Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Erstattet werden

Wie und wann erfolgt die Erstattung?

  • Habe ich Anspruch auf eine Steuererstattung oder muss ich Steuern nachzahlen?

    Sie haben Ihren Steuerbescheid noch nicht erhalten (Berechnung der Steuer), möchten aber schon jetzt wissen, ob Sie mit einer Nachzahlung rechnen müssen oder eine Steuererstattung erwarten können? Derzeit können Sie bereits auf zwei Arten eine vorläufige Berechnung erhalten:

    Den definitiven Betrag, den Sie zahlen müssen oder der Ihnen erstattet wird, finden Sie jedoch erst auf Ihrem Steuerbescheid.

  • Wann erhalte ich meine Steuererstattung?

    Sie haben Ihre Steuererklärung eingereicht und möchten wissen, wann Sie Ihre Erstattung erhalten? Das Datum Ihrer Erstattung hängt von dem Datum ab, an dem Sie Ihren Steuerbescheid (Berechnung der Steuer) erhalten.

    Achtung: Verwechseln Sie den Steuerbescheid nicht mit dem Vorschlag der vereinfachten Erklärung (eine vorausgefüllte Erklärung auf der Grundlage der uns bekannten Informationen, damit Sie nicht selbst eine Steuererklärung einreichen müssen). Ob Ihr Vorschlag der vereinfachten Erklärung (oder Ihre normale Erklärung) noch in Bearbeitung ist oder ob Ihr Steuerbescheid bereits verfügbar ist, können Sie unter der Rubrik „Meine Erklärung/Mein Vorschlag der vereinfachten Erklärung“ in MyMinfin nachverfolgen. Sobald der Steuerbescheid vorliegt, finden Sie ihn, wie auch Ihre bisherigen Steuerbescheide, in der Rubrik „Meine Dokumente“ in MyMinfin.

    Sie haben Ihren Steuerbescheid noch nicht erhalten.

    Dann ist es normal, dass Sie noch keine Erstattung erhalten haben. Wir können Ihnen erst eine Erstattung gewähren, wenn wir Ihre Steuererklärung oder Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung in einen Steuerbescheid umgewandelt haben. Dies kann bis zum 30. Juni 2024 dauern (für die Einkünfte von 2022).

    In der Zwischenzeit sollten Sie Ihre Kontonummer in MyMinfin überprüfen und uns gegebenenfalls Ihre aktuelle Kontonummer mitteilen.

    Sie haben Ihren Steuerbescheid bereits erhalten.

    Dann finden Sie das Datum, an dem wir Ihnen Ihre Erstattung gewähren, auf Ihrem Steuerbescheid (nicht zu verwechseln mit dem Vorschlag der vereinfachten Erklärung).

    Wir nehmen die Erstattungen an folgenden Daten vor:

    Monat, in dem ich meinen Steuerbescheid erhalten habe Voraussichtliches Datum meiner Rückerstattung:
    August 2023 Dienstag, 31.10.2023
    September 2023 Donnerstag, 30.11.2023
    Oktober 2023 Freitag, 29.12.2023
    November 2023 Mittwoch, 31.01.2024
    Dezember 2023 Donnerstag, 29.02.2024
    Januar 2024 Freitag, 29.03.2024
    Februar 2024 Dienstag, 30.04.2024
    März 2024 Freitag, 31.05.2024
    April 2024 Freitag, 28.06.2024
    Mai 2024 Mittwoch, 31.07.2024
    Juni 2024 Freitag, 30.08.2024
    Juli 2024 Montag, 30.09.2024

    Bitte beachten Sie, dass es mehrere Tage dauern kann, bis sich der Betrag auf Ihrem Konto befindet.

  • Kann ich meine Steuererstattung schneller als vorgesehen erhalten?

    Nein, Sie können Ihre Steuern nicht schneller als vorgesehen erstattet bekommen.

  • Warum habe ich meine Steuererstattung nicht rechtzeitig erhalten?

    Eine Steuererstattung erfolgt rechtzeitig, wenn Sie am Ende des zweiten Monats nach Erhalt Ihres Steuerbescheids (Berechnung der Steuer) erstattet werden.

    Beispiel: Wenn Sie Ihren Steuerbescheid am 15. Januar erhalten, müssen Sie die Steuer spätestens am 31. März erstattet bekommen. 

    Haben Sie Ihren Steuerbescheid vor mehr als zwei Monaten erhalten und die Steuer wurde Ihnen noch nicht erstattet? Hier finden Sie ein paar mögliche Gründe, warum Sie Ihre Steuer nicht rechtzeitig erstattet bekommen haben.

