Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Niederländische Einkommenserklärung

Niederländische Einkommenserklärung

  • Ich wohne in Belgien, aber ich arbeite in den Niederlanden. Kann ich in den Niederlanden Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen?

    Ja, wenn Sie ein anspruchsberechtigter nichtansässiger Steuerpflichtiger sind, haben Sie in den Niederlanden Anspruch auf dieselben Steuervergünstigungen wie in den Niederlanden ansässige Personen.

    Sie müssen sich zwei Fragen stellen: Wohnen Sie in Belgien? Zahlen Sie in den Niederlanden Steuern auf mindestens 90 % Ihrer Einkünfte? Wenn ja, sind Sie ein anspruchsberechtigter nichtansässiger Steuerpflichtiger. Sie müssen all Ihre Einkünfte berücksichtigen, d. h. Ihre Einkünfte in den Niederlanden, in Belgien und in anderen Ländern.

    Haben Sie eine(n) Partner(in) und zahlen Sie gemeinsam in den Niederlanden Steuern auf mindestens 90 % Ihrer kumulierten Einkünfte? Wenn ja, sind Sie beide anspruchsberechtigte nichtansässige Steuerpflichtige.

  • Wie werde ich als anspruchsberechtigter nichtansässiger Steuerpflichtiger anerkannt?

    Eine Einkommenserklärung ermöglicht es der niederländischen Steuerverwaltung zu bestimmen, ob Sie ein anspruchsberechtigter nichtansässiger Steuerpflichtiger sind.

    Der FÖD Finanzen validiert diese Erklärung, bevor er sie an die niederländische Steuerverwaltung sendet.

    Gehen Sie wie folgt vor:

    1. Laden Sie das Formular herunter.
    2. Füllen Sie das Formular aus und unterzeichnen Sie es.
    3. Senden Sie es an den FÖD Finanzen
    4. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung. Wir kontaktieren Sie im Falle eines Fehlers oder eines Problems.
    5. Wir überprüfen den Inhalt Ihres Formulars, sobald die Daten Ihrer belgischen Steuererklärung bearbeitet wurden.
    6. Wir senden Ihr Formular an die niederländische Steuerverwaltung.
  • Wann erhält die niederländische Steuerverwaltung meine von der belgischen Steuerverwaltung validierte Einkommenserklärung?

    Nach der Bearbeitung der Daten Ihrer belgischen Steuererklärung überprüfen wir Ihre Einkommenserklärung.Wir können Ihnen kein genaues Datum mitteilen, aber wir werden Ihre Einkommenserklärung bis spätestens Ende Dezember des Steuerjahres (= Jahr, in dem Sie Ihre belgische Steuererklärung einreichen müssen) an die niederländische Steuerbehörde senden.

    Sie brauchen uns in der Zwischenzeit nicht zu kontaktieren. Wir bearbeiten ihren Antrag, sobald wir über die notwendigen Daten verfügen.

    Beispiel:
    Am 28. Juni 2022 reichen Sie Ihre belgische Steuererklärung für das Steuerjahr 2022, Einkünfte 2021 über MyMinfin (Tax-on-Web) ein.

    Am 30. Juni 2022 senden Sie uns Ihre vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Einkommenserklärung über MyMinfin (mit Daten, die mit Ihrer belgischen Steuererklärung übereinstimmen).

    Wir senden Ihre Einkommenserklärung vor dem 31. Dezember 2022 an die niederländische Steuerverwaltung.

  • Ich arbeite in den Niederlanden, aber ich bin kein anspruchsberechtigter nichtansässiger Steuerpflichtiger. Habe ich dennoch Anspruch auf bestimmte Vergünstigungen in den Niederlanden?

    Wohnen Sie in Belgien? Und haben Sie Einkünfte oder Güter in den Niederlanden, die niedriger als 90 % all Ihrer Einkünfte sind? Wenn ja, haben Sie ebenfalls Anspruch auf bestimmte Steuervergünstigungen in den Niederlanden.