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Bauen und MwSt.

Lassen Sie Ihr Haus bauen? In den meisten Fällen wird Ihr Steueramt Ihnen ein Formular (111/B57) zusenden, in dem Sie gebeten werden, mehrere Auskünfte zu den ausgeführten Arbeiten und den verwendeten Materialien zu erteilen.

Die auf Bauarbeiten und -materialien anwendbare MwSt. beträgt 21 %.

Bauen und MwSt.: Erklärung sowie Steuersatz

  • Ich lasse ein Haus bauen. Was muss ich für die MwSt. tun?

    In den meisten Fällen müssen Sie ein Formular (111/B57) ausfüllen, um mehrere Auskünfte zu den ausgeführten Arbeiten und den verwendeten Materialien zu erteilen.

    Ihre Gemeinde stellt Ihnen für den Bau Ihrer Wohnung eine Städtebaugenehmigung aus und setzt Ihr Steueramt davon in Kenntnis.

    Ihr Steueramt schickt Ihnen das Formular automatisch zu, nachdem Sie Ihre Städtebaugenehmigung erhalten haben.

    Aufgrund Ihrer Antworten bestimmen wir, ob wir Ihre Akte für eine zusätzliche Überprüfung des Normalwerts Ihres Hauses auswählen.

  • Wie und wann sende ich das Formular (111/B57) zurück?

    Sie füllen das Formular, (das Sie per Post von Ihrem Steueramt erhalten haben) aus und senden es spätestens 3 Monate nach Erhalt des neuen Katastereinkommens zurück.

    Senden Sie uns das Formular vorzugsweise per E-Mail an die Adresse, die in dem grauen Rahmen des Schreibens aufgeführt ist, oder per Post (an die Dienststelle, die es Ihnen zugestellt hat).

  • Ich habe meine Städtebaugenehmigung bereits übermittelt bekommen, aber das Formular (111/B57) noch nicht erhalten. Was muss ich tun?

    In bestimmten Fällen senden wir Ihnen kein Formular zu. Sie brauchen dann nichts zu unternehmen.

    Sie müssen das Formular nur ausfüllen, wenn Sie eines erhalten.

  • Ich habe mein Formular (111/B57) verloren. Was kann ich unternehmen?

    Sie können das Formular nicht mehr finden und möchten ein Duplikat erhalten. Sie können ein Formular bei Ihrem Veranlagungsamt anfordern. Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Veranlagungsamtes finden Sie auf www.finanzen.belgium.be/de in unserem Leitfaden der Dienststellen (Privatperson > Erklärung > Bauten - MwSt.-Erklärung >Gemeinde, in der das Gebäude gelegen ist).

  • Welche Anlagen muss ich dem Formular (111/B57) beifügen?

    Sie müssen nur dann Dokumente anhängen, wenn dies im Schreiben verlangt wird.

    Sie müssen keine Rechnungen und Pläne beifügen. Wir können sie gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt anfordern.

  • Muss ich die Pläne, Kostenvoranschläge und Rechnungen bezüglich meines Hausbaus aufbewahren? Wie lange?

    Sie müssen folgende Dokumente aufbewahren:

    • den genehmigten und endgültigen Plan Ihres neuen Hauses, unterzeichnet vom Architekten.
    • den Kostenvoranschlag oder das Lastenheft.
    • alle Originalrechnungen.
    • eventuelle Belege, dass Sie, Ihre Familienangehörigen oder Dritte unentgeltlich Arbeiten an Ihrem neuen Haus ausgeführt haben.

    Sie müssen alle Dokumente während 5 Jahren aufbewahren. Dieser Zeitraum läuft ab dem Datum der Zustellung des Katastereinkommens.

    Sie müssen die Dokumente vorlegen, wenn einer unserer Mitarbeiter sie für eine Kontrolle anfordert. Wenn Sie die Dokumente nicht vorgelegen können, gilt die Steuer für diese Dienstleistung als nicht bezahlt, es sei denn, Sie können das Gegenteil nachweisen.

