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Kleinlastwagen

Steuerliche Definition von „Kleinlastwagen“

  • Wie lautet die steuerliche Definition eines Kleinlastwagens?

    Ein Kleinlastwagen ist ein Fahrzeug, das für den Transport von Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg konstruiert und gebaut ist. Dieses Fahrzeug für die gewerbliche Nutzung profitiert in Belgien von einer günstigeren Steuerregelung als Personenkraftwagen.

    Die Bestimmung der Steuerklasse konzentriert sich hauptsächlich auf die Art und Weise, wie der Laderaum vom Fahrgastraum getrennt werden muss, sowie auf das Verhältnis zwischen der Länge des Laderaums und dem Radstand (Abstand zwischen den beiden Achsen). Folglich können die meisten Mono-Space-Fahrzeuge, Geländewagen oder 4x4-Luxusfahrzeuge für Steuerzwecke nicht als Lieferwagen betrachtet werden.

  • Welche Steuervorteile sind mit Kleinlastwagen verbunden?

    Die Vorteile sind wie folgt:

    • 100 % abzugsfähige Betriebsausgaben (für Personenkraftwagen hingegen wird der Abzugsprozentsatz aufgrund verschiedener Kriterien, insbesondere der CO2-Emission des Fahrzeugs, begrenzt. Weitere Informationen zur Begrenzung des Abzugsprozentsatzes für Personenkraftwagen)
    • Investitionsabzug für ein Ein-Mann-Unternehmen
    • Recht auf degressive Abschreibung (= beschleunigte Abschreibung)
    • Abschreibung der Nebenkosten in einem Zug

    Die Überprüfung der technischen Merkmale, die für die steuerliche Definition von Kleintransportern spezifisch sind, wird während der technischen Inspektion durchgeführt.

  • Welche Arten von Kleinlastwagen sind betroffen?

    Die folgenden 4 Autokategorien fallen nach wie vor unter die günstige Steuerregelung und werden daher als Lieferwagen betrachtet:

    1. Pick-ups mit Einzelkabine

    Merkmale:

    • eine vom Laderaum vollständig getrennte Einzelkabine mit maximal zwei Sitzen, ausgenommen der Fahrersitz.
    • eine offene Ladefläche, die möglicherweise durch eine Plane, eine flache, horizontale Abdeckung oder eine Ladungssicherungsstruktur geschlossen ist.

    ​2. Pick-ups mit Doppelkabine 

    Merkmale:

    • eine vollständig vom Laderaum getrennte Doppelkabine mit maximal sechs Sitzen, ausgenommen der Fahrersitz.
    • eine offene Ladefläche, die möglicherweise durch eine Plane, eine flache, horizontale Abdeckung oder eine Ladungssicherungsstruktur geschlossen ist.

    3. Lieferwagen mit Einzelkabine 

    Merkmale:

    • einen Fahrgastraum mit höchstens zwei Sitzen, ausgenommen der Fahrersitz.
    • einen Laderaum, der von dem den Fahrgästen vorbehaltenen Laderaum durch eine Trennwand von mindestens 20 cm Höhe oder, falls dies nicht möglich ist, durch die Rückenlehne der Einzelsitzreihe getrennt ist.
    • einen Laderaum, der mindestens 50 % der Länge des Radstands betragen muss.
    • einen Laderaum, der auf seiner gesamten Fläche mit einem festen waagerechten Boden versehen sein muss, der fester Bestandteil des Aufbaus ist oder dauerhaft an diesem befestigt ist und frei von Befestigungspunkten für zusätzliche Sitzbänke, Sitze oder Sicherheitsgurte ist.

    4. Lieferwagen mit Doppelkabine

    Merkmale:

    • einen Fahrgastraum mit höchstens sechs Sitzplätzen, ausgenommen der Fahrersitz.
    • einen vom Passagierraum getrennten Frachtraum. Der Fahrgast- und der Laderaum müssen über die gesamte Breite und Höhe des Innenraums durch eine starre, nicht abnehmbare und unteilbare Wand vollständig voneinander getrennt sein.
    • einen Laderaum, der mindestens 50 % der Länge des Radstands betragen muss.
    • einen Laderaum, der über seine gesamte Fläche mit einem festen waagerechten Boden versehen sein muss, der fester Bestandteil des Aufbaus ist oder dauerhaft an diesem befestigt ist und frei von Befestigungspunkten für zusätzliche Sitzbänke, Sitze oder Sicherheitsgurte ist.