Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Finprof

Ihre Erklärung zum Berufssteuervorabzug über das Internet

Die Deklaranten des Berufssteuervorabzugs sind seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, ihre Erklärungen zum Berufssteuervorabzug über das Internet (Finprof) zu übermitteln (KE vom 3/6/2007 - BS vom 14/6/2007).

Aktuelles

  • 02/10/2023 - Die Handelszertifikate "Isabel" und "Globalsign" gewähren ab dem 31. Januar 2024 keinen Zugang mehr zu den E-Diensten des FÖD Finanzen.

Ab dem 31. Januar 2024 können Sie sich mit den Handelszertifikaten "Isabel" und "Globalsign" nicht mehr bei den E-Diensten, wie z. B. Finprof, des FÖD Finanzen anmelden. Es gibt jedoch mehrere Alternativen, um sich einzuloggen

  • 18/09/2023 - Neue E-Mail-Adresse

Sie können das Team Berufssteuervorabzug ab heute über die neue Mailadresse teambvprp@minfin.fed.be erreichen. Alle E-Mails, die noch an die alten Adressen versendet werden, werden automatisch auf die neue Adresse umgeleitet.

  • 31/07/2023 - Rückerstattung von zu viel gezahltem Berufssteuervorabzug : wieder möglich.

Ab heute ist es wieder möglich, Rückerstattungen von zu viel gezahltem Berufssteuervorabzug vorzunehmen.

  • 31.07.2023 - Auf dem alten Konto eingegangene Zahlungen : automatisch auf die neue Kontonummer BE85 6792 0036 3806 überwiesen.

Seit dem 07.07.2023 werden alle auf dem Konto BE15 6792 0025 9530 des "Team Einnahme Eupen - Sankt Vith" eingegangenen Zahlungen automatisch auf die neue Kontonummer BE85 6792 0036 3806 übertragen. Seit der Migration und vor diesem Datum wurden alle Zahlungen, die auf der alten Kontonummer (BE15 6792 0025 9530) eingegangen waren, manuell auf die neue Kontonummer BE85 6792 0036 3806 überwiesen.

  • 28.07.2023 - Abschluss von Finprof für die Einkünfte 2022 am 1. Oktober 2023.

Aufgrund der Inbetriebnahme des neuen Meldesystems für den Berufssteuervorabzug im Juni wurde beschlossen, Finprof für die Einkommen 2022 am 1. Oktober 2023 zu schließen.

Um Fehler in letzter Minute zu vermeiden, werden Sie gebeten, Ihre letzten Dateien einige Tage vor dem Stichtag einzureichen, damit Ihnen noch Zeit für Korrekturen bleibt.

Wenn Sie nach diesem Datum noch Korrekturmeldungen für 2022 einreichen möchten, müssen Sie :

  • wenn es sich um eine negative Meldung handelt: eine Beschwerde einreichen.
  • wenn es sich um eine positive Meldung handelt: eine zusätzliche Aufstellung 325 über Belcotax On Web einreichen.

Im Voraus vielen Dank.

  • 18/07/2023 - Technische Probleme bei der Einreichung von Erklärungen zum Berufssteuervorabzug.

Aufgrund einer Überlastung der Systeme des FÖD Finanzen werden technische Probleme bei der Eingabe der Meldungen des Berufssteuervorabzugs über das Programm Finprof (FinprofLegacy) gemeldet. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

Wir entschuldigen uns für diese Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

  • 22/06/2023 - Neues Bankkonto für den Berufssteuervorabzug an der Quelle: BE85 6792 0036 3806.

Achtung, ab dem 22/06/2023 muss der Berufssteuervorabzug auf das einheitliche Bankkonto: BE85 6792 0036 3806 gezahlt werden und dies unabhängig von Ihrem Wohnort.

Zahlungen, die auf die alten Kontonummern BE32 6792 0022 7602 und BE96 6792 0022 7905 geleistet werden, werden vorübergehend auf das neue Bankkonto umgeleitet.

  • 20/06/2023 - FinprofLegacy-Anwendung jetzt verfügbar.

