Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Belcotax-on-web

Belcotax On Web ist bestimmt für Arbeitgeber und andere Schuldner von Einkünften, die dem Berufssteuervorabzug unterliegen. Sie sind verpflichtet diese Anwendung zu benutzen, um Ihre Karten 281 und die Übersicht über Ihre Aufstellungen 325 per Internet einzureichen.


Aktuelles

  • 14.03.2023 - Neue Version des Validierungsmoduls Einkommen 2022 – Versand der Karten 281.76 – Auskünfte Öffentliche Dienste – Unterstützungsmaßnahmen im Bereich Energie

    Sie können nun diese Karten mit der neuen Version 1.4.0 des Validierungsmoduls Einkommen 2022 senden (verfügbar auf der Seite „Technische Dokumentation“).

  • 28.02.2023 - Neue Belcotax-on-web-Broschüre für die Einkünfte 2022 verfügbar

    Die neue Broschüre für die Einkünfte 2022 ist jetzt auf der Seite „Technische Dokumentation“ verfügbar.

  • 28.02.2023 - Karten 281.20 (Entlohnungen als Unternehmensleiter): keine Verlängerung der Einreichungsfrist in Belcotax-on-Web

    Die Karten 281.20 müssen vor dem 1. März 2023 bei uns eingehen, genau wie die anderen Einkommenskarten. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.

    Sie müssen eine Karte 281.20 einreichen, für die die in Rahmen 18 „Sonstige Auskünfte“ zu erklärenden Daten nicht vor dem 1. März verfügbar sein werden? Dann bitten wir Sie, die Karte 281.20 rechtzeitig einzureichen und Rahmen 18 leer zu lassen.

    Um Sanktionen zu vermeiden, reichen Sie zwischen dem 15. Mai 2023 und dem 31. Oktober 2023 eine berichtigende Karte ein. Dazu annullieren Sie die ursprünglich eingereichte Karte und ersetzen sie durch eine neue Karte, die alle ursprünglichen Daten enthält, ergänzt um die Daten in Rahmen 18.

    ( Weitere Informationen zur Annullierung einer Karte in der Belcotax-on-Web-Broschüre (PDF, 2.39 MB)).

  • 27.02.2023 - Bescheinigungen für Kinderbetreuung, die im Jahr 2022 geleistet wurde - Elektronische Einreichung - Fristverlängerung

    Wenn Sie Kinderbetreuungsaktivitäten organisieren, die Anspruch auf eine Steuerermäßigung geben, müssen Sie den Eltern eine Bescheinigung ausstellen und die Angaben der Bescheinigung an den FÖD Finanzen übermitteln.

    Angesichts der Schwierigkeiten des Sektors, die Bescheinigungen 281.86 online einzureichen, haben wir beschlossen, die Einreichungsfrist bis einschließlich 31. März 2023 zu verlängern.

    Für Kinderbetreuungsaktivitäten, die im Jahr 2022 stattgefunden haben, müssen Sie die Bescheinigungen nicht online einreichen, wenn Sie auf technische Probleme stoßen. Diese Probleme können Folgendes betreffen:

    • die Hardware,
    • die Software,
    • die Kompetenzen des Personals zur Erstellung korrekter Bescheinigungen.

    In jedem Fall müssen Sie den Eltern immer eine Papierbescheinigung ausstellen. Für Kinderbetreuung, die im Jahr 2022 stattgefunden hat, können Sie noch das alte Format der Bescheinigung verwenden, d. h. Ihre eigene Bescheinigung oder die vorherige, nicht verpflichtende Bescheinigung.

  • 22.02.2023 – Neue Version der XSD-Datei Einkünfte 2022 verfügbar

    Eine neue Version der XSD-Datei ist auf der Seite „Technische Dokumentation“ verfügbar. Sie umfasst die neuen Karten 281.76 (Auskünfte Öffentliche Dienste – Unterstützungsmaßnahmen im Bereich Energie).

  • 06.02.2023 - Belcotax-on-Web Einkünfte 2022 ab sofort verfügbar

    Sie können die Steuerkarten für die Einkünfte 2022 ab sofort über Belcotax-on-Web einreichen.