    Sie haben uns die falsche Kontonummer mitgeteilt.

    Die Erstattung erfolgte auf eine falsche Kontonummer:

    • die Kontonummer wurde falsch eingegeben,
    • die Kontonummer wird nicht mehr verwendet.

    Lesen Sie Wie kann ich meine Kontonummer mitteilen oder ändern?, um Ihre Steuererstattung zu erhalten.

    Wir haben nicht genügend Informationen über Ihre Situation, um Ihre Steuer rechtzeitig erstatten zu können.

    Um Ihre Steuererstattung rechtzeitig vornehmen zu können, benötigen wir in einigen Fällen zusätzliche Informationen. Dies ist z. B. der Fall, wenn:

    Sie haben noch Schulden bei anderen öffentlichen Behörden.

    Wenn Sie noch Schulden bei anderen Behörden haben, können wir die Steuererstattung ganz oder teilweise einbehalten, um Ihre Schulden zu begleichen. In diesem Fall senden wir Ihnen ein Schreiben mit einem Überblick über Ihre Situation und einer Beschreibung der Maßnahmen, die wir daraufhin ergriffen haben. Im Schreiben wird immer eine Kontaktstelle angegeben.

    Ein Dritter hat einen Vorbehalt gegen Ihre Steuererstattung.

    Wenn Sie z. B. der Abtretung Ihres Anspruches auf eine Steuererstattung zugestimmt haben oder wenn ein Gläubiger Ihre Steuern pfändet, ist es möglich, dass diese Person einen Vorbehalt gegen Ihre Steuererstattung hat. Lesen Sie, wie Sie eine Erstattung erhalten, wenn Sie unter kollektiver Schuldenregelung stehen.

  • Wie erhalte ich meine Steuererstattung?

    Sie haben Anspruch auf eine Steuererstattung und möchten wissen, wie Sie diese erhalten? Das hängt davon ab, ob uns Ihre Kontonummer bekannt ist oder nicht.

    Auf Ihrem Steuerbescheid (Berechnung der Steuer) finden Sie Informationen dazu, wie wir Ihnen Ihre Steuern erstatten werden:

    • Wenn uns Ihre Kontonummer bekannt ist, werden wir die Erstattung durch Überweisung auf diese Kontonummer vornehmen.
    • Wenn uns Ihre Kontonummer nicht bekannt ist, senden wir Ihnen eine Postanweisung.

    Wenn Sie verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend sind, wird die uns zuletzt mitgeteilte Kontonummer auf Ihrem Steuerbescheid angegeben.

    Achtung:

    • Eine Erstattung per Postscheckanweisung hat einige Nachteile. Sie müssen zum Postamt gehen und erhalten den Betrag in bar.
    • Außerdem können wir Beträge unter 50 Euro nicht per Postscheckanweisung erstatten (siehe Art. 304/1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992).
    • Zögern Sie also nicht, uns so schnell wie möglich Ihre Kontonummer mitzuteilen.
  • Wie erfahre ich meinen Anteil an der Steuererstattung, wenn der Steuerbescheid auf beide Namen ausgestellt wurde?

    Sie haben Ihren Steuerbescheid (oder Ihre Berechnung der Steuer) erhalten und möchten erfahren, wie hoch Ihr Anteil an der Erstattung ist, auf den Sie Anspruch haben?

    Im Falle einer tatsächlichen Trennung senden wir Ihnen einige Tage nach Zusendung des Steuerbescheids automatisch Ihre Aufteilung nach Anteilen zu.

    Wenn Sie diese Aufteilung zur Information erhalten möchten (obwohl Sie in einer Partnerschaft leben), können Sie ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben, einen Antrag bei Ihrem Infocenter einreichen:

    • über unser Kontaktformular, indem Sie „Alle steuerlichen Fragen und Fragen zur Zahlung und Erstattung“ und „Ich bekomme eine Erstattung“ auswählen,
    • per Telefon unter 02 572 57 57 mit dem Telefoniecode „19359“.

    Wir senden Ihnen per Post ein Dokument zu, aus dem Ihre gesetzlichen Anteile hervorgehen.

    Wenn Sie nach Erhalt Ihrer Aufteilung Fragen haben bezüglich:

    • Ihrer Berechnung, können Sie sich an Ihren Dienst „Berechnung“ wenden (der auf Seite 2 Ihres Steuerbescheids angegeben ist).
    • Ihrer Erstattung, können Sie uns telefonisch unter 02 572 57 57 mit dem Telefoniecode „19359“ erreichen.

