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Kinder unter drei Jahren

Steuervorteil für Kinder unter 3 Jahren

  • Ich habe ein Kind unter 3 Jahren. Habe ich Anspruch auf eine Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten?

    Ja. Es gelten die allgemeinen Regeln.

    Weitere Informationen
  • Wie kann ich die Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten beantragen?

  • Habe ich Anspruch auf einen anderen Steuervorteil?

    Für jedes Kind, das:

    • am 1. Januar 2023 noch keine 3 Jahre alt ist
    • und für das Sie keine Kinderbetreuungskosten erklären,​

    haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung des Steuerfreibetrags. Das bedeutet, dass der nicht besteuerte Teil Ihrer Einkünfte steigt, wodurch sich Ihre zu zahlende Endsteuer verringert.

    Für Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022) beträgt diese Erhöhung 630 Euro. (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 690 Euro).

    Sie haben Anspruch auf die Erhöhung des Steuerfreibetrags, wenn Sie die Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, z.B. in folgenden Fällen:

    • Die Kinder werden von einem Elternteil, einem Babysitter, den Großeltern ... betreut.
    • Sie haben keine Berufseinkünfte.
    • Die 2022 gezahlten Betreuungskosten sind sehr gering: Es ist möglich, dass die Erhöhung des Steuerfreibetrags für Sie vorteilhafter ist, wenn Sie die Kinderbetreuungskosten nicht abziehen. Mit der Anwendung Tax-Calc können Sie eine Simulation durchführen, um herauszufinden, was für Sie vorteilhafter ist.
  • Wie erhalte ich die Erhöhung des Steuerfreibetrags für Kinder unter 3 Jahren?

    Um die Erhöhung des Steuerfreibetrags zu beanspruchen, verwenden Sie folgende Codes in Rahmen II.B der Steuererklärung:

    • Allgemeine Regel:
      • 1038 (Anzahl Kinder unter 3 Jahren)
      • 1039 (Anzahl Kinder unter 3 Jahren mit einer Schwerbehinderung)​
    • Mitelternschaft:
      • Das Kind ist zu Ihren Lasten.
        • 1054 (Anzahl Kinder unter 3 Jahren)
        • 1055 (Anzahl Kinder unter 3 Jahren mit einer Schwerbehinderung)
      • Das Kind ist zu Lasten des anderen Elternteils.
        • 1058 (Anzahl Kinder unter 3 Jahren)
        • 1059 (Anzahl Kinder unter 3 Jahren mit einer Schwerbehinderung)​

    Achtung! Neben diese Codes dürfen Sie nur die Kinder eintragen, für die Sie keine Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten beantragen.

  • Kann ich die Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten mit der Erhöhung des Steuerfreibetrags kombinieren?

    Nein. Für dasselbe Kind können Sie die Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten und die Erhöhung des Steuerfreibetrags nicht kombinieren.

    Für jedes Kind unter 3 Jahren müssen Sie daher wählen, welchen Code Sie in Ihrer Steuererklärung ausfüllen.