  • Was geschieht, wenn ich nicht oder unvollständig auf das Formular (111/B57) antworte?

    Wenn Sie nicht oder unvollständig auf das Formular antworten, riskieren Sie eine Geldbuße.

    Selbst wenn Sie eine Geldbuße erhalten, müssen Sie das Formular dennoch ausfüllen.

  • Ich habe das Formular (111/B57) an das Steueramt zurückgesandt. Was sind die nächsten Schritte?

    Aufgrund Ihrer Antworten bestimmen wir, ob wir Ihre Akte für eine zusätzliche Überprüfung des Normalwerts Ihres Hauses auswählen.

    Wir finden keine Unregelmäßigkeit in Ihrer Akte

    Sie müssen nichts mehr unternehmen, und Sie werden von uns keine Post mehr erhalten, die Ihre Akte betrifft.

    Allerdings bitten wir Sie, Ihre Dokumente bezüglich des Baus aufzubewahren.

    Wir möchten Ihre Akte überprüfen.

    Wir werden Ihnen ein zweites Formular zusenden, in dem wir Sie um Rechnungen, Pläne, Kostenvoranschläge und andere Informationen bitten.

    Zweck dieser Kontrolle ist es, zu unterscheiden zwischen den Arbeiten von:

    Auf diese Weise können wir feststellen, ob die in Rechnung gestellten Beträge dem Normalwert Ihres Hauses entsprechen.

  • Das Steueramt hat die auf meinen Bau gezahlte MwSt. überprüft. Ich bin mit den Feststellungen nicht einverstanden. Was kann ich jetzt tun?

    Sie können sich unmittelbar mit dem Mitarbeiter, der Ihre Akte bearbeitet hat, in Verbindung setzen. Er wird Ihnen erklären, wie er den Wert Ihrer Wohnung festgelegt hat. Wenn nicht alle Angaben berücksichtigt worden sind, wird er die Akte erneut prüfen.

    Wenn Sie und der Mitarbeiter nicht einig sind, kann eine Sachverständigenuntersuchung von beiden Parteien beantragt werden. Diese muss innerhalb von zwei Jahren nach Zustellung des Katastereinkommens erfolgen.

  • Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz für Arbeitsstunden und Baumaterialien?

    Der Mehrwertsteuersatz beläuft sich auf 21 % für Arbeitsstunden und Materialien, die von den Unternehmern und Selbstständigen in Rechnung gestellt werden. Der Mehrwertsteuersatz beträgt auch 21 % auf Baumaterialien, die Sie selbst kaufen.

    Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 6 % gilt nur für Arbeiten an Privatwohnungen, die mindestens 10 Jahre alt sind.

    Abbruch und anschließender Wiederaufbau einer Privatwohnung kommen in einigen belgischen Städten und unter bestimmten Bedingungen in den Genuss eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 6 %.

  • Ich habe einen Teil der Bauarbeiten selbst und/oder mit Hilfe meiner Familie ausgeführt. Was bedeutet dies in Bezug auf die Mehrwertsteuer?

    Wenn die Arbeiten von Fachleuten oder selbstständigen Unternehmern ausgeführt werden, müssen Sie die auf deren Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer bezahlen.

    Wenn Sie einen Teil der Arbeiten selbst mit Familienmitgliedern und/oder anderen Personen ausführen, zahlen Sie auf diesen Teil der Arbeiten keine Mehrwertsteuer. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass Sie diese Arbeiten tatsächlich selbst und/oder mit der unentgeltlichen Hilfe Ihrer Familienangehörigen und/oder anderer Personen ausgeführt haben.

    In diesem Fall müssen Sie in der Lage sein, Kaufnachweise wie Kassenzettel, Rechnungen usw. für die verwendeten Materialien vorlegen zu können. Sie müssen auch Erklärungen von Familienmitgliedern und/oder anderen Personen vorlegen können, aus denen hervorgeht, dass dIese Ihnen unentgeltlich geholfen haben.

    Wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind und selbst Bauarbeiten ausführen gelten besondere Regeln.