Das System der Vorauszahlungen hängt von der Natur des Steuerpflichtigen ab. Wir unterscheiden zwischen natürlichen Personen, Selbstständigen und Gesellschaften.
Vorauszahlungen geben natürlichen Personen Anrecht auf eine Vergütung (Steuersenkung).
Wenn Sie Vorauszahlungen leisten, können Sie eine Vergütung erhalten. Diese wird natürlichen Personen gewährt, die nach Abzug der Vorabzüge und anderer anrechenbarer Beträge noch Einkommensteuern schulden.
In diesem Fall müssen Sie die Vorauszahlungen rechtzeitig und korrekt leisten.
Vorauszahlungen
Wie kann ich eine Vorauszahlung leisten?
Sie möchten Vorauszahlungen leisten, wissen aber nicht wie? Zahlen Sie ganz einfach online über MyMinfin. So zahlen Sie automatisch auf die richtige Kontonummer ein und verwenden die richtige strukturierte Mitteilung. Sie müssen nur den Betrag eingeben, den Sie zahlen möchten, und auf „online zahlen“ klicken.
Ich leiste eine Vorauszahlung über MyMinfin.be
Achtung: wenn der Betrag hoch ist, kann die Transaktion aufgrund eines von Ihrer Bank auferlegten Zahlungslimits abgelehnt werden. Die genaue Höhe dieses Limits variiert von Bank zu Bank, aber Sie können Ihre Bank bitten, Ihr Online-Zahlungslimit zu erhöhen.
Sonstige Zahlungsarten
- Sie können auch per Banküberweisung zahlen:
- Auf das Konto BE61 6792 0022 9117 (BIC: PCHQ BEBB) des „Einnahmezentrums - Dienststelle Vorauszahlungen“ an folgender Adresse: Avenue Roi Albert II 33, 1030 Brüssel,
- mit der strukturierten Mitteilung, die in MyMinfin angegeben ist,
- vorzugsweise über ein auf Ihren Namen eröffnetes Bankkonto.
- Sie können einen Dritten bitten, für Sie zu zahlen (zum Beispiel eine Bank im Rahmen eines Finanzierungsvertrags). Stellen Sie in diesem Fall sicher, dass auch Ihre Bank die strukturierte Mitteilung verwendet, die in MyMinfin angegeben ist.
- Sie können auch per Banküberweisung zahlen:
Wie kann ich eine Vorauszahlung leisten, wenn ich verheiratet bin oder gesetzlich zusammenwohne?
Reichen Sie eine gemeinsame Erklärung mit Ihrem Partner ein, weil Sie verheiratet sind oder gesetzlich zusammenwohnen? Fragen Sie sich, ob Sie eine einzige Vorauszahlung für Sie beide leisten können?
Dies ist nicht möglich: Jeder Partner muss die Vorauszahlungen für eigene Rechnung leisten, um die Vergütung zu erhalten (oder um eine Erhöhung zu vermeiden, wenn einer von Ihnen selbstständig ist). Sie müssen zwei getrennte Zahlungen leisten, und zwar mit der jeweiligen individuellen strukturierten Mitteilung des Partners, für den die Zahlung bestimmt ist. Sie finden diese strukturierte Mitteilung für Vorauszahlungen über Ihr MyMinfin-Profil.
Wann leiste ich Vorauszahlungen?
Möchten Sie als Privatperson Vorauszahlungen leisten, aber wissen nicht, wann Sie dies tun sollen?
Sie sind nicht verpflichtet, eine Vorauszahlung zu leisten, aber wenn Sie dies tun, müssen die Vorauszahlungen innerhalb der festgesetzten Fristen bei uns eingehen. Sie können in jedem der vier Quartale Vorauszahlungen leisten (mit jeweils unterschiedlichen Auswirkungen auf die Vergütung).
Für Steuerjahr 20245 (Einkünfte 2024) bedeutet dies:
- für das erste Quartal: spätestens am 10. April 2024,
- für das zweite Quartal: spätestens am 10. Juli 2024,
- für das dritte Quartal: spätestens am 10. Oktober 2024,
- für das vierte Quartal: spätestens am 20. Dezember 2024.
Dies sind die äußersten Termine, an denen Ihre Zahlung auf unser Konto eingegangen sein muss. Warten Sie mit der Zahlung nicht bis zum letzten Tag, da zwischen Ihrer Zahlungsanweisung und dem tatsächlichen Eingang des Betrags auf unser Konto einige Tage vergehen können. Achtung, jede Zahlung, die bei der Dienststelle Vorauszahlungen nach dem Fälligkeitstermin eingeht, wird automatisch auf das nächste Quartal übertragen.
Welchen Betrag muss ich überweisen?
