Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Dachisolation

Wenn Sie in der Wallonischen Region wohnen, können Sie eine Steuerermäßigung für Dachisolation erhalten.  

Sie müssen am 1. Januar des Steuerjahres (Jahr der Steuererklärung) in der Wallonischen Region ansässig sein. Die Wohnung, in der die Arbeiten ausgeführt werden, kann sich überall in Belgien befinden. 

Beispiel: 2022 hat Marie Arbeiten zur Dachisolation für ihre Zweitwohnung in Leuven bezahlt. Am 1. Januar 2023 war sie in Lüttich ansässig. Marie kann die Steuerermäßigung im Jahr 2023 in Anspruch nehmen. 

Wenn Sie (am 1. Januar des Steuerjahres) in der Region Brüssel-Hauptstadt oder in der Flämischen Region ansässig sind, können Sie die Steuerermäßigung nicht beanspruchen.  

Schauen Sie sich auch die FAQ an.