Unterhaltsleistungen, die in Belgien Ansässige an Personen zahlen, die im Ausland ansässig sind
Was ist eine Unterhaltsleistung?
Die Unterhaltsleistung bzw. der Unterhalt ist ein Geldbetrag, den jemand regelmäßig (zum Beispiel monatlich oder jährlich) einem Verwandten bzw. (Ex)-Familienmitglied (Kind, Elternteil, Ex-Ehepartner usw.) zahlt, der seinen eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Dies kann die Folge einer gerichtlichen Entscheidung oder einer Vereinbarung zwischen dem „Unterhaltspflichtigen“ (d. h. der Person, die den Unterhalt zahlt) und dem „Unterhaltsberechtigten“ (d. h. der Person, die den Unterhalt erhält) sein.
Kann ich Unterhaltsleistungen, die ich im Ausland gezahlt habe, abziehen?
Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, sind 80 % des gezahlten Unterhaltsbetrags bei der Berechnung der Steuer von Ihrem gesamten Nettoeinkommen abziehbar.
Welche Konsequenzen ergeben sich für den Begünstigten?
Ein im Ausland Ansässiger (= Unterhaltsberechtigter), der eine Unterhaltsleistung einer Person bezieht, die in Belgien ansässig ist (= Unterhaltspflichtiger), wird auf diese Unterhaltsleistung in Belgien besteuert. Er unterliegt somit der Steuer der Gebietsfremden - natürliche Personen.
Der Unterhaltsberechtigte muss jedoch in Belgien nichts unternehmen. Er braucht also keine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden - natürliche Personen auszufüllen.
Der in Belgien Ansässige, der die Unterhaltsleistung zahlt, muss einen Berufssteuervorabzug auf den Unterhalt zahlen. Dieser Berufssteuervorabzug entspricht der Endsteuer auf die Unterhaltsleistung.
Ich zahle Unterhaltsleistung an einen Gebietsfremden. Welche steuerlichen Pflichten habe ich?
Sie haben im Prinzip drei Verpflichtungen:
- den Berufssteuervorabzug auf die Unterhaltsleistung angeben. Dazu müssen Sie eine Erklärung zum Berufssteuervorabzug einreichen.
- den Berufssteuervorabzug zahlen,
- pro Begünstigten eine Karte 281.30 (siehe hiernach) erstellen.
Von der Verpflichtung zur Zahlung des Berufssteuervorabzugs können Sie nur befreit werden, wenn:
- zwischen Belgien und dem Wohnsitzstaat des Begünstigten ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht, und
- dieses Abkommen die Besteuerungsbefugnis ausschließlich dem Wohnsitzstaat des Begünstigten zuerkennt, und
- Sie nachweisen können, dass die Bedingungen des Abkommens erfüllt sind (über eine Wohnsitzbescheinigung, eine Bescheinigung über die Besteuerung der Unterhaltsleistungen im Wohnsitzstaat des Begünstigten usw.)
Sie müssen jedoch immer eine Karte 281.30 ausfüllen und eine Erklärung des Berufssteuervorabzugs einreichen.
Ob Sie den Berufssteuervorabzug zahlen müssen oder nicht:- finden Sie in der Übersichtsliste der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (PDF, 376.63 KB) (Französisch). Sie müssen auf jeden Fall den Berufssteuervorabzug zahlen, wenn der Wohnsitzstaat des Begünstigten nicht in der Liste steht.
- Sie können den vollständigen Text aller Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hier finden.
- Für weitere Informationen kontaktieren Sie den Dienst Internationale Beziehungen: belintax@minfin.fed.be (Achtung: Nur Anfragen, die internationale Abkommen betreffen, werden bearbeitet. Für andere Anfragen kontaktieren Sie das Contact Center).
Wie wird der Berufssteuervorabzug berechnet?
Der auf Unterhaltsleistungen geschuldete Berufssteuervorabzug entspricht 26,75 % von 80 % des Unterhaltsbetrags (oder des Kapitals, das die Unterhaltsleistungen ersetzt).
Wann muss ich als Unterhaltspflichtiger eine Erklärung zum Berufssteuervorabzug einreichen?
Wenn Sie an eine im Ausland ansässige Person Unterhalt zahlen, müssen Sie innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Quartals, in dem Sie die Unterhaltsleistungen gezahlt haben, eine Erklärung zum Berufssteuervorabzug einreichen.
Ausnahme: Wenn der Berufssteuervorabzug, der sich auf Ihre Einkünfte 2023, Steuerjahr 2024, bezieht, 46.810 Euro oder mehr beträgt, müssen Sie innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Monats, in dem Sie die Unterhaltsleistungen gezahlt haben, eine Erklärung zum Berufssteuervorabzug einreichen. (Steuerjahr 2025, Einkünfte 2024: 48.710 Euro).
Wie muss ich als Unterhaltspflichtiger eine Erklärung zum Berufssteuervorabzug einreichen?
Sie können die Erklärung zum Berufssteuervorabzug auf Papier oder online einreichen.
Um Ihre Erklärung zum Berufssteuervorabzug online einzureichen, müssen Sie die Anwendung FinProf verwenden.
Sie können die Erklärung auf Papier bei dem zuständigen Team Einnahme Berufssteuervorabzug anfordern. Sie müssen die Erklärung auf Papier bei diesem Amt einreichen.
Wann und wie muss ich als Unterhaltspflichtiger den Berufssteuervorabzug zahlen?
Sie müssen den geschuldeten Berufssteuervorabzug innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Quartals, in dem Sie die Unterhaltsleistungen gezahlt haben, zahlen.
Ausnahme: Wenn der Berufssteuervorabzug, der sich auf Ihre Einkünfte 2023, Steuerjahr 2024, bezieht, 46.810 Euro oder mehr beträgt, müssen Sie innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Monats, in dem Sie die Unterhaltsleistungen gezahlt haben, eine Erklärung zum Berufssteuervorabzug einreichen. (Steuerjahr 2025, Einkünfte 2024: 48.710 Euro).
Sie können ein Überweisungsformular bei dem zuständigen Team Einnahme Berufssteuervorabzug anfordern.
Welche Karte muss ich als Unterhaltspflichtiger erstellen?
Sie müssen pro Begünstigten eine Karte 281.30 erstellen.
Wann muss ich als Unterhaltspflichtiger Karten erstellen?
Sie müssen jedes Jahr vor 1. März des Jahres nach dem Jahr der Zahlung der Unterhaltsleistungen eine Karte 281.30 pro Begünstigten erstellen.
Beispiel: Wenn Sie 2023 Unterhaltsleistungen zahlen, müssen Sie Ihre Karten vor 1. März 2024 erstellen.
Wie reiche ich die Karten ein?
Machen Sie es vorzugsweise online über die Anwendung Belcotax-on-Web.
Wenn Sie die Karten auf Papier einreichen möchten, müssen Sie diese an das „Zentrum KMU für besondere Angelegenheiten – Berufssteuervorabzug“ senden (siehe den Leitfaden der Dienststellen: „Profi“ > „Erklärung“ > „Erklärung Berufssteuervorabzug – Fragen" > (Geben Sie Ihre Gemeinde an).
Sie können die Karte 281.30 herunterladen und ausdrucken oder sie bei diesem Zentrum beantragen.
Wie muss ich die Karten ausfüllen?
Sie müssen die Karten 281.30 gemäß der Mitteilung an die Schuldner bezüglich der Karte 281.30 ausfüllen.
Wo finde ich weitere Auskünfte?
Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschüre (PDF, 698.54 KB)