Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ausländische Einkünfte

Sie haben ausländische Einkünfte in Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Italien, Spanien oder Deutschland (aus Immobilien oder beruflicher Art)? Verwenden Sie unsere Anwendung, um zu bestimmen:

  • wie Sie diese Einkünfte in Ihre Erklärung (zur Steuer der natürlichen Personen) eintragen,
  • in welchem Land diese Einkünfte besteuert werden,
  • ob diese Einkünfte der Gemeindesteuer unterliegen.