Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Änderung der Adresse, des Familienstands oder der Kontonummer

Änderung der Adresse, des Familienstands oder der Kontonummer

  • Ich bin umgezogen. Muss ich meine neue Adresse mitteilen?

    Sie brauchen Ihre neue Adresse nicht mitzuteilen. Wir erhalten diese Information automatisch aus dem Nationalregister. Sie brauchen also nichts zu unternehmen.

    Ausnahmen:

    • Ziehen Sie ins Ausland? Das müssen Sie dann vor Ihrer Abreise mitteilen. Weitere Informationen
    • Reichen Sie eine „Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden“ ein? Dann müssen Sie jede Adressenänderung mitteilen.
  • Mein Familienstand hat sich geändert (Heirat, gesetzliches Zusammenwohnen, Trennung, Scheidung, Tod). Muss ich das melden?

    Sie brauchen die Änderung Ihres Familienstandes nicht mitzuteilen. Wir erhalten diese Informationen automatisch aus dem Nationalregister. Sie brauchen also nichts zu unternehmen.

    Ausnahme:

    • Reichen Sie eine „Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden“ ein? Sie müssen uns jede Änderung Ihres Familienstandes mitteilen (bei Heirat, gesetzlichem Zusammenwohnen, Trennung, Scheidung oder Tod).
  • Ich habe die Kontonummer geändert. Wie teile ich das mit?

    Um zu erfahren, wie Sie eine Kontonummer hinzufügen oder ändern können, sehen Sie sich folgende FAQ an.