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Besteuerung

Besteuerung - Student

  • Ich arbeite als Student. Ab welcher Einkommenshöhe muss ich Steuern zahlen?

    Wie jeder, der der Einkommenssteuer unterliegt, haben Sie Anspruch auf einen „Steuerfreibetrag“. Das bedeutet, dass ein Teil ihrer Einkünfte nicht besteuert wird.

    Für Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022) beträgt der Steuerfreibetrag 9.270 Euro.
    Für Steuerjahr 2024 (Einkünfte 2023) beträgt der Steuerfreibetrag 10.160 Euro.

    Wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen diesen Steuerfreibetrag nicht übersteigt, was einem Bruttobetrag von 13.242,86 Euro (Steuerjahr 2023, Einkommen 2022*) entspricht, müssen Sie keine Steuern zahlen. (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 14.514,29 Euro).

    Wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen diesen Steuerfreibetrag übersteigt, unterliegt es normalerweise der Steuer. Diese Steuer ist „progressiv“, d. h. der Steuersatz steigt mit steigendem Einkommen.

    (* sofern das Einkommen ausschließlich aus Arbeitnehmerentlohnungen besteht und die Werbungskosten pauschal festgelegt werden).

  • Ich arbeite als Student. Wenn mein Arbeitgeber Steuern auf meinen Lohn einbehält, wie kann ich diese zurückfordern?

    Grundsätzlich behält Ihr Arbeitgeber auf jeden von ihm gezahlten Lohn eine Mobiliensteuervorabzug ein, den so genannten „Berufssteuervorabzug“.

    Es wird kein Berufssteuervorabzug von Ihrem Lohn abgezogen, wenn:

    • ein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht,
    • Sie nicht mehr als 475 Stunden im Jahr arbeiten,
    • auf Ihren Entlohnungen kein Sozialversicherungsbeitrag geschuldet ist (mit Ausnahme des Solidaritätsbeitrags).

    Wenn Ihr Arbeitgeber einen Berufssteuervorabzug auf Ihre Entlohnungen einbehalten hat, können Sie diesen eventuell (ganz oder teilweise) über Ihre Steuererklärung zurückfordern.

    Es liegt daher in der Regel in Ihrem Interesse, eine Steuererklärung einzureichen!

    Achtung!
    Die eventuell von Ihrem Arbeitgeber einbehaltenen Sozialbeiträge werden nicht erstattet.