Änderung der Kontonummer

  • Wie kann ich meine Kontonummer mitteilen oder ändern?

    Damit Sie Ihre Erstattung schnell und sicher erhalten, ist eine Aktualisierung Ihrer Kontonummer beim FÖD Finanzen unerlässlich. Sie können uns Ihre (neue) Kontonummer auf drei verschiedene Arten mitteilen, die hier in der Reihenfolge ihrer Sicherheit und Effizienz aufgeführt sind:

    1. Online über MyMinfin

    Am einfachsten und schnellsten geht dies über MyMinfin.

    Ihre Kontonummer ändern über MyMinfin.be

    Benötigen Sie Hilfe? Dann sehen Sie sich unser Video-Tutorial an oder lesen Sie unsere nachfolgenden Erläuterungen:

    • Melden Sie sich mit Ihrem Personalausweis (eID), der Anwendung „itsme“ oder einem anderen digitalen Schlüssel an.
    • Wählen Sie „im eigenen Namen“ und klicken Sie auf „Weiter“.
    • Klicken Sie auf „Meine Kontonummer ändern“ in der Rubrik „Meine Zahlungen und Erstattungen“.
    • Tragen Sie Ihre Bankdaten ein und klicken Sie auf „Änderungen bestätigen“.

    Achtung: Wenn Sie verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend sind, begleichen wir Ihre gemeinsame Erstattung auf die auf dem Steuerbescheid angegebene Kontonummer, es sei denn, Sie oder Ihr Partner teilen uns nach dem Versand des Steuerbescheids und vor dem zehnten Tag des Monats Ihrer Erstattung eine neue Kontonummer mit.

    Beispiel: Für einen Versand am 14.09.2022 wird die letzte zwischen dem 14.09.2022 und dem 10.11.2022 angegebene Kontonummer verwendet (und die Erstattung erfolgt am 30.11.2022).

    2. Über unser gesichertes allgemeines Kontaktformular 

    Sie haben keinen Zugang zu unseren EDV-Anwendungen und möchten, dass wir Ihre Kontonummer für Sie eingeben? 

    2.1. Papier-Formular das Sie mit Ihren Steuerbescheid erhalten haben

    Wenn Sie Ihren Steuerbescheid (Berechnung der Steuer) erhalten haben, auf dem eine Erstattung angekündigt wird, und wenn die von Ihnen gewünschte Kontonummer nicht unter Ihrem Namen in unserer Datenbank angegeben ist, finden Sie ebenfalls ein Papierformular zum Ausfüllen. 
    • Füllen Sie das Formular, das Ihrem Steuerbescheid beigefügt ist, vollständig aus und vergessen Sie nicht, die Artikelnummer Ihrer Besteuerung (siehe grauer Rahmen oben rechts auf Ihrem Steuerbescheid) und Ihre IBAN anzugeben. 
    • Unterschreiben Sie das Formular.
    • Laden Sie dieses Papierformular und alle notwendigen Anlagen vor dem 5. des Monats Ihrer Erstattung über unser gesichertes allgemeines Kontaktformular hoch. Steht auf Ihrem Steuerbescheid als Erstattungsdatum z. B. der 30.08.2022, so müssen Sie uns das Formular vor dem 05.08.2022 übermitteln, um diese Erstattung auf das Konto zu erhalten, dessen Kontonummer Sie uns mitteilen möchten. 

    2.2. Online-Kontaktformular

    Möchten Sie die bekannte Kontonummer durch unsere Dienste ändern lassen? 
    Wenn Sie uns eine Änderung Ihrer Kontonummer mitteilen möchten (und das Formular nicht zusammen mit Ihrem Steuerbescheid erhalten haben), können Sie uns Ihre Bankdaten über unser gesichertes allgemeines Kontaktformular mitteilen, indem Sie 
    • die Pflichtfelder ausfüllen,
    • unbedingt einen Nachweis Ihrer Identität (vorzugsweise eine Kopie Ihres Personalausweises oder eventuell Ihres Führerscheins oder  Ihrer Bankkarte oder auch Ihres Reisepasses) hochladen, 
    • eine Kopie Ihrer Unterschrift als Anlage beifügen, 
    • in dem Feld „Formulieren Sie hier Ihre Frage“ Folgendes angeben: „Antrag auf Eingabe einer Kontonummer in die Datenbank des FÖD Finanzen“. 
    Achtung: Ohne Identitätsnachweis werden keine Bankdaten in unsere Datenbank eingegeben. 
    Achtung: Wenn Sie verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend sind, muss Ihr Partner uns ebenfalls einen Antrag über ein Kontaktformular auf seinen Namen zukommen lassen. Die Eingabe von Bankdaten erfolgt pro Bürger und keinesfalls kann die Eingabe der Daten über ein einziges Formular für mehrere Bürger vorgenommen werden. 

