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Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer ist die Steuer, die Erben auf den Nachlass zahlen. Sie wird auf den Nettowert der unbeweglichen Güter (Haus, Grundstück usw.) und der beweglichen Güter (Bargeld, Möbel, Schmuck usw.) gezahlt, die der Verstorbene hinterlässt, nach Abzug der Schulden. Sie werden auch auf Übertragungen von Todes wegen berechnet. (fiktives Vermächtnis aus Art. 4 bis 11 ErbStGb und Art. 2.7.1.0.3 bis 2.7.1.0.9 VCF).

Die Erhebung der Erbschaftssteuer variiert je nach zuständiger Region:

  • Für die Flämische Region ist der Vlaamse belastingdienst zuständig.
  • Für die Region Brüssel-Hauptstadt und für die Wallonische Region ist der FÖD Finanzen zuständig.