Um auf die FinprofLegacy-Anwendung zuzugreifen, müssen Sie nur auf den Link in der rechten Spalte dieser Seite klicken.

Wir haben den Link zur alten Finprof-Anwendung beibehalten, so dass Sie die alten Meldungen, die Sie eingereicht haben, immer noch sehen können.

  • 16/06/2023 - Erstattung des zu viel gezahlten Berufssteuervorabzugs : vorübergehend nicht möglich.

Aufgrund der Inbetriebnahme von Finprof wird es vorübergehend nicht möglich sein, eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Lohnsteuer vorzunehmen. Wir bemühen uns, diesen Zeitraum so kurz wie möglich zu halten.

Wir bitten um Entschuldigung für diese Unannehmlichkeiten.

  • 09/06/2023 - Einführung des neuen Finprof: Außerordentliche Verlängerung der Frist für die Meldung und Zahlung des Berufssteuervorabzugs (für den Zeitraum Mai 2023) bis zum 29. Juni 2023.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Inbetriebnahme von FinprofLegacy und der Migration der Daten zu gewährleisten, wird Finprof vom 11. Juni (Mitternacht) bis zum 20. Juni 2023 (Mittag) nicht zugänglich sein. Leider können Sie in diesem Zeitraum Ihre Erklärung für den Berufssteuervorabzug nicht elektronisch einreichen.

Deshalb erlauben wir ausnahmsweise, dass die Erklärung und die Zahlung für den Zeitraum Mai 2023 spätestens bis zum 29. Juni 2023 eingereicht und bezahlt werden kann (der Betrag muss bis zu diesem Datum auf dem Konto des FÖD Finanzen gutgeschrieben sein).

Achten Sie bei der Zahlung darauf, dass Sie die richtige strukturierte Mitteilung verwenden. Sie können die zu verwendende strukturierte Mitteilung jederzeit über den Online-Dienst "Berechnung der strukturierten Mitteilung" berechnen. Personen, die üblicherweise Daueraufträge ausführen, weisen wir darauf hin, dass die strukturierte Mitteilung für jeden Monat und jedes Quartal eine andere ist.

  • 09/06/2023 - Berufssteuervorabzug : Die Anwendungen PrP-Pays und Finprof verschmelzen und entwickeln sich zu einer völlig neuen Version von Finprof.

Wir haben die Anwendungen PrP-Pays und Finprof vollständig überarbeitet und modernisiert. Ihre Zusammenführung bildet das neue Finprof, wo Sie ab sofort folgendes finden  :

  • ein Modul zur Einreichung von Erklärungen für den Berufssteuervorabzug: FinprofLegacy (das alte Finprof) ;
  • ein Modul zur Anzeige der Erklärungen und zur Bearbeitung der Zahlungen des Berufssteuervorabzugs (das ehemalige PrP-Pays).

WAS ÄNDERT SICH KONKRET FÜR SIE?

In dem Moment, in dem Sie eine Meldung über die neue Anwendung einreichen, sehen Sie sofort, ob die Meldung angenommen oder abgelehnt wurde. Dies geschieht vollautomatisch, die Mitarbeiter des Teams Lohnsteuervorabzug müssen nicht mehr eingreifen.

Außerdem werden Sie in Zukunft eine Online-Übersicht über Ihre Erklärungen und Zahlungen erhalten können.

Im Laufe der Zeit planen wir auch die Integration verschiedener anderer digitaler Dienstleistungen im Bereich des  Berufssteuervorabzugs.

Leider wird es während der ersten Produktionsphase von Finprof2 vorübergehend nicht möglich sein, einen Kontoauszug des Berufssteuervorabzugs anzufordern. Wir setzen alles daran, diesen Zeitraum so kurz wie möglich zu halten.

Wir werden Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

  • 01/01/2023 - Verteljährliche Meldung: Höchstbetrag für 2023.

Der Höchstbetrag, erwähnt in Artikel 412, Absatz 3, CIR 92 zur Bestimmung, ob Berufssteuerpflichtige im Jahre 2023 dem vierteljährlichen Zahlungssystem unterliegen müssen, wir auf 42.710 € erhöht.

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