    3. Auf dem Postweg

    Achtung! Die Übermittlung von Bankdaten auf dem Postweg ist mit einer längeren Bearbeitungszeit verbunden und vor allem weniger sicher. Darüber hinaus erhalten Sie Ihre Erstattung möglicherweise verspätet, wenn wir Ihr Schreiben nicht rechtzeitig bearbeiten können.

    3.1 Papier-Formular das Sie mit Ihren Steuerbescheid erhalten haben

    Wenn Sie Ihren Steuerbescheid (Berechnung der Steuer) erhalten haben, auf dem eine Erstattung angekündigt wird, und in unserer Datenbank keine Kontonummer auf Ihren Namen angegeben ist, finden Sie ebenfalls ein Formular zum Ausfüllen. 
    • Füllen Sie das Formular, das Ihrem Steuerbescheid beigefügt ist, vollständig aus. Vergessen Sie nicht, die Artikelnummer Ihrer Besteuerung (siehe grauer Rahmen oben rechts auf Ihrem Steuerbescheid) und Ihre IBAN anzugeben. 
    • Unterschreiben Sie das Formular. 
    • Senden Sie alles an die folgende Adresse: 

                      Infocenter

                      Avenue Prince de Liège (JB) 133 bte 126 

                      5100 Jambes  

    • vor dem 20. des Monats vor dem Monat der Erstattung. Steht auf Ihrem Steuerbescheid als Erstattungsdatum z. B. der 30.08.2022, so müssen Sie uns das Formular vor dem 20.07.2022 übermitteln, um diese Erstattung auf das neue Konto zu erhalten, dessen Kontonummer Sie uns mitteilen. 

    3.2 Brief zu senden

    Wenn Sie uns eine Änderung Ihrer Kontonummer mitteilen möchten (und das Formular nicht zusammen mit Ihrem Steuerbescheid erhalten haben), können Sie uns Ihre Bankdaten an die folgende Adresse senden: 

                     Infocenter 

                     Avenue Prince de Liège (JB) 133 bte 126 

                     5100 Jambes

    Fügen Sie ein Schreiben bei mit:  

    • Ihren vollständigen Bankangaben, 
    • Ihrer nationalen Nummer, 
    • Ihrer Unterschrift
    • einem Nachweis Ihrer Identität (vorzugsweise eine Kopie Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheins, Ihrer Bankkarte oder auch Ihres Reisepasses).   

    Achtung: Ohne Identitätsnachweis werden keine Bankdaten in unsere Datenbank eingegeben. 

    Achtung: Wenn Sie verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend sind, muss Ihr Partner das Schreiben mit dem Antrag auf Eingabe einer Kontonummer ebenfalls unterschreiben und angeben, dass das Bankkonto auch auf seinen Namen einzutragen ist, sowie eine Kopie seines Identitätsdokuments beifügen. Die Eingabe von Bankdaten erfolgt pro Bürger und keinesfalls kann die Eingabe der Daten in unsere Datenbank vorgenommen werden, wenn der Antrag unvollständig ist. 


    Fälligkeitstermine für die Änderung Ihrer Kontonummer je nach gewähltem Kanal:

    MyMinfin bis zum 10. des Monats Ihrer Erstattung
    Allgemeines Kontaktformular bis zum 5. des Monats der Erstattung
    Postweg bis zum 20. des Monats vor dem Monat der Erstattung

  • Wie viel Zeit habe ich, um meine Kontonummer zu ändern, nachdem ich meinen Steuerbescheid erhalten habe?

    Sie haben Ihren Steuerbescheid (Berechnung der Steuer) erhalten und festgestellt, dass die Kontonummer nicht korrekt ist?

    In diesem Fall müssen Sie uns die Änderung Ihrer Bankverbindung vor dem 5. des Monats Ihrer Steuerrückerstattung mitteilen. Dieses Datum befindet sich auf Ihrem Steuerbescheid.

  • Ich habe ein Schreiben erhalten, in dem ich aufgefordert wurde, meine Kontonummer mitzuteilen. Ist das Schreiben zuverlässig?

    Sie haben ein Schreiben erhalten, in dem Sie aufgefordert werden, Ihre Kontonummer mitzuteilen, aber Sie denken, dass es sich um einen Betrug handeln könnte?

    Lesen Sie, wie Sie Ihre Kontonummer sicher weitergeben können.

