Die „Mitteilungen an Schuldner“ enthalten die notwendigen Hinweise, um die verschiedenen Steuerkarten zu verwenden, auszufüllen und zu berichtigen.
Mitteilung an Schuldner
Kartenmodelle (Steuerjahr 2024)
- Entlohnungen der Arbeitnehmer (281.10)
- Pensionen (281.11)
- Ersatzeinkünfte (Kranken- und Invaliditätsversicherung) (281.12)
- Arbeitslosenunterstützungen (281.13)
- Ersatzeinkünfte (Versicherungsgesellschaften) (281.14)
- Einkünfte aus dem Pensionssparen (281.15)
- Gesetzliche Entschädigungen wegen dauerhaftiger Unfähigkeit (281.16)
- Arbeitslosengeld mit Betriebszuschlag (281.17)
- Ersatzeinküfte (281.18)
- Entlohnungen als Unternehmensleiter (281.20)
- Bescheinigung (fiche 281.25)
- Einkünfte aus Vereinstätigkeiten (281.27)
- Einkünfte aus Sharing Economy (281.29)
- Sitzungsgelder (Profite beruflicher Art), Preise, Subsidien, Unterhaltsrenten, usw. (281.30)
- Leibrenten oder zeitlich begrenzten Renten (281.40)
- Karte der in Artikel 17 § 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (EStGB 92) festgelegten Einkünfte aus beweglichen Gütern (281.45)
- Provisionen, Maklerlöhne, Ristornos, Sitzungsgelder, Honorare, Gratifikationen, Vergütungen oder Vorteile jeglicher Art (281.50)
- Auskünfte Öffentliche Dienste - UnterstützungsMaßnahmen im Bereich Energie (281.76)
- Auskünfte Öffentliche Dienste (281.93)