Ihre Erklärung zum Berufssteuervorabzug über das Internet
Die Deklaranten des Berufssteuervorabzugs sind seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, ihre Erklärungen zum Berufssteuervorabzug über das Internet (Finprof) zu übermitteln (KE vom 3/6/2007 - BS vom 14/6/2007).
Aktuelles
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03/03/2026 - Anhaltendes technisches Problem bei der Rückerstattung von zu viel gezahltem Berufssteuervorabzug
Aufgrund eines technischen Problems sind wir derzeit nicht in der Lage, bestimmte Rückerstattungen von zu viel gezahltem Berufssteuervorabzug vorzunehmen. Dieses Problem verhindert seit mehreren Monaten eine ordnungsgemäße Bearbeitung dieser Rückerstattungen.
Wir setzen alles daran, dieses Problem so schnell wie möglich zu beheben, und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
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23/01/2026 - Aktualisierung der Periodizitätsberechnung - Erklärungen 2026
Wir informieren Sie darüber, dass die Periodizitätsberechnung inzwischen für die Erklärungen 2026 aktualisiert wurde. Bei dieser Berechnung wird der Schwellenbetrag auf Grundlage der Erklärungen von 2025 angewendet.
Diese Anpassung stellt sicher, dass die Periodizität für das Erklärungsjahr 2026 korrekt gemäß den geltenden Schwellenwerten festgelegt wird.
Sie können die Periodizität im Programm Finprof Legacy über den untenstehenden Bildschirm überprüfen:

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14/01/2026 - Vierteljährliche Erklärung: Grenzbetrag für 2026
Der Grenzbetrag zur Bestimmung, ob die Schuldner der Lohnsteuer im Jahr 2026 dem System der vierteljährlichen Zahlung unterliegen, wird auf 51.480 euro festgesetzt (vgl. Artikel 412 Absatz 3 EStGB 92).
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10/10/2025 - Wichtige Mitteilung: Vorübergehende Unterbrechung von Echtzeitüberweisungen aufgrund eines Bankwechsels und einer Änderung des BIC-Codes
Im Rahmen eines geplanten Bankwechsels am 15. Dezember 2025 wird es zu einer vorübergehenden Unterbrechung von Echtzeitüberweisungen kommen.
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, werden folgende Maßnahmen getroffen:
- Die Kontonummer bleibt unverändert.
- Freitag, 12. Dezember 2025: Keine Echtzeitüberweisungen möglich.
- Wochenende vom 13. und 14. Dezember 2025: Freeze-Periode – keine Echtzeitüberweisungen möglich.
- Ab Montag, 15. Dezember 2025: Echtzeitüberweisungen können wieder wie gewohnt durchgeführt werden.
Diese vorübergehende Maßnahme ist notwendig, um den Übergang zu der neuen Bankumgebung sicher und korrekt zu gewährleisten.
Achtung:
- Ab dem 15. Dezember 2025 müssen Zahlungen aus dem Ausland mit dem BIC-Code von BNP Paribas Fortis, nämlich GEBABEBB, durchgeführt werden.
- Die Zahlungsfrist für den Berufsvorsteuerabzug von November 2025 bleibt für Melder, die nicht mit einem anerkannten Sozialsekretariat arbeiten, unverändert. Die Zahlungsfrist läuft somit bis zum 15. Dezember 2025. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Zahlungen.
Wir danken für ihr Verständnis und die Mitarbeit während dieser kurzen Übergangsphase.
