ihre Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern usw.) unter 65 Jahren: 3.260 Euro pro Person,
    • Personen, zu deren Lasten Sie während Ihrer Kindheit waren: 3.260 Euro pro Person.
  • Wie muss ich meine behinderten Kinder und andere behinderte Personen zu Lasten in meiner Erklärung angeben?

    Sie geben die Anzahl der behinderten Kinder und der anderen behinderten Personen zu Lasten in Ihrer Erklärung in Rahmen II, B an.

    Sie müssen den Nachweis der Behinderung zur Verfügung der Verwaltung halten. Sie müssen ihn Ihrer Erklärung nicht beifügen. Dieser Nachweis bleibt solange gültig, wie der Zeitraum der „Unfähigkeit“ nicht beendet ist.