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Alleinstehender Elternteil

Alleinstehender Elternteil

  • Kann ich als alleinstehender Elternteil einen zusätzlichen Steuervorteil für Kinder zu Lasten erhalten?

    Ja. Der Steuerfreibetrag wird für jedes Kind, das Sie zu Lasten haben, erhöht. Darüber hinaus gibt es eine zusätzliche Erhöhung für Alleinstehende mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten. Für Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022) beträgt dieser Zuschlag 1.690 Euro. (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 1.850 Euro).

  • Kann ich den Steuervorteil für Kinder zu Lasten zwischen mir und meinem Ex-Partner aufteilen?

    Wenn Sie Kinder zu Lasten haben, haben Sie Anspruch auf einen Steuervorteil in Form einer Erhöhung des Steuerfreibetrags. Dieser Vorteil kann grundsätzlich nur dem Elternteil gewährt werden, bei dem die Kinder ihren steuerlichen Wohnsitz haben.

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Steuervorteil für Kinder zu Lasten jedoch auf die Eltern verteilt werden. Das ist die so genannte steuerliche Mitelternschaftsregelung.