    Achtung! Sie können die Karten 281.29 (Einkünfte aus der Sharing Economy) und 281.45 (Urheberrechte) noch nicht einreichen. Ab dem 10. Februar 2023 wird es möglich sein, diese zu versenden.

    Sehen Sie sich die Fristen für die Einreichung der Karten an.

    Sehen Sie sich die Broschüre Belcotax-on-Web Einkünfte 2022 an.

    Sehen Sie sich das Validierungsmodul 2022 (Aktualisierung am 02.02.2023) an.

  • 19.01.2023 - Bescheinigungen für Kinderbetreuung, die im Jahr 2022 geleistet wurde - Nationale Nummer

    Wenn Sie oder Ihre Einrichtung Kinderbetreuungsaktivitäten organisieren, die Anspruch auf eine Steuerermäßigung geben, müssen Sie den Eltern eine Bescheinigung ausstellen und die Angaben an den FÖD Finanzen weiterleiten.

    Grundsätzlich ist es verpflichtend, die Nationale Nummer des Kindes und des Elternteils anzugeben, das die Betreuungskosten gezahlt hat. Für Kinderbetreuung, die im Jahr 2022 geleistet wurde, werden wir jedoch auch Bescheinigungen und Angaben ohne diese Nationalen Nummern akzeptieren. Wir sind uns in der Tat bewusst, dass die Einführung von Verfahren zum Erhalt der Nationalen Nummer einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

    Um Fehler bei der Identifizierung zu vermeiden, bleiben die anderen Angaben verpflichtend, insbesondere das Geburtsdatum des Kindes.

  • 22.12.2022 - Öffentlicher Sektor - Neue Regel für die Steuerbefreiung bestimmter Überstunden, die in den Jahren 2020 und 2021 geleistet wurden

    Steuerbefreiung für die Steuerpflichtigen
    Bei unvorhergesehenen Umständen, die ein dringendes Handeln erfordern, können im öffentlichen Sektor geleistete Überstunden entlohnt werden (anstelle von Ausgleichsruhe).

    Infolge des Gesetzes vom 5. Juli 2022 (Artikel 56 bis 59) ist diese Entlohnung nun (unter bestimmten Bedingungen) rückwirkend steuerfrei, und zwar für:
    • maximal 120 Stunden, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. Dezember 2020 geleistet wurden.
    • maximal 120 Stunden, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2021 geleistet wurden.

    Die Begrenzung von 120 Stunden umfasst auch etwaige andere Überstunden, die in kritischen Sektoren, Schlüsselsektoren und im Rahmen der Überstunden zur Wirtschaftsbelebung geleistet werden.

    Weitere Informationen zur Steuerbefreiung finden Sie im Rundschreiben 2022/C/117.
     

    Änderung der Steuerkarten

    Die Einrichtungen Schuldner der Einkünfte (öffentlicher Sektor) müssen in Belcotax-on-Web die Karten 281.10 der betroffenen Steuerpflichtigen ändern. Um eine automatische Neuberechnung der Steuer für den Steuerpflichtigen zu ermöglichen, haben wir ein besonderes Verfahren für die Eingabe der berichtigenden Karten 281.10 eingerichtet:
    • neues Ankreuzfeld 2.032 (in der XML-Datei muss Tag f10_2032_publicsector den Wert 1 enthalten).
    • Beträge, die unter Code x250, x306, x307, x310 und/oder x311 anzupassen sind.
       
    Detaillierte Anweisungen
    Sie haben bereits berichtigende Karten 281.10 für diese Befreiung eingereicht, ohne dieses Verfahren zu befolgen? Senden Sie eine E-Mail an belcotax@minfin.fed.be und geben Sie Folgendes an:
    • Ihre Unternehmensnummer,
    • das Einkommensjahr,
    • die Nummer der Sendung,
    • die laufenden Nummern der betroffenen Karten.
       
    Wir bitten Sie, die Änderungen so schnell wie möglich vorzunehmen (oder uns eine E-Mail zu senden), damit die Steuerpflichtigen in den Genuss der Befreiung kommen können.

    Bitte beachten Sie, dass Belcotax-on-Web für die Einkünfte 2020 ab Oktober 2023 nicht mehr zugänglich sein wird.


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