Sie können den Betrag selbst bestimmen, aber wir empfehlen, jedes Quartal 25 % der Steuer zu überweisen, die Sie am Ende des Jahres zahlen müssten (Mit Tax-Calc können Sie eine anonyme Berechnungssimulation durchführen). Auf diese Weise könnten Sie die gesamte Steuer, die Sie in diesem Jahr zahlen müssten, im Voraus zahlen.
Was ist eine Vergütung? Wie kann ich sie erhalten?
Eine Vergütung ist eine Steuerermäßigung. Wenn Sie genügend Vorauszahlungen leisten, erhalten Sie eine Ermäßigung der zu zahlenden Steuern.
Jede natürliche Person (Lohnempfänger und Pensionierte), die trotz Abzug der Vorabzüge und anderer anrechenbarer Bestandteile (zum Beispiel: Pauschalanteil der ausländischen Steuer, Steuergutschriften, Mobiliensteuervorabzug usw.) noch effektive Steuern schuldet, kann eine Vergütung erhalten.
Was können Sie tun, um eine Vergütung zu erhalten?
Um Anspruch auf die Vergütung zu haben, müssen Sie den Betrag (oder einen Teil des Betrags) der geschuldeten Endsteuer in Form von Vorauszahlungen gezahlt haben. Für die Berechnung der Vergütung werden die Zahlungen bis zu 106 % der geschuldeten Endsteuer berücksichtigt.
Diese 106 % werden auf Ihre Gesamtsteuer abzüglich Berufssteuervorabzug und anderer anrechenbarer Bestandteile (zum Beispiel: Steuergutschriften, Mobiliensteuervorabzug, Pauschalanteil ausländischer Steuer, usw.) berechnet. Sie können mehr oder weniger als diese 106 % zahlen, aber Sie können nie eine zusätzliche Vergütung für den Teil erhalten, der diese 106 % übersteigt.
Sind Sie selbstständig oder Unternehmensleiter?
Für Einkünfte als Selbstständiger oder als Unternehmensleiter haben Sie keinen Anspruch auf eine Vergütung. Sie können sogar eine Steuererhöhung bekommen, wenn Sie nicht genug im Voraus zahlen!
Wenn Sie Einkünfte beider Arten beziehen (z. B. wenn Sie einen Teil des Jahres als Lohnempfänger und einen Teil des Jahres als Selbstständiger gearbeitet haben), werden Ihre Vorauszahlungen zunächst verwendet, um die Erhöhung zu vermeiden. Nur die danach verbleibenden Vorauszahlungen können auf Ihre Einkünfte als Lohnempfänger oder Pensionierter angerechnet werden und kommen daher für eine mögliche Vergütung in Betracht.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ zu den Vorauszahlungen für Selbstständige und Unternehmensleiter.
Wie wird die Vergütung berechnet?
Für Steuerjahr 2025 (Einkommen 2024) entspricht der Betrag dieser Vergütung der Summe folgender Ergebnisse:
- Betrag der 1. Vorauszahlung (VZ1) x 6,00 %
- Betrag der 2. Vorauszahlung (VZ2) x 5,00 %
- Betrag der 3. Vorauszahlung (VZ3) x 4,00 %
- Betrag der 4. Vorauszahlung (VZ1) x 3,00 %
Kann ich die Bestimmung einer bereits geleisteten Vorauszahlung ändern?
Ja, Sie können die Bestimmung einer Vorauszahlung unter bestimmten Bedingungen ändern.
Antrag auf Änderung der Bestimmung über MyMinfin.be
Welche Änderungen der Bestimmung können Sie beantragen?
Sie können beantragen, dass die geleisteten Vorauszahlungen ganz oder teilweise:
- erstattet werden,
- verwendet werden, um eine ausstehende Schuld zu zahlen (das Datum des Antrags entspricht dem Zahlungsdatum),
- auf ein späteres Steuerjahr vorgetragen werden.
Haben Sie als Dritter im Namen eines Steuerpflichtigen eine Vorauszahlung geleistet? Dann können Sie auch eine Berichtigung eines materiellen Fehlers bei der Überweisung beantragen.
Was sind die Bedingungen?
- Die Vorauszahlung darf noch nicht von der vom Steuerpflichtigen geschuldete Einkommenssteuer abgezogen worden sein.
- Sie müssen dies spätestens am letzten Tag des dritten Monats nach dem Besteuerungszeitraum bei uns beantragen.
Wo kann ich eine spezifische Frage zu meiner Akte in Bezug auf die Vorauszahlungen stellen?
Rufen Sie uns an
Werktags von 9 Uhr biz 17 Uhr unter der Nummer 02 572 57 57 (Ortstarif).
Wenden Sie sich per Post an uns
SPF Finances - AGPR Versements Anticipés Avenue du Prince de Liège 133 - boîte 292 5100 Jambes