Erstattung per Postanweisung

  • Wo kann ich eine Postanweisung einlösen und wie lange ist sie gültig?

    Sie haben Ihre Steuererstattung per Postanweisung (Scheck) erhalten?

    Sie kann Ihnen nur in einem Postamt ausgezahlt werden. Sie müssen dies innerhalb von drei Monaten nach dem Ausstellungsdatum Ihrer Postanweisung tun. Dieses Ausstellungsdatum finden Sie auf der Postanweisung. Das Postamt wird Sie in bar auszahlen.

    Ist Ihre Postanweisung nicht mehr gültig?

    Dann müssen Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

  • Was muss ich unternehmen, wenn ich die Postanweisung nicht erhalten oder verloren habe?

    Sie sollten Ihre Steuererstattung per Postanweisung (Scheck) erhalten, aber Sie haben Ihre Postanweisung nicht am vorgesehenen Datum erhalten?

    Beachten Sie, dass der Versand Non-Prior erfolgt und sich die Zustellung um einige Tage verzögern kann. Haben Sie einige Tage später noch immer nichts erhalten? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

    1. Lassen Sie uns Ihre Kontonummer zukommen und nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um uns mitzuteilen, dass Sie Ihre Erstattung doch per Banküberweisung erhalten möchten.
    2. Fordern Sie ein Duplikat Ihrer Postanweisung bei bpost bank an.
  • Was muss ich unternehmen, wenn ich meine Steuererstattung nicht per Postanweisung erhalten möchte?

    Wenn auf Ihrem Steuerbescheid (Berechnung der Steuer) steht, dass Sie Ihre Steuern per Postanweisung erstattet bekommen, liegt das daran, dass uns Ihre Kontonummer nicht bekannt ist.

    Sie können uns Ihre Kontonummer auf zwei Arten mitteilen. Achtung: Sie müssen uns Ihre aktuelle Kontonummer vor dem 20. des Monats nach Erhalt des Steuerbescheids mitteilen. Dieses äußerste Datum finden Sie auch auf Ihrem Steuerbescheid.

  • Was muss ich tun, wenn meine Postanweisung nicht mehr gültig ist?

    Eine Postanweisung bleibt ab dem Ausstellungsdatum, das auf der Postanweisung vermerkt ist, drei Monate gültig.

    Ist die Gültigkeitsdauer abgelaufen? Dann sendet Bpost uns das Geld zurück. Teilen Sie uns Ihre Kontonummer mit, dann sorgen wir dafür, dass Sie Ihre Erstattung so schnell wie möglich erhalten.

  • Was muss ich tun, wenn ich eine Postanweisung auf den Namen eines Verstorbenen erhalte und die Post nicht zahlen will?

    Sie haben als Erbe eine Postanweisung (einen Scheck) auf den Namen eines Verstorbenen erhalten und möchten diesen einlösen? 

    In diesem Fall senden Sie uns bitte ein Dokument mit:

    • der Artikelnummer der Besteuerung (siehe oben auf der zweiten Seite der Postanweisung),
    • Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen,
    • Ihrer IBAN,
    • einer Kopie Ihres Personalausweises,
    • Ihrer Unterschrift.

    Senden Sie das per Brief an:

    SPF Finances - AGPR Team Remboursements
    Avenue du Prince de Liège 133 - boîte 299
    5100 Jambes

Erstattung bei Schulden

  • Erhalte ich meine Erstattung, wenn ich noch Schulden bei anderen öffentlichen Behörden habe?

    Laut Ihrem Steuerbescheid (Berechnung der Steuer) haben Sie Anspruch auf eine Steuererstattung, aber Sie haben auch noch Schulden bei anderen öffentlichen Behörden?

    In den meisten Fällen erhalten Sie dann keine oder nur einen Teil Ihrer Erstattung. Wir behalten den Teil Ihrer Erstattung ein, der zur Begleichung Ihrer Schulden benötigt wird. Wenn dies auf Sie zutrifft, werden wir Sie per Brief davon in Kenntnis setzen.

  • Erhalte ich meine Erstattung noch, wenn ich unter kollektiver Schuldenregelung stehe?

    Wenn Sie unter kollektiver Schuldenregelung stehen, überweisen wir Ihre Steuererstattung an Ihren Schuldenvermittler.

  • Erhalte ich meine Erstattung noch, wenn jemand sie gepfändet hat?

    Sie haben Anspruch auf eine Steuererstattung, aber ein Gläubiger hat sie gepfändet?

