Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Geben Sie in Ihrer Erklärung (in Rahmen X, Code 1344 oder 2344) den Betrag der Prämien an, der in der Bescheinigung 281.63 genannt wird, die Sie von Ihrem Versicherer erhalten haben, mit einem Höchstbetrag von 310 Euro. Dann haben Sie im Prinzip Anrecht auf eine Steuerermäßigung von höchstens124 Euro.
Rechtsschutzversicherung
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Habe ich Anspruch auf eine Steuerermäßigung?
Ja, wenn:
- Sie Ihren Vertrag individuell abgeschlossen haben,
- das Versicherungsunternehmen seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum hat,
- Ihr Vertrag bestimmte Bedingungen erfüllt (in Bezug auf die gedeckten Streitfälle und Kosten, die Deckungsgrenze, den Selbstbehalt, Wartezeiten usw.). Weitere Informationen
Wenn Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen eine Bescheinigung 281.63 erhalten haben, erfüllt Ihr Vertrag im Prinzip diese Bedingungen. Sie können Anrecht auf die Steuerermäßigung haben.
Wie hoch ist die Steuerermäßigung für die Rechtsschutzversicherung?
Sie können maximal 310 Euro für gezahlte Prämien erklären (Steuerjahr 2022 und 2023).
Die Steuerermäßigung beläuft sich auf 40 % des erklärten Betrags. Für die Steuerjahre 2022 und 2023 beträgt die maximale Steuerermäßigung also 124 Euro (310 Euro x 40 %).
Wie trage ich meine Rechtsschutzversicherung in meine Steuererklärung ein?
Geben Sie den Betrag der gezahlten Prämien (begrenzt auf 310 Euro) in Rahmen X (Ausgaben, die Anrecht geben auf Steuerermäßigungen) unter Code 1344 oder 2344 an.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung online (über MyMinfin) einreichen, ist der Betrag im Prinzip bereits vorausgefüllt.
Wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten, überprüfen Sie, ob der Betrag der gezahlten Prämien (begrenzt auf 310 Euro) unter Code 1344 oder 2344 steht. Wenn dies nicht der Fall ist, dann ändern Sie Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung.
Das Versicherungsunternehmen hat mir zusätzliche Kosten berechnet. Kommen diese Kosten für die Steuerermäßigung in Betracht?
Nein, zusätzliche Kosten, wie z. B. Erinnerungs- oder Verwaltungskosten (Briefmarken, Druckkosten usw.) kommen für die Steuerermäßigung nicht in Betracht. Sie sind nämlich nicht Teil der eigentlichen Prämie.
Wann kann ich die Steuerermäßigung nicht oder nur teilweise beanspruchen?
Ihr Steuerbetrag ist gleich null
Wenn Ihr Steuerbetrag gleich null ist (z. B. weil Sie keine oder wenig Einkünfte haben), haben Sie kein Anrecht auf eine Steuerermäßigung. Weitere Informationen
Ihr Steuerbetrag liegt unter dem Betrag Ihrer Ermäßigung
Wenn Ihr Steuerbetrag geringer ist als der Betrag der Ermäßigung (weil Ihre Einkünfte und damit Ihr Steuerbetrag sehr niedrig sind), haben Sie nur Anspruch auf eine Steuerermäßigung, die auf den Betrag Ihrer Steuer begrenzt ist. Weitere Informationen
Ihr Vertrag erfüllt nicht die Bedingungen
Sie erhalten keine Bescheinigung 281.63 und haben keinen Anspruch auf eine Steuerermäßigung.
Weitere Informationen: Circulaire 2020/C/63 relative à la réduction d’impôt pour les primes pour un contrat d’assurance protection juridique