Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Steuerbescheid

Für das Steuerjahr 2024 (Einkünfte 2023) können wir die zu zahlende oder zu erstattende Steuer bis zum 30. Juni 2025 festsetzen. Wir können Ihnen jedoch kein genaues Datum nennen, an dem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten werden.

Wussten Sie, dass Sie den Steuerbescheid, sobald er verfügbar ist, auch online über MyMinfin einsehen können?
 

Steuerbescheid

  • Was ist ein Steuerbescheid?

    Nachdem wir Ihre Erklärung erhalten und geprüft haben, berechnen wir Ihre Steuern. Anschließend erhalten Sie einen „Steuerbescheid“ (manchmal auch „Berechnung“, „Mitteilung über Veranlagung“, „Steuerabrechnung“ genannt). Dies ist ein Dokument, in dem Sie den Betrag finden, den Sie zahlen müssen oder der Ihnen erstattet wird.

     Beispiel - Erstattung (PDF, 144.91 KB) (Steuerjahr 2024)
     Beispiel - Saldo Null (PDF, 110.49 KB) (Steuerjahr 2024)
     Beispiel - Zahlung (PDF, 166.96 KB) (Steuerjahr 2024)
  • Wann erhalte ich meinen Steuerbescheid?

    Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um Ihnen so schnell wie möglich und innerhalb der vorgesehenen Frist (siehe hiernach) Ihren Steuerbescheid zukommen zu lassen.

    Ein genaues Datum können wir Ihnen jedoch nicht nennen. Das Datum hängt nämlich von mehreren Faktoren ab: dem Datum der Einreichung Ihrer Erklärung, der möglichen Überprüfung Ihrer Angaben, der Art der Einreichung Ihrer Erklärung (Tax-on-web oder auf Papier) ...

    Achtung: Die Erklärungen, die wir prüfen, werden nicht automatisch bearbeitet. In diesen Fällen wird der Steuerbescheid später versandt.​

    Frist bis 30. Juni

    Bis zum 30. Juni des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem Sie Ihre Erklärung eingereicht haben, haben wir Zeit, die zu zahlende Steuer oder die Rückerstattung festzulegen. Der Versand des Steuerbescheids erfolgt nach der Berechnung der Steuer.​

    • Erklärung 2024 (Einkünfte 2023): Die zu zahlende Steuer oder die Rückerstattung kann bis 30. Juni 2025 festgesetzt werden.

    Sonderfälle

    In bestimmten Fällen (Nichtabgabe der Erklärung, verspätete Erklärung, ungültige Erklärung...) kann es länger dauern, bis Sie den Steuerbescheid erhalten.

  • Wie kann ich meinen Steuerbescheid erhalten?

    Sie können Ihren Steuerbescheid auf zwei Arten erhalten:

    • auf Papier
    • online über Ihre e-Box

    Wenn Sie Ihre Steuerberechnung und zukünftig auch andere Dokumente des FÖD Finanzen online erhalten möchten, aktivieren Sie Ihre e-Box auf www.mye-box.be.

    Wenn Sie verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend sind und eine gemeinsame Erklärung ausfüllen, müssen Sie beide Ihre e-Box aktivieren, um den Steuerbescheid über e-Box zu erhalten.

    Die Mitteilung über e-Box ersetzt den Versand der Steuerberechung über Zoomit. Die Steuerberechnungen sind also nicht mehr in Ihrem Onlinedienst Zoomit verfügbar. Sie können jedoch direkt online über MyMinfin bezahlen.

    Nähere Informationen zur e-Box.

  • Wie weiß ich, ob mein Steuerbescheid versandt wurde?

    Sie können selbst überprüfen, ob wir Ihren Steuerbescheid bereits verschickt haben.
    Ihr Steuerbescheid wird nämlich automatisch zu Ihrer Online-Akte in MyMinfin hinzugefügt:

    Wenn Sie Ihren letzten Steuerbescheid nicht finden, bedeutet dies, dass er noch nicht erstellt wurde.

    Allerdings können wir nicht sagen, wann Ihr Steuerbescheid versandt wird. Es hat also keinen Sinn, unsere Dienste für diese Auskunft zu kontaktieren.

  • Werde ich meinen Steuerbescheid zur gleichen Zeit wie im letzten Jahr erhalten?

    Nein. Das Versanddatum Ihres Steuerbescheids kann von Jahr zu Jahr variieren. Es ist daher normal, dass Sie den Steuerbescheid in diesem Jahr an einem anderen Tag als im Vorjahr erhalten.
  • Ich habe Anrecht auf eine Rückerstattung. Erhalte ich meinen Steuerbescheid später?

    Nein. Wir machen keinen Unterschied zwischen Steuerbescheiden mit Zahlung und Steuerbescheiden mit Rückerstattung.

  • Ich habe eine Erklärung auf Papier eingereicht. Erhalte ich meinen Steuerbescheid später?

    Erklärungen auf Papier müssen zuerst gescannt werden. Sie werden daher später bearbeitet als die über MyMinfin eingereichten Erklärungen, die in der Regel schneller bearbeitet werden.

  • Muss ich meinen Steuerbescheid aufbewahren?

    Ja, Sie müssen Ihren Steuerbescheid wie alle Ihre anderen Steuerbelege zehn Jahre lang aufbewahren.

  • Wie erhalte ich eine Kopie meines Steuerbescheids?

    Sofort: über MyMinfin

    • Besuchen Sie die Website MyMinfin.be und identifizieren Sie sich (über itsme® oder mit Ihrem Personalausweis).
    • Sie finden Ihren Steuerbescheid unter „Meine Dokumente“. Sie können ihn herunterladen und drucken.