    Dann kann Ihr Gläubiger uns verpflichten, Ihre Erstattung einzubehalten. Wenn wir eine Pfändung erhalten, wird der Gläubiger Sie davon in Kenntnis setzen. Wir müssen dann Ihre gesamte Erstattung an den Gerichtsvollzieher übergeben, der sie zur Begleichung Ihrer Schulden verwenden wird. Wenn nach der Auszahlung des/der Gläubiger(s) ein Betrag übrig bleibt, wird dieser natürlich an Sie ausgezahlt. 

    Was ist, wenn Sie mehrere Gläubiger haben?

    Im Falle einer Pfändung übergeben wir die gesamte Erstattung an den Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher verteilt dann Ihre Erstattung an die Gläubiger, wobei er deren eventuelle Vorzugsrechte berücksichtigt: Bestimmte Schuldenarten (wie Sozialbeiträge oder Berufssteuervorabzug) haben Vorrang vor anderen Schuldenarten und müssen daher zuerst zurückgezahlt werden. 

  • Erhalte ich meine Erstattung noch, wenn ich einer Abtretung meiner Erstattungsansprüche zustimme?

    Sie haben Anspruch auf eine Steuererstattung, aber Sie haben eine Vereinbarung mit einem Gläubiger, um Ihre Steuererstattungsansprüche abzutreten?

    Dann kann Ihr Gläubiger uns verpflichten, Ihre Erstattung einzubehalten. Wenn wir eine Pfändung oder eine Schuldforderungsabtretung erhalten, wird der Gläubiger Sie davon in Kenntnis setzen. Wir müssen dann Ihre Erstattung (oder einen Teil davon) an den Gläubiger übergeben, der sie zur Begleichung Ihrer Schulden verwenden wird. Wenn nach der Auszahlung des/der Gläubiger(s) ein Betrag übrig bleibt, wird dieser natürlich an Sie ausgezahlt. 

    Was ist, wenn ich mehrere Gläubiger habe?

    Wenn wir eine Schuldforderungsabtretung von mehreren Gläubigern erhalten, werden wir Ihre Steuererstattung zuerst auf die Schulden desjenigen Gläubigers verwenden, von dem wir zuerst einen Antrag auf Abtretung erhalten haben. Sobald diese Schuld vollständig beglichen ist, werden wir den verbleibenden Betrag Ihrer Erstattung an den zweiten Gläubiger abtreten, und so weiter.

  • Wo finde ich eine Übersicht über die Abtretungen und Pfändungen meiner Erstattungsansprüche?

    Sie finden diese Übersicht über MyMinfin.

    Siehe Übersicht über die Abtretungen und Pfändungen meiner Erstattungen über MyMinfin.be

    Dort finden Sie auch den Betrag, für den die Abtretung oder Pfändung erfolgt ist. Es handelt sich dabei nicht unbedingt um den aktuellen Stand Ihrer Schulden. Den aktuellen Stand müssen Sie beim Gläubiger anfordern.

  • Wie kann ich eine Abtretung oder eine Pfändung meiner Steuererstattungsansprüche beenden?

    Sie haben Ihre Steuererstattung aufgrund einer Abtretung oder Pfändung nicht oder nur teilweise erhalten, sind aber damit nicht einverstanden?

    Nur der Gläubiger kann die Pfändung oder Schuldforderungsabtretung beenden oder aussetzen. Sie müssen sich also an den Gläubiger wenden. Ein Anruf, eine E-Mail oder ein an unsere Dienste gesandtes Einschreiben reicht nicht aus, um Einspruch gegen die Abtretung oder Pfändung zu erheben.

Erstattung nach tatsächlicher Trennung

Auf welchen Anteil der Steuererstattung habe ich Anspruch, wenn ich tatsächlich getrennt bin und wie erhalte ich meinen Anteil?

Sie haben zusammen mit Ihrem Ex-Partner Anspruch auf eine Steuererstattung für das Jahr Ihrer tatsächlichen Trennung, aber Sie wissen nicht, wie Sie Ihren Anteil an der Erstattung erhalten können?

Für das Jahr Ihrer tatsächlichen Trennung senden wir sowohl Ihnen als auch Ihrem Ex-Partner einen Steuerbescheid (Berechnung der Steuer) zu. Wenn Sie und Ihr Ex-Partner Anspruch auf eine Steuererstattung für das betreffende Jahr haben, teilen wir diese Erstattung auf der Grundlage der Einkünfte auf, die Sie in diesem Jahr bezogen haben.

Wir teilen Ihnen die Aufteilung per Post mit. In diesem Schreiben bitten wir Sie auch, Ihre Kontonummer zu bestätigen oder uns mit dem beigefügten Formular eine neue Kontonummer mitzuteilen. Senden Sie das Formular an Ihr Team Einnahme. Sie erhalten Ihre Steuern über Ihr Bankkonto oder per Postanweisung zurück (wenn uns Ihre Kontonummer nicht bekannt ist).

