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Steuerermäßigungen - Habe ich immer noch Anrecht darauf?

Steuerermäßigungen - Habe ich immer noch Anrecht darauf?

  • Was ist eine Steuerermäßigung?

    Ihr Steuerbetrag wird jedes Jahr auf Grundlage Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Einkünfte berechnet. Dieser Betrag kann dank einer Steuerermäßigung vermindert werden.

    Um die Steuerermäßigung zu erhalten, müssen Sie:

  • Wann habe ich kein oder kein vollständiges Anrecht auf eine Steuerermäßigung?

    Ihr Steuerbetrag ist gleich null

    Wenn Ihr Steuerbetrag gleich null ist (z. B. weil Sie keine oder wenig Einkünfte haben), haben Sie kein Anrecht auf eine Steuerermäßigung.

    Ihr Steuerbetrag liegt unter dem Betrag Ihrer Ermäßigung

    Wenn Ihr Steuerbetrag unter dem Betrag Ihrer Ermäßigung liegt (wenn, z. B. Ihre Einkünfte und somit Ihr Steuerbetrag niedrig sind), haben Sie nur Anrecht auf eine Ermäßigung, die auf den Betrag Ihrer Steuer begrenzt ist.

    Beispiel:
    2022 haben Sie 120 Euro gespendet. Der Betrag Ihrer Steuer beträgt 50 Euro. Die Steuerermäßigung beläuft sich theoretisch auf 54 Euro, aber da sie nicht höher als Ihr Steuerbetrag sein kann, ist Ihre Ermäßigung auf 50 Euro begrenzt.

    Nur für Spenden: Es gibt keine Steuerermäßigung für den gespendete Betrag, der 10 % Ihrer gesamten Nettoeinkünfte (2021) überschreitet.

    Der Gesamtbetrag Ihrer Nettoeinkünfte ist auf Ihrem Steuerbescheid vermerkt, und zwar in der Rubrik „Einzelheiten der Berechnung > Global steuerpflichtiges Einkommen“.

    Beispiel:
    2022 hat Jean insgesamt 2.000 Euro gespendet. Seine gesamten Nettoeinkünfte belaufen sich auf 15.000 Euro. Der Betrag der berücksichtigten Spenden ist auf 1.500 Euro begrenzt (= 15.000 Euro x 10 %). Jean kann also höchstens eine Ermäßigung von 675 Euro beanspruchen (= 1.500 Euro x 45 %) (der nochmals auf den Betrag seiner Steuer begrenzt werden kann).

  • Wie hoch ist der Betrag meiner Steuer?

    Ihr Steuerbetrag ist auf Ihrem Steuerbescheid vermerkt, und zwar in der Rubrik „Berechnung der Steuer“, in der Zeile „Aufzuteilende Steuer“.

    Achtung: Sie dürfen Ihren Steuerbetrag nicht mit dem Betrag verwechseln, den Sie zahlen müssen oder der Ihnen erstattet werden muss, nachdem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben.

    Wir berechnen Ihre Steuer nämlich nachdem wir Ihre Steuererklärung erhalten haben. In der Regel haben Sie diese Steuer allerdings über den Berufssteuervorabzug (teilweise) bezahlt, der automatisch jeden Monat von Ihrem Gehalt, Ihrer Pension, Ihrem Arbeitslosengeld usw. einbehalten wird.

    Ist der Berufssteuervorabzug im Vergleich zu Ihrem Steuerbetrag zu hoch ausgefallen, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag erstattet, nachdem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben.

    Beispiel:
    2022 belief sich Jeans Berufssteuervorabzug auf 2.000 Euro. Er füllt seine Steuererklärung 2023 aus. Nach der Berechnung beträgt seine Steuer 1.500 Euro. Der überschüssige Betrag, d. h. 500 Euro, wird ihm nach Erhalt des Steuerbescheids erstattet.

    Ist der einbehaltene Berufssteuervorabzug unzureichend, müssen Sie den übrigen Betrag zahlen, nachdem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben.

    Beispiel:
    2022 belief sich Jeans Berufssteuervorabzug auf 2.000 Euro. Er füllt seine Steuererklärung 2023 aus. Nach der Berechnung beträgt seine Steuer 2.600 Euro. Er muss also die Restsumme, d. h. 600 Euro, nach Erhalt des Steuerbescheids zahlen.

  • Wann ist der Steuerbetrag gleich null?

    Lohnempfänger, Arbeitssuchende, Pensionierte oder Eigentümer

    Jeder hat Anrecht darauf, auf einen bestimmten Betrag seiner Einkünfte keine Steuern zu zahlen. Das heißt, dass ein Teil ihres Einkommens nicht besteuert wird. Diesen nennt man den steuerlichen Mindestbetrag.

    Das bedeutet, wenn Ihre Einkünfte den steuerlichen Mindestbetrag nicht überschreiten, ist Ihre Steuer gleich null, und Sie haben kein Anrecht auf eine Steuerermäßigung.

    Der steuerliche Mindestbetrag kann an Ihre Situation angepasst werden: Personen zu Lasten, Behinderung usw.

    Leistungsempfänger des ÖSHZ

    Personen, die nur ein Eingliederungseinkommen des ÖSHZ beziehen, werden nicht besteuert. Sie haben also auch kein Anrecht auf eine Steuerermäßigung.