    Innerhalb von zwei Wochen: per Telefon

    • Rufen Sie Ihr Zentrum Privatpersonen an. Halten Sie Ihren Personalausweis bereit, bevor Sie anrufen.
    • Sie können nur eine einzige Kopie anfragen.
    • Sie erhalten Ihren Steuerbescheid per Post.

    Sie benötigen mehrere Kopien?

    • Fotokopieren Sie einfach Ihren Steuerbescheid.
    • Sie können diese Fotokopie an die Einrichtungen senden, die Ihren Steuerbescheid anfordern.

    Keine Kopien in unseren Ämtern

    • In unseren Ämtern werden keine Kopien des Steuerbescheids ausgestellt.
  • Wie kann ich die Kontonummer, die auf meinem Steuerbescheid steht, ändern lassen?

  • Was muss ich tun, wenn ich einen Fehler auf dem Steuerbescheid entdecke?

    Wenden Sie sich umgehend an Ihr Veranlagungsamt (die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid). Bei Bedarf können Sie auch einen Widerspruch (FR) einlegen. Alle Informationen dazu finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid unter der Rubrik "Was kann ich tun, wenn ich mit der Besteuerung nicht einverstanden bin?"
  • Meine Situation hat sich im Vergleich zum letzten Jahr nicht geändert, aber ich muss in diesem Jahr mehr zahlen oder bekomme weniger erstattet. Wie kommt es zu diesem Unterschied?

    Ein möglicher Grund ist die Verringerung Ihres Berufssteuervorabzugs (der monatlich von Ihrem Lohn, Ihrer Pension usw. einbehalten wird). Bitte vergleichen Sie den Betrag Ihres Vorabzugs für die beiden Vorjahre.

    Der Berufssteuervorabzug ist eine Art „Anzahlung“ auf den endgültigen Steuerbetrag. Wenn Sie weniger Vorabzug zahlen, kann dies Auswirkungen auf die Steuer haben, die Sie zahlen müssen oder die Ihnen erstattet wird.

    Auch andere Änderungen können sich auf den Betrag Ihrer Steuer auswirken. Während des auf Ihrem Steuerbescheid angegebenen Einkommensjahres:

    • sind eine oder mehrere Personen, die zu Ihren Lasten waren, nicht mehr zu Ihren Lasten (z. B. sind Ihre Kinder ausgezogen),
    • haben Sie ein neues Haus oder ein neues Appartement gekauft,
    • haben Sie keine Ausgaben mehr getätigt, die Anrecht geben auf eine Steuerermäßigung (z. B. haben Sie Ihre Hypothekenanleihe vollständig zurückgezahlt),
    • haben Sie sich im Vorjahr tatsächlich getrennt
    • usw.

    Sie können zudem:

    • die Angaben der beiden betreffenden Erklärungen (oder Vorschläge der vereinfachten Erklärungen) vergleichen. Ihre Dokumente finden Sie in MyMinfin > Meine Dokumente.
    • eine Simulation der Berechnung Ihrer Steuer über Tax-Calc erstellen.
  • Ich werde zu Unrecht in zwei Ländern veranlagt. Was kann ich tun?

    Wenn Sie denken, in zwei Ländern auf dieselben Einkünfte zu Unrecht veranlagt worden zu sein, können Sie in dem Staat, in dem Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz haben, die Einleitung eines Verständigungsverfahrens beantragen. Weitere praktische Informationen zu diesem Verfahren in Ihrem Land finden Sie in den Profilen zum Verständigungsverfahren auf der Website der OECD

  • Ich habe einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten. Erhalte ich noch einen Steuerbescheid?

    Ja, Sie erhalten in jedem Fall einen Steuerbescheid, unabhängig davon, ob Sie sich mit unserem Vorschlag (FR) einverstanden erklärt haben oder nicht.

  • Ich habe meinen Steuerbescheid erhalten. Der angegebene Betrag ist nicht derselbe wie auf meinem Vorschlag der vereinfachten Erklärung oder wie in Tax-on-Web. Warum?

    Der Vorschlag der vereinfachten Erklärung sowie Tax-on-Web geben immer eine Schätzung der Berechnung Ihrer Steuer an. Die endgültige Berechnung erfolgt einige Wochen oder Monate später bei der Bearbeitung.

    Es kann vorkommen, dass bestimmte Informationen zum Zeitpunkt der Schätzung noch nicht bekannt sind (z. B. Satz der Gemeindesteuer, ob ein Sonderbeitrag zur sozialen Sicherheit einbehalten wird usw.). Der Steuerbetrag wird dann in der endgültigen Berechnung anders ausfallen.

    Dazu brauchen Sie nichts zu unternehmen. Berücksichtigen Sie lediglich Ihren Steuerbescheid.

    Wenn Sie mit der endgültigen Berechnung nicht einverstanden sind, können Sie natürlich einen Widerspruch einreichen (indem Sie angeben, was Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist, und erklären, warum).

  • Worauf beziehen sich die Codes in meinem Steuerbescheid?

    Die auf Seite 3 Ihres Steuerbescheids (unter „Zusammenfassung“) vermerkten Codes sind zweierlei Art.

    Angaben der Erklärung: Weitere Informationen finden Sie in Ihrer Erklärung oder in Ihrem Vorschlag der vereinfachten Erklärung.  Sie finden diese(n) in MyMinfin > Meine Dokumente. Sie können auch das „Vorbereitungsdokument“ (das alle Codes der Erklärung enthält) einsehen.

    Administrative Angaben: Hierbei handelt es sich um interne Codes, die automatisch je nach Ihrer persönlichen Lage ausgefüllt werden. Zum Beispiel: der Satz der Gemeindesteuer, Ihr Geburtsdatum usw.

    Liste der wichtigsten administrativen Codes