Sie haben kein Schreiben erhalten?

Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrem Team Einnahme auf.

Nach einem Todesfall zurückerstattet werden

  • Was muss ich tun, um meinen Anteil an der Steuererstattung meines verstorbenen Ehepartners zu erhalten?

    Grundsätzlich werden die beiden prozentualen Anteile, sprich die Gesamtrückerstattung, an den überlebenden Ehepartner überwiesen, auf das im Steuerbescheid genannte Konto. Sie müssen hierzu nichts unternehmen. Sie müssen dieses Konto jedoch überprüfen und ändern, falls dieses geschlossen ist oder Sie keinen Zugang mehr haben. Sie können Ihre Kontonummer via MyMinfin ändern. Für weitere Informationen, gehen Sie bitte auf diesen Link.

    Die Schulden des überlebenden Ehepartners und diejenigen aus dem Nachlasses, für die wir die Betreibung veranlassen, werden jedoch von diesem Betrag abgezogen.

    Nur in einigen besonderen Fällen werden Sie von unseren Diensten kontaktiert, während der Bearbeitung der Rückerstattung, sprich nach dem Versand des Steuerbescheides. In diesem Fall ist es unerlässlich, dass Sie das ausgefüllte Schreiben und die eventuell angeforderten Anlagen in den geforderten Fristen zurücksenden, um die Rückerstattungsfrist nicht zu verlängern.

  • Was muss ich tun um meinen Anteil an der Steuerrückerstattung meines verstorbenen Partners als gesetzlich Zusammenwohnende/r zu erhalten?

    Jeder Partner hat einen prozentualen Anteil an einer gemeinsamen Steuerveranlagung. Es handelt sich hierbei um die definierte Aufteilung durch die Hauptverwaltung Steuerwesen zwischen den Partnern, in Folge der Steuerberechnung.

    Ihr eigener Anteil wird Ihnen unter Abzug eventueller eigener Schulden überwiesen. Überprüfen Sie jedoch, dass Sie Zugang zum im Steuerbescheid genannten Bankkonto haben, zwecks Steuerrückerstattung. Sie können Ihre Kontonummer via MyMinfin (fgov.be) ändern. Für weitere Informationen, gehen Sie bitte auf diesen Link .

    Im Falle des geszetlichen Zusammenwohnens, erben Sie nicht automatisch von Ihrem verstorbenen Partner. Ihr Partner muss ein Testament zu Ihren Gunsten verfatsst haben.

    Unsere Dienste haben Zugang zu diesen Testamenten, aber Sie können uns nach Erhalt Ihres Steuerbescheides, eine Kopie desselbigen an das Team Einnahme schicken.

    In Ermangelung eines Testamentes zu Ihren Gunsten, werden die gesetzlichen Erben die Steuerrückerstattung erhalten.

  • Was muss ich in anderen Fällen tun: Ich bin Erbe einer verstorbenen Person, die ein Anspruch auf Rückerstattung hat?

    Unsere Dienste kümmern sich um die Suche nach den Erben und ihren Anteilen am Nachlass.

    Jeder Erbe wird auf seinem eigenen Konto ausbezahlt, in Abhängigkeit seines Anteils am Nachlass. Die Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt der Existenz:

    1. von den Schulden des Verstorbenen
    2. von den Schulden des Erben (Jeder für seinen Anteil: Es erfolgt keine Anrechnung des Anteils eines Erben auf die Schulden eines anderen Erben).         

    Wir werden uns nur in besonderen Fällen mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie müssen also nichts tun, außer über die Plattform MyMinFin.be zu überprüfen, ob wir im Besitz Ihres Bankkontos sind. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Erstattung im Ausland

  • Wie stelle ich sicher, dass ich meine Steuern erstattet bekomme, wenn ich in Kürze ins Ausland ziehe?

    Sie ziehen demnächst ins Ausland und möchten sicher sein, dass Sie Ihre Erstattung erhalten? Dann teilen Sie uns Ihre (belgische oder ausländische) Kontonummer mit.

    Wenn uns Ihre Kontonummer zum Zeitpunkt der Auszahlung Ihrer Erstattung nicht bekannt ist, können wir die Zahlung nicht vornehmen: Wir nehmen keine Erstattungen über internationale Postanweisungen vor, weil wir Kosten zu Ihren Lasten vermeiden möchten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie prüfen, ob auf Ihrem Steuerbescheid die richtige Kontonummer angegeben ist.

