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Was ist Belcotax-on-Web?

Was ist Belcotax-on-Web?

  • An wen richtet sich Belcotax-on-Web?

    • An Arbeitgeber
    • An andere Schuldner der Einkünfte (Gesellschaften, Vereinigungen, Privatbetriebe und -einrichtungen, öffentliche Behörden und Einrichtungen)
    • An Einrichtungen, die zur Ausstellung von Karten oder Bescheinigungen 281.xx verpflichtet sind (VoG, Stiftungen usw.)
    • An Sozialsekretariate, Buchhaltungsbüros oder andere Gesellschaften bzw. bevollmächtigte Einrichtungen (für Rechnung ihrer Kunden).
  • Was bietet Belcotax-on-Web?

    Belcotax-on-Web ermöglicht es Ihnen, die Karten und Bescheinigungen 281.xx online einzureichen, entweder durch manuelle Eingabe oder per Datendatei.

    Liste der Karten

  • Kann ich noch Karten 281 in Papierform einreichen?

    Durch den Königlichen Erlass vom 03.06.2007 (Belgisches Staatsblatt vom 14.06.2007) wurde für alle Einkommensschuldner die Verpflichtung eingeführt, die Steuerkarten 281.10 bis 281.50 auf elektronischem Wege einzureichen. Die Verwaltung akzeptiert keine Karten 281.10 bis 281.50 mehr in Papierform.

    Es kann Ihnen eine Ausnahme gewährt werden, wenn Sie nicht über die erforderlichen Informatikmittel verfügen. Die entsprechende Anfrage ist zu richten an die E-Mail-Adresse belcotax@minfin.fed.be unter Angabe der ZDU-Nummer des Schuldners, der Art der einzureichenden Karten, deren Anzahl und der Begründung, weshalb Sie für eine Ausnahmeregelung in Betracht kommen.

    Wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, Karten 281.xx in Papierform einzureichen, sind bestimmte Regeln zu beachten:

    • Die Berichtigung von Karten, die in Papierform eingereicht wurden, muss unbedingt ebenfalls in Papierform erfolgen.
    • Bitte beachten Sie, dass das Risiko der Doppelerfassungen besteht. Diese können nicht sofort festgestellt werden, was bei einer elektronischen Eingabe hingegen der Fall ist.

  • Kann ich noch Karten 30 (Unterhaltsleistungen) in Papierform einreichen?

    Wenn Sie pro Jahr nur eine oder einige Karten 281.30 für Unterhaltsleistungen, die Sie zahlen, einreichen müssen, dürfen Sie dies weiterhin in Papierform tun. Sie müssen keine Ausnahmeregelung beantragen.

    Sie können sie beim „Zentrum KMU für besondere Angelegenheiten – Berufssteuervorabzug“ (siehe Leitfaden der Dienststellen einreichen: „Privatperson“ > „Erklärung“ > „Déclaration, paiement et perception précompte professionnel résidents“ > (Geben Sie Ihre Gemeinde an).

    Achtung: Dies gilt nur für Unterhaltsleistungen auf einer Karte 281.30.

  • Welche Karten können eingereicht werden?

    Auskünfte Versicherungsgesellschaften 281.00
    Verzicht auf die Einnahme des Mobiliensteuervorabzugs 281.01
    Entlohnungen 281.10
    Pensionen 281.11
    Ersatzeinkünfte (Versicherung) 281.12
    Arbeitslosengeld 281.13
    Ersatzeinkünfte (Versicherungsgesellschaften) 281.14
    Einkünfte aus dem Pensionssparen 281.15
    Gesetzliche Entschädigungen wegen bleibender Unfähigkeit 281.16
    Arbeitslosengeld mit Betriebszuschlag 281.17
    Ersatzeinkünfte 281.18
    Entlohnungen als Unternehmensleiter 281.20
    Bescheinigungen über zurückgezahlte Summen (Bescheinigung 281.25) 281.25
    Einkünfte aus Vereinstätigkeiten 281.27
    Einkünfte aus der Sharing Economy 281.29
    Anwesenheitsgelder, Preise, Zuschüsse, Unterhaltsleistungen usw. 281.30
    In Leib- oder Zeitrenten enthaltene Einkünfte aus beweglichen Gütern 281.40
    Urheberrechte und ähnliche Rechte 281.45
    Entschädigungen der Parlamentarier 281.49
    Provisionen, Maklergebühren, Rabatte, Sitzungsgelder, Honorare, Gratifikationen, Vergütungen oder Vorteile jeglicher Art 281.50
    Einzahlungen im Rahmen von Lebensversicherungen und Pensionssparen 281.60
    Anleihen: Kapitaltilgungen – Zinsen 281.61
    Lebensversicherung 281.62
    Rechtsschutz 281.63
    Unentgeltliche Zuwendungen 281.71
    Denkmäler und Landschaften, die unter Denkmalschutz stehen 281.72
    Erwerb von Aktien von Kreditgenossenschaften mit sozialer Zielsetzung 281.75
    (Erste) Tax-Shelter-Steuerermäßigung „COVID-19“ 281.77
    Steuerbefreiung Sozialverbindlichkeiten 281.78
    Steuerfreie Pension Gebietsfremder 281.79
    Schecks für Arbeit im Nahbereich oder LBA-Schecks(*) 281.80
    Dienstleistungsschecks (*) 281.81
    Rücklagenfonds Versicherungsträger (*) 281.82
    Zweite Tax-Shelter-Steuerermäßigung „COVID-19“ 281.83
    Mikrofinanzierungsfonds 281.84
    Tax Shelter 281.85
    Ausgaben für Kinderbetreuung 281.86
    Verlust privater Kapitalanlagefonds mit fixem Kapital 281.87
    Tax Shelter Scale-up 281.88
    Erstattungen Sozialbeiträge der Selbstständigen (*) 281.90
    Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Agrarpolitik 281.92
    Auskünfte Öffentliche Dienste – „104ÖD“ 281.93