Besteuerung - Student
Ich arbeite als Student. Muss ich Steuern zahlen?
Das hängt von Ihren Einkünften ab. Sie müssen keine Steuern zahlen, wenn Ihre Einkünfte unter einem bestimmten Jahresbetrag bleiben. Dieser Höchstbetrag ändert sich jedes Jahr und kann je nach Ihrer persönlichen Lage (mit Kindern zu Lasten, einer Behinderung usw.) höher sein.
Ich habe nur Einkünfte als Student und ziehe keine tatsächlichen Werbungskosten ab
Sie müssen keine Steuern zahlen, wenn Sie im Jahr 2023 weniger als 14.514,29 Euro brutto (15.100 Euro im Jahr 2024) verdient haben.
Achtung: Dieser Bruttobetrag gilt nur, wenn Sie:
- außer Ihrer Einkünfte als Student/Lohnempfänger keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte haben,
- in Ihrer Steuererklärung keine tatsächlichen Werbungskosten angeben.
Ich habe andere Einkünfte und/oder ziehe tatsächliche Werbungskosten ab
Ihre Einkünfte (nach Abzug der Werbungskosten) dürfen den Basisbetrag von 10.160 Euro im Jahr 2023 (10.570 Euro im Jahr 2024) nicht überschreiten.
Ich überschreite den Jahresbetrag
Wenn Sie mehr als den jährlichen Brutto-/Basisbetrag verdienen, unterliegen die Einkünfte über dem Grenzbetrag der Steuer. Die Steuer ist „progressiv“, d. h. je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Prozentsatz Ihrer Steuer.
Erstellen Sie eine Schätzung des Betrags Ihrer Steuer über Tax-Calc.
Ich arbeite als Student. Wenn mein Arbeitgeber Steuern auf meinen Lohn einbehält, wie kann ich diese zurückfordern?
Grundsätzlich behält Ihr Arbeitgeber auf jeden von ihm gezahlten Lohn eine Mobiliensteuervorabzug ein, den so genannten „Berufssteuervorabzug“.
Es wird kein Berufssteuervorabzug von Ihrem Lohn abgezogen, wenn:
- ein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht,
- Sie nicht mehr als 600 Stunden im Jahr arbeiten,
- auf Ihren Entlohnungen kein Sozialversicherungsbeitrag geschuldet ist (mit Ausnahme des Solidaritätsbeitrags).
Wenn Ihr Arbeitgeber einen Berufssteuervorabzug auf Ihre Entlohnungen einbehalten hat, können Sie diesen eventuell (ganz oder teilweise) über Ihre Steuererklärung zurückfordern.
Es liegt daher in der Regel in Ihrem Interesse, eine Steuererklärung einzureichen!
Achtung!
Die eventuell von Ihrem Arbeitgeber einbehaltenen Sozialbeiträge werden nicht erstattet.