    Teilen Sie bitte dem Bevölkerungsdienst der Gemeinde Ihres derzeitigen Wohnsitzes Ihre vollständige Adresse im Ausland mit. So wird Ihre ausländische Adresse auch zu Ihrer offiziellen Adresse im Nationalregister. Wir werden dann alle Dokumente (wie die Steuererklärung und Ihren Steuerbescheid, auch Berechnung der Steuer genannt) an diese Adresse senden.

  • Was muss ich tun, wenn ich im Ausland wohne und keine belgische Kontonummer habe?

    Sie haben Anspruch auf eine Steuererstattung und fragen sich, ob wir diese auf Ihre ausländische Kontonummer überweisen können?

    Das ist möglich. Wenn uns die Kontonummer bereits bekannt ist, müsste sie bereits auf Ihrem Steuerbescheid (Berechnung der Steuer) stehen.

    Sehen Sie, dass auf Ihrem Steuerbescheid keine Kontonummer angegeben ist?

    Dann teilen Sie uns bitte folgende Angaben mit:

    • IBAN,
    • BIC,
    • Inhaber des Kontos,
    • Name des Bankinstituts,
    • für einige Länder (z. B. die Vereinigten Staaten) auch den „Routing-Code“ Ihrer Bank.

    Senden Sie uns alle Informationen über das Kontaktformular zu:

    • Unter „Was ist der Gegenstand Ihrer Frage?“ wählen Sie „Fragen zu Steuern, Zahlung und Erstattung“.
    • Bei der Frage „Es handelt sich um?“ wählen Sie „Zahlung oder Erstattung“.

    Sie sollten jedoch bedenken, dass es einige Wochen länger dauern kann, bis Sie Ihre Steuererstattung erhalten.

    Was ist, wenn uns Ihre Kontonummer nicht bekannt ist?

    Wenn uns Ihre Kontonummer zum Zeitpunkt der Erstattung nicht bekannt ist, können wir die Erstattung nicht vornehmen. Wir nehmen keine Erstattungen über internationale Postanweisungen vor, weil wir Kosten zu Ihren Lasten vermeiden möchten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie prüfen, ob auf Ihrem Steuerbescheid die richtige Kontonummer angegeben ist.

  • In welcher Währung zahlt der FÖD Finanzen?

    Der FÖD Finanzen zahlt immer in Euro.

Aufschubzinsen

Was sind Aufschubzinsen?

Sie haben Widerspruch gegen Ihre Steuerberechnung eingelegt und haben Recht bekommen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Aufschubzinsen.

Dabei handelt es sich um Zinsen, die wir Ihnen auf den Betrag zahlen müssen, den Sie zu Unrecht zu viel bezahlt haben oder den Sie früher zurückerhalten hätten müssen. Aufschubzinsen können auf zu viel bezahlte Steuern, Vorabzüge, Vorauszahlungen, Verzugszinsen, Steuerzuschläge und administrative Geldbußen gezahlt werden.

Wie hoch sind die Aufschubzinsen?

Der Zinssatz kann sich jedes Jahr ändern: Es handelt sich um den für die Verzugszinsen festgelegten Satz abzüglich zwei Prozent. Somit liegt der Zinssatz für Einkünfte, die 2019 erzielt wurden, bei zwei Prozent.

Habe ich Anspruch darauf?

Es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen die zu viel geforderten Steuern einen bestimmten Betrag übersteigen. Dieser Betrag kann sich jedes Jahr ändern. Für Einkünfte, die 2019 erzielt wurden, berechnen wir beispielsweise nur Aufschubzinsen für Beträge von mindestens 3.000 Euro. Darüber hinaus müssen Sie die zu viel geforderten Steuern auch tatsächlich gezahlt haben.

Wie kann ich sie beantragen?

Indem Sie den FÖD Finanzen mit einer Mahnung durch einfachen Brief, einen Widerspruch oder eine Ladung vor Gericht in Verzug setzen

Stellen Sie uns Ihre Frage zu Ihrer Rückerstattung

Wie kann ich eine Frage stellen zu meiner Rückerstattung?

Rufen Sie uns an:

Werktags von 9 Uhr bis 17 Uhr unter 02 572 57 57 (Ortstarif).

Schreiben Sie uns eine E-Mail:

Über das Kontaktformular:

  • Unter „Was ist der Gegenstand Ihrer Frage?“ wählen Sie „Fragen zu Steuern, Zahlung und Erstattung“.
  • Bei der Frage „Es handelt sich um?“ wählen Sie „Zahlung oder Erstattung“.