Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Arten der Betreuung

Arten der Betreuung

  • Mein Kinder unter 14 Jahren bleibt jeden Mittag in der Schule. Ich zahle einen Pauschalbetrag für die Mittagsaufsicht und einen Pauschalbetrag für die warmen Mahlzeiten, die es in der Schule erhält. Können beide Beträge bei der Steuerermäßigung für Kinderbetreuung geltend gemacht werden?

    Nur die Kosten für die Mittagsaufsicht können bei der Steuerermäßigung für Kinderbetreuung berücksichtigt werden. Ausgaben für warme Mahlzeiten fallen nicht unter die Kinderbetreuungskosten.
  • Mein Kind unter 14 Jahren bleibt nach dem Unterricht in der außerschulischen Betreuung. Dort werden die Kinder auch bei ihren Hausaufgaben betreut. Können die Kosten für diese außerschulische Betreuung bei der Steuerermäßigung für Kinderbetreuung geltend gemacht werden?

    Ja.

  • Können Kosten für den Aufenthalt im Internat bei der Steuerermäßigung für Kinderbetreuung geltend gemacht werden?

    Ja.

  • Mein Kind wird von einem Nachbarn, einem Babysitter, einem Familienangehörigen usw. betreut. Habe ich Anspruch auf die Steuerermäßigung für Kinderbetreuung?

    Nein.

    Um die Steuerermäßigung für Kinderbetreuung in Anspruch nehmen zu können, muss die Person, die Ihr Kind betreut, zu den genau definierten Einrichtungen oder Personen gehören, an die die Kosten zu zahlen sind.

    Wenn Ihr Kind jedoch am 1. Januar 2023 (für Steuerjahr 2023) jünger als 3 Jahre ist, haben Sie Anspruch auf einen anderen Steuervorteil, nämlich auf eine Erhöhung des Steuerfreibetrags.

    Weitere Informationen
  • Ich betreue mein Kind selbst und habe somit keine Kinderbetreuungskosten. Habe ich dennoch Anspruch auf einen Steuervorteil?

    Nein.

    Wenn Ihr Kind jedoch am 1. Januar 2023 (für Steuerjahr 2023) jünger als 3 Jahre ist, haben Sie Anspruch auf einen anderen Steuervorteil, nämlich auf eine Erhöhung des Steuerfreibetrags.

    Weitere Informationen
  • Können die Kosten für die Betreuung kranker Kinder bei der Steuerermäßigung für Kinderbetreuung geltend gemacht werden?

    Ja, wenn diese Kosten an genau definierte Einrichtungen oder Personen gezahlt werden.
  • Mein Kind unter 14 Jahren hat in seiner Schule Nachhilfe in Mathematik erhalten. Können die Kosten für diese Nachhilfestunden bei der Steuerermäßigung für Kinderbetreuung geltend gemacht werden?

    Nein, denn diese Kosten sind zusätzliche Kosten für Kurse im Rahmen des Unterrichts und somit keine Kosten für Kinderbetreuung.
  • Mein Kind unter 14 Jahren hat an einer von der Grundschule organisierten grünen Klasse teilgenommen. Können die Kosten für diese grüne Klasse bei der Steuerermäßigung für Kinderbetreuung geltend gemacht werden?

    Nein, denn diese Kosten betreffen Aktivitäten, die mit den Lehraufträgen der Schule verbunden und Teil des Lehrplans sind.
  • Mein Kind unter 14 Jahren ist Mitglied einer von der Gemeinde, Provinz oder Region anerkannten, bezuschussten oder kontrollierten Jugendbewegung. Es hat an einem von dieser Jugendbewegung organisierten Lager teilgenommen. Ich habe sowohl den Mitgliedsbeitrag als auch den Teilnahmebeitrag für das Lager bezahlt. Können beide Beiträge bei der Steuerermäßigung für Kinderbetreuung geltend gemacht werden?

    Nur die Kosten für die Teilnahme am Lager kommen für die Steuerermäßigung für Kinderbetreuung in Betracht. Der Mitgliedsbeitrag fällt nicht unter die Kinderbetreuungskosten.